Viel Geld hat ein 30-Jähriger nach einem Einspruch gegen einen Strafbefehl gespart. Weil er einem Nachbarn gedroht haben soll, ihm die Knochen zu brechen und die Zähne auszuschlagen, sollte er 4200 Euro (60 Tagessätze zu 70 Euro) zahlen. Er legte Einspruch ein. Wie die darauffolgende Verhandlung vor dem Amtsgericht in Kitzingen zeigte, mit Erfolg. Die angebliche Bedrohung war nicht nachzuweisen.
Das Gericht hat das Verfahren nach dem Anhören von zwei Zeugen eingestellt. Grund waren am Ende vor allem Ungereimtheiten in den Aussagen des angeblichen Opfers. Dessen Version im Zeugenstand und seine Aussagen bei der Polizei gleich nach dem Vorfall unterschieden sich in wesentlichen Punkten.
Als der Handwerker den Zeugenstand verlassen hatte, nahm Richterin Ilka Matthes den Vorschlag der Verteidigerin auf. Sie stellt das Verfahren ohne Auflagen ein. Die Staatsanwaltschaft stimmt mit Blick auf die Widersprüche ebenfalls zu.
Damit bleibt unklar, war tatsächlich bei dem Nachbarschaftsstreit im September 2023 passiert ist. Mit beteiligt war in jedem Fall ein Hund Mannes, der nun als Zeuge aussagte. Sein eigenes Tier soll der 39-Jährige beim Gassigehen getreten haben. Ein 30-Jähriger hat das gesehen und den Mann wegen Tierwohlgefährdung angezeigt.
"Der hat dem Hund mehrfach in die Rippen getreten", sagte er dem Gericht. Zu einem Verfahren gegen den Hundehalter kam es nicht. Eine Diensthundeführerin der Polizei überprüfte der Situation vor Ort und stellte fest: "Mit dem Hund ist alles in Ordnung."
Zeuge hat den Hundebesitzer angeblich "als Tierquäler" angesprochen
Wie es weiter ging, darüber gibt es zwei Versionen. Einmal die des Hundebesitzers. Danach hat der 30-Jährige ihn nach dem Vorfall auf seinem Hof beim Arbeiten "als Tierquäler" angesprochen. Er habe nicht reagiert. Dann seien zwei Bekannte des Mannes dazu gekommen.
Gemeinsam hätten die sich vor ihm aufgebaut und der 30-Jährige habe gedroht: "Wir kriegen dich. Wir brechen dir die Knochen und schlagen dir die Zähne aus." Folge war die Anzeige wegen Bedrohung, der Strafbefehl und die Verhandlung.
Angeklagter sieht die Anzeige als Retourkutsche an
Dort war für den Angeklagten klar: "Das ist eine Retourkutsche für die Anzeige wegen der Tierquälerei." Er habe mit der Anzeige lediglich Zivilcourage gezeigt, wollte dem Hund helfen und habe dem Mann niemals gedroht. Ganz im Gegenteil.
Zum Zeitpunkt der angeblichen Bedrohung sei nicht auf er den Nachbarn zugekommen, sondern der auf ihn. Er habe ihn als "Scheiß-Ausländer" bezeichnet. Danach sei es zu einem Wortwechsel gekommen. Mehr habe es nicht gegeben und schon gar keine Drohungen. Damit stand Aussage gegen Aussage und am Ende die Einstellung des Verfahrens.