
Es ist ein Ja unter Vorbehalt, das der Volkacher Ferienausschuss der Familie Heßmann im zweiten Anlauf gegeben hat: Sie darf vor ihrem Weingasthof Rose einen Glasanbau errichten. Allerdings nur, wenn dafür ein städtebaulicher Fachplaner engagiert wird. Wie mehrere Mitglieder des verkleinerten Stadtrates bei der Sitzung am Montagabend im Schelfenhaus erneut sagten, wolle man den Anbau ermöglichen, jedoch müsse er so schön wie möglich werden. Und vor allem gut an das denkmalgeschützte Gebäude und den prägnanten Platz Oberer Markt passen.
In den Worten von Bauamtsleiter André Brezina: "Wir glauben, dass das ein sehr tolles Projekt an dieser Stelle werden kann, aber dafür braucht es einen Profi." Im Gegenzug versprach er die Unterstützung des Bauamts bei der Planung.
Präzedenzfall für die Altstadt?
Zwei Stadträte stimmten gegen dieses Vorgehen, wenngleich aus gegensätzlichen Gründen. Elmar Datzer (Bürgerliste) war der Ansicht, um einen solchen Glasanbau zu erlauben, müsse die Gestaltungssatzung geändert werden. Sonst gebe man diese der Beliebigkeit frei. "Ich sehe da ganz erhebliche Präzedenzwirkung", betonte er. Vor einem solchen Präzedenzfall hatten bei der vorangegangenen Diskussion des Themas im Stadtrat noch mehrere seiner Kollegen gewarnt, die den Vorschlag mit Fachplaner nun aber akzeptierten.
Das mag auch daran gelegen haben, dass ein solcher Glasanbau in Volkachs Altstadt wohl nur noch für das "Schoppenhäusle" in Frage kommen könnte. Alle anderen Gaststätten haben in der Altstadt keine Flächen in ihrem Eigentum. Sie servieren ihren Wein und die Speisen auf öffentlichem Grund.
Andrea Rauch (Grüne) stimmte ebenfalls gegen die Fachplaner-Idee. Ihre Argumentation zielte aber in eine andere Richtung. "Wir sind nicht der Ansicht, dass ein Architekt das noch schöner hinbringt", sagte Rauch in der Sitzung. Man solle es lieber genau so genehmigen, wie es im zweiten Anlauf vorgestellt wurde. Der zweite Entwurf zeigte die leicht veränderte Planung eines Metallbau-Unternehmens für den Anbau mit abbaubaren Glaselementen an drei Seiten. Die Fraktionssprecherin bezeichnete es als lächerlich, dass man sich darüber so lange Gedanken mache.
Bratwurst-Imbiss darf doch nicht öffnen

Zu lange vertröstet fühlte sich offensichtlich auch Martin Burger, der sich als Bürger zu Wort gemeldet hatte. Er machte seinem Ärger darüber Luft, dass er in der Straße Am Bach nun doch keinen Bratwurst-Imbiss eröffnen darf. Das Thema ist der Glasanbau-Anfrage ähnlicher, als es auf den ersten Blick scheint.
Denn auch hier ging es dem Stadtrat um die Gestaltungshoheit, die man behalten will. "Das hat ja Konsequenzen für die ganze Altstadt", erläuterte der Bürgermeister. Der Bauausschuss hatte den Imbiss nach einem Ortstermin im Juni 2020 nach kritischer Diskussion vertagt, der Stadtrat diesen dann aber kurz darauf genehmigt – unter Auflagen. Und diese besagten, dass die Erlaubnis nur als Einzelfall-Entscheidung möglich sei.
Bebauungsplan müsste geändert werden
Und genau daran scheitert die "Bratwurst to go" auf dem Weg in Richtung Volkachs Altstadt nun doch. Denn eine Einzelfall-Genehmigung, auf die der Stadtrat zuletzt gesetzt hatte, ist doch nicht möglich. Stattdessen müsse für eine solche Erlaubnis der gesamte Bebauungsplan geändert werden, erläuterte Bäuerlein auf Nachfrage. So sehe das auch das Landratsamt. Denn die "Abgabe von Speisen gegen Entgelt" ist Am Bach und in weiteren Nebenstraßen der Altstadt nicht vorgesehen.
Aus diesem Grund hatte die FWG-Fraktion bereits im Stadtrat gegen die Genehmigung gestimmt – und lag damit offensichtlich richtig. Denn das Landratsamt lehnte eine Ausnahme ab; aus der Genehmigung unter Vorbehalt wurde somit nun eine Ablehnung. Da die Einzelfall-Klausel aber bereits im Stadtratsbeschluss enthalten gewesen war, war dafür nun keine erneute öffentliche Diskussion nötig. Martin Burger erzürnte diese Vorgehensweise: "So sollte man nicht mit Gewerbetreibenden umgehen."