Der Spessart könnte bald offiziell zum Wolfsgebiet werden. Grund dafür ist die Wölfin mit der Bezeichnung GW3092f, die Anfang August zwei Schafe in Habichsthal gerissen hat. Weil ihr außerdem seit April 13 Risse im nahen hessischen Spessart zugeordnet werden, liegt der Verdacht nahe, dass sie auch der unbekannte Wolf war, der Ende Mai sämtliche Lämmer einer kleinen Schafherde in Rengersbrunn tötete. Die dortigen DNA-Spuren haben jedoch nicht ausgereicht, um den Wolf zu identifizieren.
Sollte die Wölfin nach dem 5. Oktober weiterhin im Spessart nachgewiesen werden, gilt sie als sesshaft und es wird ein Wolfsterritorium ausgewiesen, teilt das Wolfszentrum Hessen des Hessischen Landesamts für Naturschutz, Umwelt und Geologie auf Anfrage mit.
Könnte es der Wölfin ans Leder gehen, weil sie gar so gerne Weidetiere reißt? Bisher wurden ihr elf Fälle von getöteten Nutztieren nachgewiesen. Insbesondere Ende Juli/Anfang August schien sie großen Appetit gehabt zu haben, wie die folgende Aufzählung zeigt:
- Am 26. Juli riss sie in Steinau a. d. Straße, Main-Kinzig-Kreis (MKK), ein Schaf.
- Am 30. Juli in Flörsbachtal (MKK) zwei Schafe.
- Am 31. Juli in Flörsbachtal ein Schaf.
- Am 2. August zwei Schafe in Habichsthal.
- Am 3. August ein Schaf in Lettgenbrunn (MKK).
- Am 4. August zwei Stück Damwild aus einem Gatter in Pfaffenhausen (MKK).
- Am 9. August acht Damhirsche aus einem Gatter in Pfaffenhausen.
- Am 10. August ein Schaf in Flörsbachtal.
Aus hessischer Sicht ist die Wölfin noch kein Problemwolf, der abgeschossen werden müsste
Aus hessischer Sicht ist die Wölfin trotz der vielen Vorfälle in so kurzer Zeit und trotz Übergriffen, bei denen es offenbar zu einem Blutrausch kam mit viel mehr getöteten Tieren, als für das Stillen des Hungers nötig wäre, noch kein Problemwolf, der entnommen werden müsste. Denn bei allen Rissen von Nutztieren seien die angegriffenen Tiere zum Zeitpunkt des Übergriffs nicht ausreichend geschützt gewesen, etwa durch entsprechende Zäune, wie Annika Ploenes vom Wolfszentrum Hessen mitteilt. Nur in einem Fall konnte nicht mehr nachvollzogen werden, wie der Schutz beim Zeitpunkt des Übergriffs war.
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz dürfen Wölfe entnommen werden, wenn diese sich etwa Menschen gegenüber auffällig verhalten und dies als gefährlich eingestuft wird; außerdem wenn Wölfe geeignete Herdenschutzmaßnahmen überwinden. Nach dem hessischen Wolfsmanagementplan muss dies mehrfach geschehen.
Wolfsverordnung soll in Bayern Abschuss von Wölfen erleichtern
In Bayern jedoch gilt seit 1. Mai dieses Jahres die Bayerische Wolfsverordnung, die den Abschuss von Wölfen erleichtern soll. Das Bayerische Landesamt für Umwelt gibt sich auf eine Anfrage zu der hungrigen Spessart-Wölfin sehr wortkarg und verweist auf Internetseiten. Der Pressesprecher will nicht namentlich genannt werden. Immerhin erfährt man so viel, dass die Bayerische Wolfsverordnung trotz einer Klage des Bunds Naturschutz dagegen derzeit gelte.
In der Verordnung ist geregelt, dass, "soweit es keine zumutbare Alternative gibt", Wölfen nachgestellt, sie gefangen, vergrämt oder geschossen werden dürfen, wenn diese in "nicht schützbaren Weidegebieten" ein Nutztier oder ein Pferd verletzen oder töten. Nicht schützbare Weidegebiete sind vom bayerischen Umweltministerium festgelegt als Gebiete, in denen ein Herdenschutz entweder nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Der Spessart ist, zumindest bislang, nicht dabei, sondern lediglich Gebiete in den bayerischen Alpen und Voralpen.
Wölfe, die Geschmack an Weidetieren gefunden haben, könnten erneut Nutztiere angreifen
Laut dem hessischen Wolfszentrum besteht bei Wölfen, die bei Nutztieren einmal leichte Beute gemacht haben, die Gefahr, dass sie erneut Weidetiere angreifen. Deshalb sollten Weidetiere unbedingt ausreichend geschützt werden. In Hessen etwa sei inzwischen überall jederzeit mit durchziehenden Wölfen zu rechnen, weswegen dort alle Tierhalter zu einem geeigneten Schutz ihrer Weidetiere aufgerufen seien.
Über die Wölfin GW3092f ist wenig bekannt – weder woher sie stammt, wie alt sie ist noch ob sie nur auf dem Durchzug ist. Jungtiere verlassen laut dem hessischen Wolfszentrum das Elternterritorium in der Regel im Alter von zehn bis 22 Monaten, um sich ein eigenes Territorium und einen Paarungspartner zu suchen. Ein Tier gelte gemäß bundesweiter Monitoring-Standards dann in einem Gebiet als sesshaft, wenn es über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten dort nachgewiesen wird.
Der Spessart könnte offiziell Wolfsgebiet werden
Wird die Wölfin nach dem 5. Oktober weiterhin in dem Gebiet nachgewiesen, gilt sie als dort sesshaft und ein entsprechendes Territorium wird ausgewiesen. In Deutschland beträgt die durchschnittliche Territoriumsgröße 250 Quadratkilometer.
Seit dem 17. August ist es ruhig geworden um die im Spessart umherziehende Wölfin. Da hatte sie in Jossgrund zuletzt ein Rotwildkalb gerissen. In der Nacht von Donnerstag auf Freitag jedoch sind in einem Gehege in Mittelsinn vier Damhirsche gerissen worden. Die Untersuchung läuft, die Spuren mit gezielten Bissen in die Kehlen deuten auf einen Wolf hin.
Weil es noch nicht sehr viele Wölfe gibt.
Was sich schnell ändern wird bei derart steigenden Bestandszahlen.
Soll man naiv warten, bis es soweit ist ?
Soll man der Wölfin mit nachgewiesenen 13 ! Rissen (und vermutlich mehr) weiter Beifall klatschen ?
Oder Vernunft annehmen und definieren, wie viele (unauffällige) Wölfe Bayern verträgt ?
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Auch bedenken:
Der Wolf ist nicht gefährdet. Nicht im geringsten. Eine ganze Reihe von Arten auf seinem Speisezettel aber schon:
Birkhuhn, Auerhahn, Wiesenweihe, Muffelwild, Wisent, Brachvogel, Sumpfschnepfe, Heidschnucke usw.
Zudem verdrängt er einige wirklich akut bedrohte Raubtierarten durch Konkurrenz: Wildkatze, Luchs
Wer Artenschutz ernst nimmt, sollte die Reihe wirklich bedrohter Arten vor zu vielen nicht bedrohten Wölfen schützen.
Schweden macht das besser. Dort ist bei 450 Wölfen Schluss. D hat schon weit über 2000. Plus jährlich 30% !
Deswegen grundlos der MP Unausgewogenheit vorzuhalten finde ich heftig, Herr Metzger