"Es ist für Sie beide die beste Lösung", mit diesen Worten versuchte Strafrichterin Maryam Neumann, einem ehemaligen Ehepaar einen Vergleich zur Beendigung des Verfahrens "schmackhaft" zu machen. "Sie packt das auch nicht mehr weiterzumachen", hieb die Verteidigerin der 56-jährigen Angeklagten, die ihrem damaligen Ehemann 20.000 Euro gestohlen haben soll, in die gleiche Kerbe.
Ende März hatte sich das geschiedene Paar bereits vor der Richterin gegenüber gestanden. Der Vorwurf: Die Ehefrau soll im Februar 2022 in zwei Umschläge verpackte 20.000 Euro aus dem Tresor der gemeinsamen Wohnung entwendet haben. Mit dem Geld erwischt wurde sie, als sie damit wenig später ein auf ihren Namen bestelltes Auto bezahlen wollte. Die Polizei, vom in einer Gemeinde im Raum Marktheidenfeld lebenden Ehemann alarmiert, stellte das Geld damals sicher.
Frau ist nicht erwerbsfähig
Die 20.000 Euro will sich die wegen Diebstahls angeklagte Frau bei ihren Eltern sowie bei Freunden ausgeliehen haben, erklärte die 56-Jährige, die wegen psychischer Probleme nicht arbeiten kann und Erwerbsunfähigkeitsrente bezieht. 9000 Euro davon sollen aus der Schatulle ihrer Eltern stammen, dies bestätigte ihre 82-jährige Mutter vor Gericht. Schon häufiger haben sie ihre Töchter oder die Enkelkinder mit ähnlichen Beträgen finanziell unterstützt, sagte die Mutter aus.
Als die Richterin vom 82-jährigen Vater der Angeklagten wissen wollte, in welchem Verhältnis die Tochter zu den anderen Menschen steht, die ihr Geld geliehen haben, vergaß der Mann seinen Anstand und schleuderte der Richterin ein "das sage ich Ihnen nicht" entgegen.
Dafür wusste der Ex-Ehemann eine Antwort, wonach auch Männer unter den Geldgebern seien, mit denen die Angeklagte vor und nach ihm Beziehungen gepflegt habe. "Die hat ihr Leben lang nur Leute abgezockt", betonte der 64-jährige Rentner. Bei ihm habe die Angeklagte versucht, als Miteigentümerin des Wohnhauses im Grundbuch eingetragen zu werden. Bei seinen Vorgängern wäre dies auch jeweils ihr Ziel gewesen, habe er in Gesprächen herausgefunden.
Das Geld war für die Frau eingeplant
Weiter widerlegte der Mann, der die Frau auf einer Reha kennengelernt hat, Aussagen seiner Ex, die sie vor Gericht gemacht hat. So will sie von den 20.000 Euro im Tresor keine Ahnung gehabt haben. "Sie hat sogar geholfen zu zählen und hat die Banderolen rum gemacht", erklärte er. Ebenso war ihr bekannt, dass das Geld einmal für sie sein sollte, falls der Ehemann vor ihr sterben sollte. Bei der Erbfolge wäre sie nämlich außen vor gewesen. Durch einen Erbschaftsvertrag wären nur die leiblichen Kinder berücksichtigt gewesen.
"Sie sollten das Angebot überdenken", war schließlich Richterin Neumann bemüht, diesem Prozess für beide Seiten zu einem guten Ende zu verhelfen. Dabei griff sie den Vergleichsvorschlag des Familiengerichts auf, bei dem auch die Scheidung ausgesprochen worden war. Demnach sollte der Mann seinen Strafantrag zurücknehmen. Im Gegenzug dafür erhält er die sichergestellten 20.000 Euro zurück. Seine Ex entgeht einer Verurteilung und übernimmt die Kosten des Verfahrens sowie ihre eigenen Auslagen.
"Ich traue dieser Frau nicht", zeigte sich der Bestohlene zunächst skeptisch, stimmte aber dem richterlichen Vergleich nach kurzer Beratung mit seinem Bruder und seiner Anwältin zu. Die Angeklagte benötigte eine längere Beratungspause mit ihrer Verteidigerin, gab dann aber doch noch ihr Okay, womit sie die Einstellung ihres Verfahrens erreichte.
Bildunterschrift passt nicht zum Beitrag.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Zimmermann, Main-Post Digitales Management