Wer einen Wohnsitz anmeldet, zahlt seit 1976 seine Rundfunkgebühren an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ), seit der Umbenennung im Jahr 2013 an den Beitragsservice. Vorsicht ist hierbei geboten, wenn zusätzlich zur Erstwohnung eine Nebenwohnung angemeldet wird. Einem Ehepaar mit Zweitwohnsitz in Karlstadt war nicht bewusst, dass man sich von der Beitragspflicht für die Nebenwohnung aktiv befreien muss – und zahlte dafür jetzt die Quittung. Bundesweit sind die beiden mit ihrem Versäumnis nicht allein.
Die Unterlagen beim Redaktionsbesuch liegen alle fein säuberlich sortiert auf dem Tisch. Roland S. (Name geändert) deutet auf das Anmeldeformular seines Zweitwohnsitzes in Karlstadt. Der ist am 1. November 2020 auf den Namen seiner Frau gemeldet worden, die beiden haben eine Erstwohnung in Villingen-Schwenningen, für die sie auch den Rundfunkbeitrag zahlen. "Für unsere zweite Wohnung in Karlstadt kam dann erst am 23. Mai 2023 das erste Schreiben vom Beitragsservice, in dem es hieß, dass unter dieser Adresse kein Beitragskonto vorliegt.
Knapp 600 Euro Nachzahlung für zweieinhalb Jahre
So begann ein munterer Schriftverkehr, in dem Roland S. angab, die Rundfunkgebühr für die Erstwohnung zu entrichten, woraufhin im Juni 2023 eine Rechnung eintrudelte, in der der Beitragsservice eine Nachzahlungssumme von 598 Euro für die Zweitwohnung einforderte. Das entsprach den nicht gezahlten Gebühren für die Nebenwohnung seit Meldung im Jahr 2020 – also für einen Zeitraum von gut zweieinhalb Jahren.
"Wir sind da natürlich aus allen Wolken gefallen", erzählt Roland S., der sich umgehend an den Rechtsschutz wandte. Dieser teilte ihm aber mit, dass es keine Aussicht auf einen Prozess gebe, da man sich eigeninitiativ von der Beitragspflicht für Zweitwohnungen befreien lassen müsse und das Versäumnis somit auf Bürgerseite liegt.
Antrag auf Befreiung muss selbst gestellt werden
Tatsächlich können Nebenwohnungen seit einigen Jahren unter bestimmten Voraussetzungen von der Beitragspflicht befreit werden. Seit 2019 gilt das auch für den Ehepartner und eingetragenen Lebenspartner der Person, auf die die Erstwohnung läuft. "Dass man diesen Antrag selbst stellen muss, wussten wir nicht und das wissen auch gerade von den Menschen im höheren Alter viele nicht", meint Roland S.
Wirft man online einen Blick in verschiedene Foren, fällt auf, dass dies kein Einzelfall zu sein scheint. In den Runden finden sich viele anonyme Beiträge und Kommentare, in denen Nutzer erzählen, erst nach mehreren Jahren vom Beitragsservice auf nicht entrichtete Gebühren hingewiesen worden zu sein. Glaubt man dem, was in den Foren steht, waren die Betroffenen dann ebenfalls dazu aufgefordert, Nachzahlungen im Bereich von 400 bis 600 Euro zu leisten und somit für diesen Zeitraum rückwirkend doppelte Gebühren zu zahlen.
Warum dauert die Klärung der Beitragspflicht unterschiedlich lange?
Roland S. hält die späten Aufforderungen zur aufsummierten Nachzahlung für eine "Masche" mit Kalkül vom Beitragsservice in Köln. "Die bekommen die Meldung der Wohnsitze von den Kommunen, warten dann bis kurz vor Verjährung der dreijährigen Frist zur Rundfunkbeitragsforderung und schicken sofort die große Rechnung", so seine Theorie.
Warum also – und diese Frage stellt sich auch das Kollektiv in den Forenbeiträgen – lässt der Beitragsservice bei der Meldung von Nebenwohnungen soviel Zeit bis zur ersten Kontaktaufnahme verstreichen, während man bei Hauptwohnungen meist nach wenigen Tagen den ersten Schrieb im Briefkasten liegen hat?
Bundesweiter Datenabgleich alle vier Jahre
Dennis Sponholz, zuständig für Presse und Öffentlichkeitsarbeit des Beitragsservice, erklärt, dass zwei Arten der Meldedatenübermittlung unterschieden werden. "Bei der anlassbezogenen Meldedatenübermittlung bekommen wir von den Kommunen unmittelbar nach einem Umzug die Information über den Wohnungswechsel und schreiben die betroffenen Personen dementsprechend zeitnah an", so Sponholz.
Im Fall von Roland S. und seiner Frau hingegen kam die beträchtliche Nachzahlungssumme im Zuge des bundesweiten Meldedatenabgleichs zustande. Seit 2013 werden die Meldedaten aller volljährigen Personen in Deutschland alle vier Jahre an den Beitragsservice übermittelt. Dabei kann es sich auch um Adressen von Nebenwohnungen handeln, die dem Beitragsservice bis dato durchgerutscht sind, sagt Sponholz, der ergänzt: "So kann es in Fällen wie diesem passieren, dass zwischen der Anmeldung einer Nebenwohnung beim Beitragsservice und dem Klärungsverfahren der Beitragspflicht – und somit dem ersten Schreiben – eine längere Zeit vergeht."
Mit rechtzeitigem Antrag auf Befreiung auf der sicheren Seite
Ob der Beitragsservice neue Meldedaten im Zuge einer Zweitwohnung zeitnah bekommt oder erst im Rahmen des bundesweiten Abgleichs, könne je nach Behörde unterschiedlich laufen. Sponholz: "In der Regel bekommen wir auch bei Nebenwohnungen die Mitteilung eher schnell. Bei einigen ist das aber nicht der Fall und wir bekommen die Daten erst mit den kompletten Meldesätzen im Vierjahres-Rhythmus. Spätestens dann fallen uns diese Wohnungen auf". Wer zur letzteren Gruppe gehört und zusätzlich versäumt hat, den Antrag auf Befreiung zu stellen, muss somit unter Umständen tief in die Tasche greifen.
Inzwischen hat Roland S. den Betrag längst überwiesen und die Nebenwohnung von der Beitragspflicht befreit. Er würde sich aber wünschen, dass die Stadt Karlstadt "im Sinne des gesellschaftlichen Miteinanders" Menschen nach Meldung einer Zweitwohnung darauf hinweist, die Befreiung zeitnah durchzuführen. "Ein einfaches ,Bitte vergessen Sie nicht, den Beitragsservice zu informieren' würde von kommunaler Seite schon ausreichen", sagt er.
Erinnerung der Bürger ist nicht Aufgabe der Stadt
Diesen Gefallen wird man ihm und anderen Betroffenen nicht tun können, wie der geschäftsleitende Beamte von Karlstadt, Uli Heck, auf Nachfrage per Mail unmissverständlich zum Ausdruck bringt. "Aus verwaltungstechnischer Sicht ist ein Hinweis auf die Rundfunkgebühren nicht vorgesehen. Bei Fragen zum Rundfunkbeitrag werden die Bürgerinnen und Bürger auf den zuständigen Beitragsservice verwiesen", heißt es da im Wortlaut.
Wer keine hohen Nachzahlungsaufforderungen bekommen möchte, sollte den Antrag auf Befreiung von der Beitragspflicht für eine Zweitwohnung also auch in Zukunft selbst auf dem Schirm haben. Wer ihn direkt nach Meldung der Wohnung dem Beitragsservice zukommen lässt, sollte auf der sicheren Seite sein. Alle Infos und Voraussetzungen zur Befreiung finden sich auf der Website vom Rundfunkbeitrag.
Diese Raubritterstelle ist zum Teil schlimmer als das Finanzamt. Kann ich Ihnen aus eigener Erfahrung mitteilen. Nach meiner Hochzeit vor 13 Jahren und dann gemeinsamer Wohnung wurde die Geschichte richtig abstrus. Obwohl der Beitrag schon pro Haushalt geänder wurde hat die damalige GEZ alles ausgepackt was möglich war. Dazu, meine Frau hat ihren Namen behalten, trotz gemeinsamer Adresse war es fast unmöglich dieser Krake zu entkommen. Da wurde mit Autoradio etc. geschwurbelt bis sich der Chef erbarmte und das Ganze eingebremst/geklärt hat. Vor ca. 1/2 Jahr wiederum eine Email zum Status meiner Frau und den betreffenden Rundfunkbeitrag. Nach erneuter Übermittlung von meinen Daten und dem Status unserer Beziehung und der Beitragsnummer der GEZ ist bis jetzt wieder Ruhe.
Ich hatte im letzten Jahr den GV vor der Tür. Mit einen bereits rechtsgültigen Titel, Forderung ca. 200 €, aufgelaufene Zinsen. Zinsen von was?
Da weder ich noch der GV "Beitragsservice" eine nachvollziehbare Auskunft erhielten habe ich dann auf anraten des GV bezahlt.
Nur ein Ende war damit nicht. Ich überweise seit Jahren (über Kontoauszüge nachweißbar) den korrekten Betrag, aber auch jetzt fehlten Zinsen, wann die entstanden sind und für welche Zahlungen bzw. Beiträge keine Antwort.
Was mir allerdings auffällt ist die ständige Aufforderung doch endlich Bankeinzug zu erteilen.
Und nein, dafür ist nicht die Ampel oder die Grünen schuld.
Selbständiges Denken gibt es heute wohl nicht mehr.