Die Stadt Karlstadt will ihre Friedhofssatzung ändern und die Gebühren erhöhen. Dafür hat sich der Finanzausschuss des Stadtrats in seiner Sitzung am Donnerstag einstimmig ausgesprochen. Für ein Grab beispielsweise müssten Angehörige nach den bisherigen Gebühren 620 Euro plus jährlich 20 Euro Friedhofsunterhaltsgebühr bezahlen, über die Dauer der Liegezeit also insgesamt 820 Euro. Demnächst wird dieser Betrag auf etwa 1000 Euro steigen. Damit hat kann die Stadt circa 80 Prozent der Kosten, die der Friedhof verursacht, decken. Die Kosten für die Friedhofsverwaltung werden zu 100 Prozent gedeckt.
Lage, Größe und die Anzahl der Grabstellen bestimmen, was ein Grab kostet. Diese Kalkulation stellte Michaela Egger vom Kommunalen Prüfungsverband in der Sitzung vor. Das Gesetz schreibe vor, dass die Kosten für einen Friedhof durch Gebühren refinanziert werden – das gelte für das Friedhofswesen genauso wie für Abwasser oder Müll, erklärte Egger. In den Jahren 2018 bis 2021 hatte die Stadt nur 74 Prozent ihrer Kosten decken können.
Angehörige dürfen Bestatter nun frei wählen
Die zweite große Änderung: Bisher war die waren Bestattungen eine hoheitliche Tätigkeit der Stadt, für die diese das Bestattungshaus Nicklaus beauftragt hatte. Nun sollen Angehörige frei wählen können, welches Unternehmen sie beauftragen – so lange diese von der Stadt geprüft und zugelassen sind. Die Zulassung sollen sie für drei Jahre erhalten.
Verena Richter von der Friedhofsverwaltung erklärte, dass der Stadt in der Vergangenheit oft vorgeworfen worden sei, sie unterstütze hier ein Monopol. Für sogenannte Leistungen zur Vorbereitung einer Bestattung, zum Beispiel die Lieferung des Sargs, konnten Angehörige auch bisher schon einen anderen Unternehmer beauftragen, mussten für die Bestattung dann aber wieder mit Nicklaus arbeiten. Nach der neuen Friedhofssatzung könnten sie alles aus einer Hand machen lassen.
Bisher war das nicht möglich. Richter betonte: Auch die Firma Nicklaus habe den Wunsch geäußert, diese Art Exklusiv-Vertrag aufzulösen, denn sie könne so besser wirtschaften und "markt- und zeitgerecht" ihre Kosten berechnen.
Priestergräber weiter gebührenfrei
Bisher wird für Gräber von Priestern keine Gebühr erhoben, das ist noch bis 2026 festgeschrieben. Ob man diesen Beschluss des Stadtrates von 1979 verlängern sollte, stand zur Debatte. Die Pfarrgemeinde Rohrbach und die Kirchenstiftung Wiesenfeld hatten sich dafür eingesetzt. Würden alle diese Gräber kostenpflichtig für weitere 15 Jahre verlängert, kämen Gebühren in Höhe von 35.000 Euro zusammen. Allerdings, so Richter, könnten viele Kirchengemeinden diese Gebühr wohl nicht tragen und würden die Grabnutzung dann auslaufen lassen.
Sie und auch Bürgermeister Michael Hombach (CSU) sprachen sich dafür aus, auf die Gebühren zu verzichten. Widerspruch gab es von Gunter Müller (Freie Wählergemeinschaft): Leerstand auf dem Friedhof gebe es ohnehin, ob der Bauhof jetzt ein Grab mehr oder weniger mähen müsse, spiele keine Rolle. Wie viele Menschen in Zukunft noch an einem Priestergrab stehen bleiben, könne man sich auch ausrechnen.
Einig waren sich die Ausschussmitglieder darin, dass für die Gräber von sogenannten Sternenkindern weiterhin keine Gebühr erhoben werden sollen.
Verboten werden sollen auf den Karlstadter Friedhöfen demnächst Grabsteine sein, die in "ausbeuterischer Kinderarbeit" hergestellt. Die Grabmalverkäufer müssen dann ein Zertifikat vorweisen.
Die neue Friedhofssatzung soll am 1. Juni in Kraft treten.
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Lukas Will
Digitales Management
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"Bisher war die waren Bestattungen ein hoheitliche..."