Am 15. September können die Bürgerinnen und Bürger in Uettingen bei einem Bürgerentscheid abstimmen, ob der geplante Edeka-Markt am Ortstrand Richtung Remlingen gebaut werden soll oder nicht. 337 gültige Unterschriften, die den Bürgerentscheid fordern, sind Mitte Mai im Rathaus eingegangen, berichtete Bürgermeister Edgar Schüttler in der jüngsten Sitzung des Gemeinderates. Da die Mindestanzahl der Unterschriften erreicht ist und auch alle weiteren formalen Anforderungen erfüllt sind, hat der Rat die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens beschlossen und den Termin auf Mitte September festgelegt.
Die Uettinger können dann abstimmen, ob der Beschluss des Gemeinderates von September vergangenen Jahres aufgehoben werden soll. Die Gemeinde hatte den Flächennutzungsplan geändert und die Aufstellung des Bebauungsplans "Einzelhandel an der B8" beschlossen, um den Bau des Vollsortimenters zu ermöglichen.
Satzungen für die Wasserversorgung angepasst
In der jüngsten Sitzung hat der Rat außerdem die Satzungen für die Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtungen angepasst. Anlass war die Neuberechnung der Herstellungsbeiträge, über die die Einrichtungen finanziert werden. Die letzte Satzung stammt aus dem Jahr 2014 und musste überarbeitet werden. Die Firma Hammer wurde dazu mit einer sogenannten Globalberechnung beauftragt, da die Kommunen nachweisen müssen, dass die Beiträge angemessen sind.
Da es sich um die einmaligen Herstellungsbeiträge handelt, betrifft das die Bürger in der Regel auch nur, wenn beim Bau eines Hauses Erschließungskosten anfallen. Nachzahlen müsse also niemand, wenn er seinen Herstellungsbeitrag für den Bestand bereits vollständig bezahlt habe, wurde bei der Vorstellung im Gemeinderat deutlich. Die erhöhten Sätze kommen nur bei Erweiterungen oder Anbauten zum Tragen, wenn zum Beispiel ein Haus aufgestockt wird oder eine Scheune angebaut wird. In der Globalberechnung wurden laut der Firma Hammer auch zukünftige Investitionen berücksichtigt, wie zum Beispiel das Baugebiet Am Schneckenpfad.