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Karlstadt
"Aus allen Wolken gefallen": Karlstadter befreien Zweitwohnung nicht vom Rundfunkbeitrag und zahlen fast 600 Euro nach
Wer seine Zweitwohnung nicht selbst vom Rundfunkbeitrag abmeldet, könnte eine böse Überraschung erleben. Warum sich der Beitragsservice oft erst Jahre später meldet und hohe Zahlungen in Rechnung stellt.
Ein Ehepaar mit Zweitwohnsitz in Karlstadt musste fast 600 Euro Rundfunkgebühren nachzahlen, weil es sich nicht aktiv von der Beitragspflicht befreien ließ. (Symbolbild)
Foto: Ulrich Schepp | Ein Ehepaar mit Zweitwohnsitz in Karlstadt musste fast 600 Euro Rundfunkgebühren nachzahlen, weil es sich nicht aktiv von der Beitragspflicht befreien ließ. (Symbolbild)
Felix Hüsch
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:31 Uhr

Wer einen Wohnsitz anmeldet, zahlt seit 1976 seine Rundfunkgebühren an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ), seit der Umbenennung im Jahr 2013 an den Beitragsservice. Vorsicht ist hierbei geboten, wenn zusätzlich zur Erstwohnung eine Nebenwohnung angemeldet wird. Einem Ehepaar mit Zweitwohnsitz in Karlstadt war nicht bewusst, dass man sich von der Beitragspflicht für die Nebenwohnung aktiv befreien muss – und zahlte dafür jetzt die Quittung. Bundesweit sind die beiden mit ihrem Versäumnis nicht allein.  

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