
"Eine Lachnummer" nennen Gerda Hörrmann und Ruth Müller den Grundsteuer-Betrag, den sie seit diesem Jahr für ein Grundstück bei Karlstadt zahlen sollen. 23 Cent werden seit der Grundsteuer-Reform pro Jahr für das 763 Quadratmeter große Grundstück fällig. "Da kosten ja die Überweisung und der Brief dazu mehr", meint Hörrmann. Hinzu komme, dass der Betrag unter vier Geschwistern aufgeteilt wird, da sie das Grundstück 2008 gemeinsam von ihrer Mutter geerbt haben. Macht also aufgerundet 6 Cent pro Person.
Vor der bayerischen Grundsteuer-Reform musste die Erbengemeinschaft für das Waldgrundstück, das auf der Gemarkung Gainfurt liegt, nichts zahlen. Die Fläche werde nicht genutzt, dort stünden lediglich ein paar Bäume, außerdem führe noch eine Oberleitung darüber. Eigentlich hätten sie es gerne längst verkauft, doch niemand wolle das Grundstück haben, erzählen die Schwestern.
Stadt verweist auf Kleinbetragsregelung, die Ende des Jahres kommen könnte
Ruth Müller hat sich bereits bei der Stadt Karlstadt, die den Bescheid ausgestellt hat, erkundigt, ob sie nicht zwei oder drei Jahre auf einmal bezahlen könnten. "Dann hab ich ja immer noch keinen Euro zusammen", meint sie. Außerdem habe sie nachgefragt, ob sie das Geld nicht einfach vorbeibringen könnte, um sich die Überweisung zu sparen. Das sei aber nicht möglich, hieß es bei der Stadtverwaltung. Denn dann müsste man händisch eine Bestätigung ausstellen, was wiederum zu aufwändig sei. Die vier Geschwister haben sich also darauf geeinigt, den jährlichen Betrag per Einzugsermächtigung zu bezahlen.
Ausgestellt hat den Bescheid die Stadt Karlstadt. Dort heißt es auf Nachfrage, dass durch die Grundsteuerreform alle Grundstücke neu veranlagt wurden. Pressesprecher Uli Heck erklärt, dass bei über 9000 Bescheiden keine Möglichkeit bestehe, einzelne herauszufiltern. Die Ausstellung geschehe automatisiert.
Doch womöglich müssen die vier Geschwister aus Main-Spessart die 23 Cent nicht allzu oft zahlen. Denn Ende des Jahres will die Stadt Karlstadt über eine "Kleinbetragsregelung" beraten. Diese habe es bereits vor der Reform gegeben, so Heck. Darüber könne dann festgelegt werden, bis zu welchen Beträgen die neue Regelung gilt und für welche Fälle diese angewendet soll.
Steuern und Gebühren eintreiben: selbst wenn der Verwaltungsakt teurer ist als der geforderte Betrag. (Hier: die Kosten für Erstellen und Versenden des Gebührenbescheides.)
Wie wäre es mit einer "Kleinstbetrags-Regelung"? (Generell, nicht nur bei der Grundsteuer.)
Vielleicht eine Mindestgebühr einführen, für diejenigen die weniger als 1€ bezahlen und sich beschweren. 2 oder 5€ damit Papier und Post sich lohnt. Aber nur für die die sich beschweren. :-)