Für drei Grundstücke am Rand von Massenbuch, die zur Zeit als Acker genutzt werden, haben die Eigentümer in der Vergangenheit Erschließungs-, Herstellungs- und auch Verbesserungsbeiträge bezahlt, obwohl es sich rechtlich um keinen Baugrund handelt. Eine Einbeziehungssatzung, die der Stadtrat am Montag einstimmig erlassen hat, soll nun das Baurecht herstellen.
Dafür wurden im Vorfeld die Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme gebeten, als da sind: Regierung von Unterfranken, Regionaler Planungsverband, Landratsamt, Wasserwirtschaftsamt, Amt für Ländliche Entwicklung, Bayernwerk, Kommunalunternehmen, Kreisbrandrat, Landesamt für Denkmalpflege, die Energie, Staatliches Bauamt sowie das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Meist gab es keine Einwände, auch nicht von der Öffentlichkeit. Zusätzlich zur von der Stadt gemachten Auflage, an der nördlichen Grundstücksgrenze zum Acker hin eine Einfriedung mit einer Höhe von bis zu 1,50 Meter zu setzen, hätte die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt gern nördlich der Einfriedung noch eine zweireihige Hecke gesehen. So sollte die Gefahr weiter verringert werden, dass Ackerboden auf die Grundstücke geschwemmt wird. "Das gibt für uns keinen Sinn", sagte Bauamtsmitarbeiter Peter Interwies. Die Hecke würde dann ja auf einem fremden Grundstück stehen.
Das Landesamt für Denkmalpflege wies daraufhin, dass auf den drei Grundstücken zwar bisher kein Bodendenkmal gefunden wurde, aber Funde unverzüglich zu melden sind. Interwies geht aber nicht davon aus, dass sich dort etwas findet, weil auch beim nahen Straßenbau nichts gefunden wurde.
AELF weist auf Gefahr durch umstürzende Bäume hin
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wies auf den nahen Waldrand hin, weshalb auf dem östlichsten der drei Grundstücke, das vom Wald nur durch einen vier Meter breiten Weg getrennt ist, Vorkehrungen gegen umstürzende Bäume getroffen werden sollten. Es sollte zudem festgelegt werden, dass sich im Fall von Sturm und Starkwind außerhalb des Gebäudes keine Menschen aufhalten dürfen. Peter Interwies berichtete, dass die Verwaltung bereits Kontakt mit dem Waldbesitzer aufgenommen und dieser von sich aus einen Rückschnitt bedenklicher Bäume angeboten habe. Ein noch größerer Sicherheitsabstand zum Waldrand lasse eine sinnvolle Bebauung des östlichsten Grundstückes nicht mehr zu.
Seit 1972 hatte die Stadt zuvor fünfmal vergeblich versucht für das Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen. Jetzt betrieb die Stadtverwaltung das Bauleitverfahren auf eigene Kosten.