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Karlstadt
Die aktuellen Zahlen zum Thema Grundsteuer in Karlstadt: Wie die Stadt mit Widersprüchen und Erlassanträgen umgeht
Die Bescheide sind versandt, die Widerspruchsfrist ist abgelaufen. Nun muss sich die Stadt mit den eingegangenen Fällen auseinandersetzen. Was Bürgerinnen und Bürger beachten müssen.
Wer einen Widerspruch oder einen Erlassantrag bei der Stadt eingereicht hat, muss zunächst die fällige Grundsteuer trotzdem zahlen (Symbolfoto).
Foto: Christin Klose, dpa | Wer einen Widerspruch oder einen Erlassantrag bei der Stadt eingereicht hat, muss zunächst die fällige Grundsteuer trotzdem zahlen (Symbolfoto).
Tabea Goppelt
 |  aktualisiert: 17.02.2025 02:31 Uhr

Noch im September hatte Kämmerer Ralf Liebl über eine nicht akzeptable Datenlage geklagt, mittlerweile hat sich die Stadtverwaltung einen Überblick beim Thema Grundsteuer verschafft. Konkret ist jetzt abschätzbar, wie hoch die Einnahmen ausfallen werden. Außerdem billigte der Finanzausschuss in seiner jüngsten Sitzung den Vorschlag der Verwaltung zum Umgang mit Widersprüchen und Erlassanträgen.

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