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Gemünden
9000 Euro Strafe für den Maschinenführer: Gekaufter Minibagger war gestohlen
Er dachte wohl, er mache ein tolles Schnäppchen, als er den gebrauchten Bagger per Handschlag und ohne Vertrag kaufte. Beim Preis hätte er misstrauisch werden sollen, fand die Richterin.
Hätte der 33-jährigen Angeklagte wissen können, dass der zum Kauf angebotene Minibagger geklaut war? (Symbolbild)
Foto: Christian Licha | Hätte der 33-jährigen Angeklagte wissen können, dass der zum Kauf angebotene Minibagger geklaut war? (Symbolbild)
Herbert Hausmann
 |  aktualisiert: 10.05.2023 09:30 Uhr

Hat der aus Thüringen stammende 33-jährige Baumaschinenführer einen Minibagger gekauft, obwohl er wusste, dass dieser gestohlenen war? Das Amtsgericht Gemünden unter Strafrichterin Maryam Neumann ist davon überzeugt. Sie verurteilte den Mann wegen Hehlerei zu einer Geldstrafe von 9000 Euro (180 Tagessätze zu 50 Euro). Außerdem kann der Bauarbeiter die 8000 Euro, die er für den Bagger bezahlt hat, abschreiben, denn er hat weder Kaufvertrag noch die Adresse des Verkäufers.

Es sollte ein "sehr, sehr gutes Schnäppchen" sein, der Kauf des etwa zwei bis drei Jahren alten Minibaggers, den der Thüringer im Herbst 2019 auf einem Abstellplatz in Hammelburg von einem ihm unbekannten Mann erwarb. 12.000 Euro wollte dieser zuerst für den Bagger inklusive drei Baggerlöffel haben. Nach mehreren Tagen einigten sich die beiden dann auf 8000 Euro.

Bagger wurde von Baustelle in Gössenheim gestohlen

Was der Käufer nach eigenen Angaben nicht wusste, war, dass der gelbe Kleinbagger in der Nacht vom 19. auf den 20. September 2019 auf einer Baustelle in Gössenheim gestohlen worden war. Eine Tiefbaufirma war dort beauftragt, Kabelgräben für das Verlegen von Glasfaserkabel herzustellen. Nach Feierabend hatte der zuständigen Maschinenführer den Bagger ordnungsgemäß verschlossen. Pech hatte die Baufirma, dass ihr Bagger noch nicht über ein werkseitig eingebautes Ortungsgerät verfügte. Sonst hätte der Hersteller den aktuellen Standort herausfinden können.

Im Spätherbst 2019 stand der kleine Bagger auf einem Platz hinter dem Schwimmbad in Hammelburg. Hier hatten Firmen, die für den städtischen Netzbetreiber HAB-Net Arbeiten ausführen, einen Lagerplatz für Maschinen und Baumaterial zugewiesen bekommen. So auch die Firma, in der der Angeklagte gearbeitet hat.

Verkauf des Baggers wurde per Handschlag besiegelt

Da er in seinem Heimatort in Thüringen für seine Familie ein Wohnhaus saniert hat und noch die Außenanlage herstellen wollte, kam ihm das Angebot eines Mannes über 50 gerade recht. Der bot ihm den dort abgestellten Bagger zum Kauf an. Ein Arbeitskollege, der ebenfalls auf Baustellen in Hammelburg eingesetzte war, war Zeuge der Kaufverhandlungen.

Er wunderte sich auch, dass sein Kollege das Arbeitsgerät mit Handschlag und 8000 Euro bar auf die Hand erstanden hat. Mit seinem Anhänger half er aber, das Gerät zum Haus des Angeklagten zu transportieren. Auf einen Hinweis hin wurde der Bagger zusammen mit Zubehör im November 2021 von der Polizei in Thüringen sichergestellt.

Für die Staatsanwaltschaft war klar: Es war Hehlerei

Der Angeklagte hatte bereits im Oktober 2022 vor Gericht gestanden. Damals stand er unter dem Verdacht, den Bagger selbst gestohlen zu haben. Damals fiel kein Urteil; Richterin Neumann entschied sich, der Angeklagten ebenfalls wegen Hehlerei zu belangen. Dazu musste eine neue Anklage her. So kam es zur erneuten Verhandlung.

Hier sah die Staatsanwältin den Anklagepunkt der Hehlerei als erfüllt. Sie beantragte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr sowie eine Geldauflage von 10.200 Euro. Die Verteidigerin sprach davon, dass ihr Mandant nicht davon ausgehen konnte, dass es sich um Diebesgut handelt und die Hehlerei nicht vorsätzlich erfolgte. Sie beantragte einen Freispruch vom Vorwurf des Diebstahls und der Hehlerei.

Kaufgeschäft "stinkt zum Himmel"

Die Richterin sah das anders: Allein der Preis von 8000 Euro für einen Bagger, der zwei Jahre zuvor neu 20.800 Euro gekostet hat, hätte den Angeklagten schon stutzig machen müssen. Selbst wenn auf Baustellen auch Geschäfte per Handschlag beschlossen würden, gehöre bei Größen dieser Art ein schriftlicher Kaufvertrag mit genauen Angaben sowie den Anschriften von Käufer und Verkäufer rein. Damit sah sie die Darstellung des Angeklagten zum Kaufgeschäft als "stinkt zum Himmel" an. Das Urteil von 9000 Euro Geldstrafe ist noch nicht rechtskräftig.

 
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  • Oreus
    Naja, wenn es zu billig ist, kann wohl was nicht stimmen. Das gilt sowohl im Internet bei MS-Office-Lizenzen, als auch im realen Leben, wenn es um viel zu billige Bagger geht...
    Hinterher zu sagen, man hätte da kein blödes Gefühl im Bauch gehabt, gilt da einfach nicht...
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