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Main-Spessart
Darf die das? AfD hält Namen von Vorstandsmitgliedern geheim
Das hatte es bisher noch nicht gegeben: Zwei Beisitzer des Kreisverbands wollen ihre Namen nicht öffentlich preisgeben. Wir fragten einen Experten, ob das legitim ist.
Steht öffentlich zu seiner Meinung: AfD-Kreisvorsitzender Kurt Schreck, hier bei der ersten Fridays-for-Future-Gegendemonstration in Lohr. Aber nicht alle seiner Parteimitglieder folgen seinem Vorbild.
Foto: Roland Pleier | Steht öffentlich zu seiner Meinung: AfD-Kreisvorsitzender Kurt Schreck, hier bei der ersten Fridays-for-Future-Gegendemonstration in Lohr. Aber nicht alle seiner Parteimitglieder folgen seinem Vorbild.
Roland Pleier
 |  aktualisiert: 07.04.2020 13:11 Uhr

Kurt Schreck steht öffentlich zu seiner Meinung: der Ruheständler aus Erlenbach ist seit 2017 Vorsitzender des AfD-Kreises Main-Spessart/Miltenberg. Als er und sein Stellvertreter Rainer Eich im November in ihren Ämtern bestätigt wurden, passierte etwas, was es bis dahin noch nicht gegeben hatte in der Parteienlandschaft des Landkreises Main-Spessart: Zwei der sieben Vorstandsmitglieder wollten nicht, dass ihre Namen öffentlich bekannt werden.

Screenshot von der Homepage des AfD-Kreisverbands Main-Spessart/Miltenberg mit Avatars für die zwei namentlich nicht genannten Mitglieder des siebenköpfigen Vorstands.
Foto: Roland Pleier | Screenshot von der Homepage des AfD-Kreisverbands Main-Spessart/Miltenberg mit Avatars für die zwei namentlich nicht genannten Mitglieder des siebenköpfigen Vorstands.

Auch auf der Homepage des (laut Schreck) 40 Mitglieder zählenden Kreisverbands ist beim Schriftführer und einem der drei Beisitzer nur ein Avatar abgebildet mit dem Hinweis: "keine namentliche Nennung auf Wunsch der Person". Die Begründung laut damaliger Pressemitteilung: Sie befürchteten, sowohl im persönlichen Umfeld wie auch beruflich Nachteile haben zu können oder sogar Repressalien ausgesetzt zu sein. 

Stellt sich jedoch die Frage: Dürfen die das? Ist es legitim, dass Vorstandsmitglieder einer Parteiorganisation anonym bleiben?

Nur auf Bundes- und Landesebene festgeschrieben

Im Landratsamt Main-Spessart war man ratlos. Bei der Regierung von Unterfranken verwies man auf die Landeswahlleitung. Für diese antwortete Franz Simmer, Regierungsoberinspektor im Bayerischen Landesamt für Statistik und also solcher zuständig für das "Sachgebiet 14 – Wahlen", dass wohl eine allgemeine Offenlegungspflicht hinsichtlich der Vorstandsmitglieder aus dem Parteiengesetz für die Bundes- und Landesverbände bestehe. Diese Daten seien dem Bundeswahlleiter mitzuteilen, der sie wiederum "zur Einsicht für jedermann vorhält".

Inwieweit dies auch für einen Kreisverband zutrifft, lässt Simmer offen: "Über etwaige, sich aus anderen Spezialgesetzen ergebende direkte oder abgeleitete Veröffentlichungspflichten ist hier nichts bekannt", formuliert er vorsichtig. Haben wir es womöglich mit einem Präzedenzfall zu tun? Für diesen Fall wäre es nicht verwunderlich, wenn sich bisher noch keiner mit dieser Frage beschäftigt hätte.

Staatsrechtler Martin Morlok (Archivfoto von 2009) sagt ganz klar: Auch für Parteien gilt grundsätzlich das Prinzip Öffentlichkeit. 
Foto: Franz-Peter Tschauner, dpa | Staatsrechtler Martin Morlok (Archivfoto von 2009) sagt ganz klar: Auch für Parteien gilt grundsätzlich das Prinzip Öffentlichkeit. 

Was der Verfassungsrechtler als Experte dazu sagt

Professor Martin Morlok, Vertreter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Rechtstheorie und Rechtssoziologie an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, ist ausgewiesener Experte für Parteienrecht. Seiner Auffassung nach gilt die Veröffentlichungspflicht nicht nur auf Bundes- und Landesebene. "Ausformuliert gibt es das nicht", so der 70-Jährige. "Im Verfassungsrecht ist nicht alles ausbuchstabiert, aber man arbeitet mit Prinzipien." Und die Verfassung sehe für Parteien grundsätzlich die Öffentlichkeit vor. 

"Es gibt keinen Grund, warum das nur für die obersten Ebenen gelten soll", führt Morlok aus. "Parteien sollen in der Hand der Bürger sein. Diese sollen wissen, was in der Partei läuft." 

Auch Parteitage müssen aus seiner Sicht "in der Regel öffentlich" sein. "Der Bürger muss doch wissen, was in einer Partei los ist und wer daran beteiligt ist." Parteien, so der Verfassungsrechtler weiter, hätten "generell den Status der Freiheit, der Gleichheit und auch der Öffentlichkeit". Das seien keine Geheimbünde oder Geheimgesellschaften, wie es sie vor 200 Jahren gegeben habe. 

Überhaupt, so der immer noch aktive Professor aus Düsseldorf, "passt die generelle Tendenz zur Anonymität im Netz nicht zur Demokratie". 

Oft besonders betont: Das 'e.V.' hinter dem Vereinsnamen zeigt an, dass der Verein im amtlichen Vereinsregister eingetragen ist - in diesem Fall der Schützenverein Alpenrose 1959.
Foto: Armin Marschall | Oft besonders betont: Das "e.V." hinter dem Vereinsnamen zeigt an, dass der Verein im amtlichen Vereinsregister eingetragen ist - in diesem Fall der Schützenverein Alpenrose 1959.

Der kleine Unterschied zum Vereinsrecht 

In einem Verzeichnis einzusehen sind die Verantwortlichkeiten einer Partei auf Kreisebene freilich nicht. In diesem Punkt geht das Vereinsgesetz sogar noch einen Schritt weiter als das Parteiengesetz. Der von einem Großteil der Vereine gepflegte Zusatz "e. V." weist ja darauf hin, dass der Verein im Vereinsregister eingetragen ist. Geführt wird dieses vom zugeordnet Registergericht, das dem Amtsgericht  zugeordnet ist. Dort sind nicht nur die Satzungen hinterlegt und einzusehen, sondern auch die Namen der verantwortlichen Führungskräfte.

Es ist jedoch nicht nötig, dass dort alle Vorstandsmitglieder aufgeführt werden, so die Auskunft einer Rechtspflegerin am Amtsgericht Würzburg. In der Regel genügt der "vertretungsberechtigte Vorstand" nach Paragraf 26 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), erläuterte sie auf Anfrage.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist geregelt, wer einen Verein gerichtlich und außergerichtlich vertreten kann.
Foto: Uli Deck, dpa | Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist geregelt, wer einen Verein gerichtlich und außergerichtlich vertreten kann.

Dies könne eine einzelne Person sein, wenn sie denn alleine vertretungsberechtigt sei. Es könne sich aber auch um zwei oder drei Vertretungsberechtigte handeln – je nachdem wie es in der jeweiligen Satzung festgelegt sei. Vorstandsmitglieder mit untergeordneten Funktionen oder Aufgaben, also etwa Schriftführer oder Beisitzer, sind demnach nicht amtlich registriert. 

Klar geregelt ist die Transparenz im Parteienrecht also nicht. Doch Verfassungsrechtler Morlok lässt keinen Zweifel zu: Demokratie braucht Transparenz und was auf Bundes- und Landesebene vorgeschrieben ist, gilt analog auch für die Ebenen darunter.

 
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  • C. L.
    Uiuiui, welchen Posten hat denn der Herr Müller nun? Schatzmeister oder Schriftführer? Und der Herr Schwab heiß jetzt Faber oder ist er Frau geworden? Da weiß die eine Hand nicht, was die andere tut.
    @ ulrsie: 10 Sekunden hats gedauert. Hab hier kein so langsames Internet.
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  • S. F.
    Die Braunen waren schon immer so.
    Im Rudel stark, und Einzeln ein erbärmlicher Jammerhaufen!
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  • K. K.
    So ganz fit mit Internet sind die Kreisverbandsvorderen anscheinend nicht! Um die fehlenden Namen zu finden hat es keine 30 Sekunden gebraucht. Anonym sieht anders aus!
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  • H. L.
    Hatten wir das nicht alles schon mal? Sich feige hinter der Partei zu verstecken, nach außen den Biedermann spielen und intern der Brandstifter sein. Es wäre also schon wichtig, den Namen dieser Feiglinge zu erfahren, denn es könnte ja auch der Nachbar sein. Wehret den Anfängen.
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  • S. B.
    Interessanter Ansatz. Anscheinend hält die AFD Ihre potentiellen Wähler für so einfältig und desinteressiert, dass es sowieso egal ist, wer sich zur Wahl stellt.
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  • H. M.
    "Die Begründung laut damaliger Pressemitteilung: Sie befürchteten, sowohl im persönlichen Umfeld wie auch beruflich Nachteile haben zu können oder sogar Repressalien ausgesetzt zu sein." Wer so eine Begründung abgibt, ist sich sehr wohl bewusst, dass er/sie/es sich in einer Partei befindet, die nichts aber auch gar nichts gutes im Schilde führt! Nicht umsonst darf man einige Führungskräfte als Faschisten bezeichnen. Feigheit hat einen Namen: AfD-Funktionär
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  • R. B.
    Solange diese Partei die kleinen Hitlers und Göbbels in ihren Reihen duldet und hofiert, solange ist diese Partei nicht wählbar.
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  • P. W.
    Feige! wie die AfD nun mal ist.
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  • B. S.
    Lieber ein AFD'ler, als ein Grüner oder CSU' ler oder ein SPD'ler.
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  • P. W.
    an HausundHofhund
    lieber rot schwarz oder grün als braun
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  • L. W.
    @ HausundHofhund

    Dann müssten doch auch Sie daran interessiert sein, dass die Namen öffentlich werden, oder nicht.

    Es ist ja schon seltsam, dass diese Partei bei Parteitagen zum Großteil die Presse und damit die Öffentlichkeit ausschließt, aber mit dem Verschweigen von Verantwortlichen schießt sich diese Partei endgültig ins Abseits.
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  • B. S.
    Lebenhan1965,
    warum die Namen öffentlich nennen? Ich kenne sie alle , zufrieden !!
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  • W. B.
    Dieser Kommentar trägt nicht zur Diskussion bei und wurde daher gesperrt.
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  • S. S.
    Ganz sicher nicht! Und warum überhaupt?
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  • U. S.
    Traurig und beschämend für unser Land, dass in einer Demokratie solche Sicherheitsvorkehrungen nötig sind!
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  • R. P.
    Sicherheitsmaßnahmen sind nötig? Wir kommen in Nöte, wenn dieses Beispiel Schule macht. Nötig ist Transparenz! Roland Pleier, Redaktion
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  • Veraltete Benutzerkennung
    Die AFD kann es doch sowieso keinen recht machen. Irgend ein Haar in der Suppe finden die Anderen immer.
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  • J. S.
    Die Anonymen AfDliker sehen sich wohl selbst als Haar in der Suppe.
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  • A. S.
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