Der Mann suchte ein Geburtstagsgeschenk für seine 15-jährige Stieftochter. Deren zwei Jahre älterer Freund besorgte ihm ein E-Bike. 300 Euro hat der Mann für das wohl hochwertige Rad gezahlt. Ein Preis, bei dem er hätte stutzig werden müssen. Dass ihn nicht interessierte, ob das Rad aus einer Straftat stammt oder nicht, kam ihm jetzt teuer zu stehen. Der Mann ist wegen Hehlerei verurteilt worden. 2400 Euro muss der 65-Jährige zahlen. Die Gerichtskosten kommen dazu.
Es hätte für den Kurierfahrer noch teurer werden können: Die Anklage hatte dem Mann einen "Diebstahl in einem besonders schweren Fall" vorgeworfen. Der Mann soll am 5. Mai 2022 das rund 1700 Euro teure E-Bike nach dem Durchtrennen des Schlosses entwendet und in seinem Keller versteckt haben. Dort hat es die Polizei gefunden.
Papiere für das E-Bike sind nie aufgetaucht
In der Verhandlung vor dem Amtsgericht stellte der Angeklagte klar: "Das E-Bike ist nicht gestohlen, sondern gekauft." Er habe dem damaligen Freund seiner Stieftochter 150 Euro gezahlt und zugesagt, wenn die Papiere da sind, weitere 150 zu zahlen. Die Papiere sind nie erschienen. Ob dennoch weiter gezahlt wurde, blieb offen.
Aufgeflogen ist alles, weil der (inzwischen Ex-)Freund den Mann angezeigt hatte. Der Besitzer des Rads hatte über die sozialen Medien eine Belohnung ausgeschrieben. Darauf hatte sich der 17-Jährige gemeldet. Die Polizei rückte an und fand das Rad im Kellerabteil des Hauses des Angeklagten. Dabei machte der Mann keine gute Figur. Er verwickelte sich in Widersprüche. Er sagte, er habe das Rad auf einem Flohmarkt gekauft. Wie der Polizeibeamte recherchierte, habe es zu dem Zeitpunkt aber keinen Flohmarkt gegeben. Dennoch blieb der Mann bei seiner Aussage.
Angeklagter überrascht bei neuem Gerichtstermin
Als sich abzeichnete, dass für die Aufklärung weitere Zeugen benötigt werden, gab es einen neuen Termin. Der begann mit einer Überraschung. Der Angeklagte kündigte an: "Ich bin nervlich fertig." Er wolle die Sache hinter sich haben und räume alles ein. Hauptsache es sei vorbei. Das war es dann auch.
Richterin Ilka Matthes hatte schon zu Beginn des Verfahrens den Hinweis erteilt, dass es sich auch um Hehlerei handeln könnte. Und darauf lief die Verhandlung hinaus. Vor allem, nachdem der Mann eingeräumt hatte, beim Kauf der Rads Zweifel gehabt zu haben, ob das Fahrrad aus einer legalen Quelle oder doch von einer Straftat stammt.
Mann muss Strafe in Höhe von 2400 Euro zahlen
Wenn auch einige Zweifel blieben, die Voraussetzungen für die Hehlerei waren erfüllt. Dafür hatte die Vertreterin der Anklage eine Geldstrafe in Höhe von 7200 Euro (90 Tagessätze zu 80 Euro). Am Ende wurden es 2400 Euro (60 Tagessätze).
Berücksichtigt hat die Richterin dabei die finanziellen und nicht ganz einfachen persönlichen Verhältnisse des gerade verwitweten Mannes. Auch dass der Mann nicht vorbestraft und nach der Rückgabe des Rades "kein bleibender Schaden" entstanden ist, spielte eine Rolle.
Der Angeklagte war mit dem Ergebnis der Verhandlung einverstanden. Rechtsmittel einlegen will er nicht.