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Karlstadt
Die aktuellen Zahlen zum Thema Grundsteuer in Karlstadt: Wie die Stadt mit Widersprüchen und Erlassanträgen umgeht
Die Bescheide sind versandt, die Widerspruchsfrist ist abgelaufen. Nun muss sich die Stadt mit den eingegangenen Fällen auseinandersetzen. Was Bürgerinnen und Bürger beachten müssen.
Wer einen Widerspruch oder einen Erlassantrag bei der Stadt eingereicht hat, muss zunächst die fällige Grundsteuer trotzdem zahlen (Symbolfoto).
Foto: Christin Klose, dpa | Wer einen Widerspruch oder einen Erlassantrag bei der Stadt eingereicht hat, muss zunächst die fällige Grundsteuer trotzdem zahlen (Symbolfoto).
Tabea Goppelt
 |  aktualisiert: 17.02.2025 02:31 Uhr

Noch im September hatte Kämmerer Ralf Liebl über eine nicht akzeptable Datenlage geklagt, mittlerweile hat sich die Stadtverwaltung einen Überblick beim Thema Grundsteuer verschafft. Konkret ist jetzt abschätzbar, wie hoch die Einnahmen ausfallen werden. Außerdem billigte der Finanzausschuss in seiner jüngsten Sitzung den Vorschlag der Verwaltung zum Umgang mit Widersprüchen und Erlassanträgen.

Knapp 9000 Steuerfälle sind von der Grundsteuerreform betroffen, das kommentierte Bürgermeister Michael Hombach im Sachvortrag mit "eine beachtliche Zahl". 317 Datensätze sind fehlerhaft und können nicht bearbeitet werden. Fehlerhafte Erklärungen kann die Stadtverwaltung nicht korrigieren, dazu müssen sich Bürgerinnen und Bürger ans Finanzamt wenden. Der Bürgermeister betonte, dass es dabei nicht am Wollen der Stadtverwaltung liegt, sondern am Können. Die Stadt ist an die Grundlagenbescheide gebunden.

Aufgrund der Widersprüche und Änderungsanträge lässt sich das Grundsteueraufkommen 2025 noch nicht sicher hochrechnen. Aktuelle Zahlen der Kämmerei belaufen sich auf rund 75.000 Euro Grundsteuer A (im Vergleich 2024: knapp 130.000 Euro) und 2,08 Millionen Euro Grundsteuer B (im Vergleich 2024: knapp 1,84 Millionen Euro). Kämmerer Liebl geht allerdings davon aus, dass die Einnahmen im Laufe des Jahres auf etwa 90.000 Euro und 2,2 Millionen Euro steigen werden.

Liebl hatte im September dafür plädiert, den Hebesatz der Grundsteuer B beizubehalten und dadurch 400.000 Euro Mehreinnahmen zu generieren sowie gleichzeitig der Ungewissheit der Hochrechnungen zu begegnen. Senkungen des Hebesatzes seien auch in den kommenden Jahren möglich. Mehrere Stadträte verschiedener Fraktionen stimmten ihm zu. Letztlich entschied der Stadtrat doch, den Hebesatz direkt von 400 Punkten auf 350 Punkte zu senken.

Steuer muss trotz Widerspruchs oder Antrags zunächst gezahlt werden

Dem Finanzausschuss präsentierte Liebl nun noch eine andere Rechnung: Seit 2003, der letzten Anpassung der Hebesätze, habe der Euro gut 34 Prozent an Kaufkraft verloren. Um ein Steueraufkommen mit der gleichen Kaufkraft zu erzielen, wäre ein Hebesatz von 460 Punkten nötig und Einnahmen von knapp 2,8 Millionen Euro. Diese Zahlen gab er dem Gremium jedoch nur "zur Kenntnis" mit.

93 Widersprüche gegen den Grundsteuerbescheid gingen bei der Stadt ein. Diese können Liebl zufolge nur Erfolg haben, wenn der Bescheid aufgrund eines Fehlers der Stadt rechtswidrig ist. In der Praxis gebe es wenige solcher Fälle. Sieht die Stadt den Widerspruch als unbegründet an, wird dieser abgewiesen. Hält der Widersprechende den Widerspruch aufrecht, muss dieser dem Landratsamt vorgelegt werden. Das sei mit Kosten verbunden.

Die Steuer muss trotz eingelegten Widerspruchs zum Fälligkeitstermin bezahlt werden, sofern keine Aussetzung der Vollziehung gewährt wurde. Diese Aussetzung sei grundsätzlich befristet und mit einem Widerrufsvorbehalt versehen. 

Im Bereich der Erlassregelung stellte Liebl eine Neuerung vor: Im Fall einer unangemessen hohen Steuerbelastung kann die Gemeinde in ihrem Ermessen über die Gewährung eines Erlasses entscheiden. Bisher sind drei Erlasseinträge eingegangen, so Liebl. Auch hier sei die Steuer zunächst in voller Höhe zu bezahlen. Die Anträge sollen bis Herbst 2025 gesammelt und dem zuständigen Ausschuss zur Entscheidung vorgelegt werden.

Stadtrat kritisiert Mehrbelastung der Grundstücke in Stadtteilen

"Jeder von Ihnen ist mit Sicherheit schon angesprochen worden über zu hohe oder gefühlt zu hohe Beträge", sagte Bürgermeister Michael Hombach (CSU). Es gebe Bürger, die nun mehr zahlen und andere, die nun weniger zahlen. Die "große Politik" habe Aufkommensneutralität kommuniziert, kritisierte Edgar Ehrenfels (Freie Wähler). Der aktuellen Hochrechnung nach seien es bei der Grundsteuer B jedes Jahr 20 Prozent mehr an Einnahmen, vor allem die Bürgerinnen und Bürger in den Stadtteilen würden mehr zahlen, bemerkte er merklich verärgert. Hombach betonte, dass das Geld in Infrastrukturmaßnahmen investiert werde; zudem werde zunächst beobachtet, wie sich die Zahlen entwickeln und dann sehe man, wie man damit umgeht.

 
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