Wie im Juli beschlossen, hat der Gemündener Stadtrat am Montag bekräftigt, ein Bauleitverfahren für drei Baugrundstücke in Massenbuch durchzuführen. Viel Lob gab es für die städtische Bauverwaltung, die zur Kostenersparnis die nötige Einbeziehungssatzung selbst entwickelt und nicht außer Haus vergeben hat.
Warum den Grundbesitzern vorgeschrieben wird, an der nördlichen Grundstücksgrenze zum Acker hin eine Einfriedung mit einer Höhe von bis zu 1,50 Meter zu setzen, wollte Massenbuchs Ortssprecher Günter Betz wissen. Die Vorgabe begründete Sachbearbeiter Peter Interwies mit möglichen Abschwemmungen von Schlamm und Wasser bei Starkregen auf die Grundstücke. Ohne die Vorschrift könnte der Inhaber des Ackers schadensersatzpflichtig werden bzw. sähe sich die Stadtverwaltung möglicherweise dem Vorwurf ausgesetzt, einen solchen Vorfall nicht bedacht zu haben.