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Kitzingen
War er's oder nicht? Unfallflucht vor Gericht nur schwer nachzuweisen
Weil er beim Vorbeifahren ein Auto berührt haben soll, stand ein Rentner wegen Fahrerflucht vor Gericht. Er will nichts gemerkt haben. Ein Gutachter war gefragt.
Mit einer Fahrerflucht musste sich das Kitzinger Amtsgericht beschäftigen (Symbolbild).
Foto: Thinkstock | Mit einer Fahrerflucht musste sich das Kitzinger Amtsgericht beschäftigen (Symbolbild).
Sigfried Sebelka
Siegfried Sebelka
 |  aktualisiert: 09.02.2024 10:21 Uhr

Weil er bei einem Rangiermanöver in der Alten Poststraße in Kitzingen ein Auto angefahren und weitergefahren sein soll, hat ein 81-jähriger Autofahrer einen Strafbefehl bekommen. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort wurde ihm vorgeworfen. 2000 Euro (40 Tagessätze zu 50 Euro) sollte er bezahlen. Dazu kam der Entzug der Fahrerlaubnis für einige Monate. Der Mann hat Einspruch eingelegt. Mit Erfolg. Das Verfahren wurde vor dem Amtsgericht in Kitzingen gegen eine Geldauflage eingestellt. 750 Euro muss der Mann zahlen, dann ist die Sache für ihn erledigt.

Die Kernfrage, ob der der Rentner den leichten Anstoß beim Vorbeifahren an dem Auto bemerkt hat oder nicht, konnte auch ein Gutachten nicht klären. Das Ergebnis: Kann sein, kann aber auch nicht. Auch ein Gutachten habe keine Klarheit gebracht, fasste Richterin Ilka Matthes das Ergebnis zusammen. Ihrem Vorschlag, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen, folgten alle Beteiligten.

Polizei fand Spuren, die zum Unfall passten

Klar war, dass es am Nachmittag des 25. Oktober 2021 zu einem leichten Zusammenstoß gekommen ist. Der Mann fuhr mit seinem Polo auf der Alten Poststraße in Richtung Nordtangente. Vor der Ampel standen zwei Fahrzeuge, ein weiteres in der Kurve. Um nicht auf das Grün der Ampel warten zu müssen, fuhr der Mann an dem Auto vorbei Richtung Eselsberg. Dabei hat er den Mini am Stoßfänger berührt. Das sagte die Fahrerin des Mini ebenso wie ein weiterer Autofahrer, der sie Szene beobachtet hatte. Weil der Polo weiterfuhr, zeigte ihn die Fahrerin des Mini an.

Drei Tage später stand die Polizei vor der Haustür des Polofahrers. Die überprüfte das Fahrzeug, fand eine Spur, die zum Unfallhergang passte. Der Rest war Routine, der Mann bekam einen Strafbefehl, der wegen der Höhe des Schadens von rund 2000 Euro eine empfindliche Geldstrafe und den Entzug der Fahrerlaubnis vorsah.

Hat das Hörgerät Geräusche unterdrückt?

Das wollte der Mann nicht akzeptieren. Er blieb auch bei der Verhandlung dabei: "Ich habe weder etwas gehört noch gespürt", sagte er dem Gericht. Er verwies auch auf sein Hörgerät, das speziell auf Sprache eingestellt sei und eventuell andere Geräusche unterdrücke. Auch zwei Mitfahrer des mit vier Leute besetzten Polos bestätigten die Version des Fahrers: "Da war nichts."

Damit kam es auf das Gutachten an. Und dessen Ergebnis fasst Richterin Ilka Matthes so zusammen: "Das Gutachten hätte auch klarer sein können." Und weil damit die Unfallflucht nur schwer nachzuweisen war, folgte die Einstellung des Verfahrens.

 
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