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Kitzingen
Sexuelle Belästigung: Koch streitet Griff ans Top ab, bis eine Sprachnachricht ihn widerlegt
Vor dem Amtsgericht Kitzingen hat sich ein 36-Jähriger vehement gegen den Vorwurf der sexuellen Belästigung gewehrt. Doch ein Handy half dem Opfer und der Richterin.
Bei einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Kitzingen wegen sexuellen Belästigung spielte das Handy des Opfers eine wichtige Rolle.
Foto: Fabian Sommer, dpa (Symbolbild) | Bei einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Kitzingen wegen sexuellen Belästigung spielte das Handy des Opfers eine wichtige Rolle.
Sigfried Sebelka
Siegfried Sebelka
 |  aktualisiert: 08.05.2024 02:50 Uhr

Ein paar Minuten aus der Audiodatei auf einem Handy haben für ein schnelles Ende einer Verhandlung wegen sexueller Belästigung und Beleidigung vor dem Amtsgericht Kitzingen geführt. Nach dem Abspielen einer kurzen, aber eindrucksvollen Sprachnachricht hat ein 36-Jähriger seine Verteidigungsstrategie komplett geändert und alle Vorwürfe eingeräumt. 

Beide Vorwürfe standen in einem Strafbefehl, den der gelernte Koch erhalten hatte. 3500 Euro (50 Tagessätze zu 70 Euro) sollte der Vater zahlen. Er hat Einspruch eingelegt. Den hat er nach dem Abspielen der besagten Audiodatei nur noch auf die Höhe der Tagessätze beschränkt. Damit hatte er die Vorwürfe eingeräumt.

Demnach ist er einer 18-Jähriger im September 2023 weit nach Mitternacht zu nahe gekommen. Der Mann hatte der angetrunkenen jungen Frau und ihrem Freund angeboten, sie nach Hause zu fahren. Als sich der Freund kurz verabschiedete, um eine vergessene Tasche zu holen, hat sich der Mann an die 18-Jährige herangemacht. Er hat ihr ans Top gegriffen, so die Anklage. Weil die Frau das als "sehr unangenehm" empfand, hat sie den Mann angezeigt. Eine Woche später hat der Angeklagte die Frau auch noch als "Schlampe" bezeichnet. Damit stand die zweite Anzeige.

Angeklagter wehrt Vorwürfe zunächst gestenreich ab

Beide Vorwürfe wies der Mann weit von sich. Wort- und gestenreich erklärte er, dass die beiden in der Stadt unterwegs gewesen und in seinen Imbiss gekommen seien. Er habe sie mit Getränken versorgt. Weil beide nicht mehr Rad fahren konnten, habe er angeboten, sie heim zu fahren. Er habe die Frau nicht angefasst. "So was mache ich nicht; das schwöre ich", sagte er. Auch mit der Beleidigung habe er nichts zu tun.

Dann kam die 18-Jährige als Zeugin. Sie schilderte die Sache ganz anders. Als ihr Freund die vergessene Tasche holte, habe sich der Mann an sie herangemacht, sagte sie. Er habe sie fest an sich gezogen: "Dann hat er mein Top nach vorne gezogen und reingeschaut." Sie habe ihn weggeschubst, sagte sie, und: "Ich habe auf einmal richtig Panik bekommen." Wenig später war der Freund wieder da, die Sache eigentlich vorbei.

Für die junge Frau allerdings nicht. Als sich die "Schockstarre" gelöst hatte, erstellte sie noch in der Nacht eine Audiodatei auf ihrem Handy, auf der sie einem ihr vertrauten Lehrer den Vorfall schilderte. Darauf ist viel Weinen zu hören und Sätze wie: "Es ist gerade etwas Schlimmes passiert." Oder auch: "Der Typ hat sich an mich herangemacht."

Nach wenigen Sätzen fragte Richterin Ilka Matthes in der Verhandlung: "Soll ich es weiter laufen lassen?" Das war nicht nötig. Alle Beteiligten hatten genug gehört. Der Verteidiger bat um eine kurze Pause. Dann kam der Rückzug seines Mandanten. Der Fehlgriff kostet den Mann nun 1750 Euro (50 Tagessätze zu 35 Euro).

 
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  • Peter Querberitz
    Komisch.....zuerst gelogen, dann vor Gericht gezogen u. Strafe nun halbiert. Kann das sein?
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  • Roland Albert
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