
Die Firma Kirsch & Sohn hat vom Kreisbauausschuss im Januar den Auftrag erhalten, wassergefährdende Stoffe auf dem Gelände der ehemaligen Papierfabrik in Gräfendorf zu entsorgen. Der Auftrag, der ein Volumen von 126.000 Euro hatte, ist inzwischen abgeschlossen, teilt das Landratsamt Main-Spessart mit. Am Dienstag erfolgte die Abnahme vor Ort durch das Landratsamt. Die vorab geschätzten Kosten werden jedoch voraussichtlich um rund 50.000 Euro überschritten. Eine Gesamtabrechnung liege dem Landkreis noch nicht vor.
"Der genaue Umfang der Arbeiten war im Vorfeld nicht genau abzuschätzen", schreibt Markus Rill, Pressesprecher des Landratsamts. Unter anderem war ein zum Teil in den Boden eingelassener Tank in einem Gebäude zu entleeren, dessen Füllzustand im Vorfeld nur grob geschätzt werden konnte. Auch der Inhalt des zu entleerenden Schweröltanks habe aufgrund der örtlichen Begebenheiten vorab nur grob bestimmt werden können. Außerdem befand sich eine Anzahl von Fässern, Gefäßen und Gebinden im Gebäude, deren Füllzustand sich im Vorfeld nicht genau bemessen ließ.
Ersatzvornahme durch den Landkreis, weil der Eigentümer sich nicht kümmert
Wie berichtet, befindet sich das Gelände der früheren Papierfabrik im Eigentum eines Unternehmens mit Sitz in der Schweiz. Weil der Eigentümer trotz Aufforderung die wassergefährdenden Stoffe nicht entsorgte, hat der Landkreis den Auftrag im Rahmen der Ersatzvornahme vergeben, um eine Verunreinigung des Bodens und der nahegelegenen Gewässer zu vermeiden. "Eine Durchsetzung der Ansprüche an den Eigentümer in der Schweiz wird von den Juristen des Landratsamts als ausgesprochen schwierig eingeschätzt", heißt es aus dem Landratsamt.
Im Juli folgte nun eine weitere Auftragsvergabe über die Entleerung der früheren Betriebskläranlage der Papierfabrik für rund 240.000 Euro, ebenfalls an Kirsch & Sohn. Dieser Auftrag werde derzeit von Kirsch & Sohn geplant, teilt das Landratsamt mit. Wann er ausgeführt werde, stehe noch nicht fest. Die Kläranlage ist im Gegensatz zur Papierfabrik herrenlos und somit Eigentum des Freistaats.