Es war ein tragischer Zufall, der im Januar 2022 einen 78-Jährigen das Leben kostete. Der Mann war während einer Treibjagd bei Volkach vom Projektil aus der Waffe eines 33-Jährigen getroffen worden. Für Polizei und Staatsanwaltschaft stand schnell fest, dass es sich um einen Querschläger und somit um einen Unfall handelte. Wegen fahrlässiger Tötung erließ das Kitzinger Amtsgericht einen Strafbefehl von 150 Tagessätzen zu je 70 Euro. Dagegen hat der Beschuldigte über seinen Anwalt Einspruch eingelegt – ihm geht es darum, Zahl und Höhe der Tagessätze zu reduzieren. Deshalb wird die Sache an diesem Donnerstag (30. März) um 9 Uhr vor dem Amtsgericht verhandelt.
Der Fall an sich ist unstrittig. Nach den Ermittlungen trafen sich am 6. Januar 2022 etwa zehn Jäger im Volkacher Revier Strehlhof (Lkr. Kitzingen) zur Drückjagd. Wildschweine sollten im Wald zwischen Volkach und Eichfeld geschossen werden. Als der 78-Jährige nach Ende der Drückjagd nicht am Treffpunkt erschien, machten sich die Kollegen auf die Suche und fanden ihn zusammengesackt in einem Hochsitz.
Das Projektil schlug auf dem Boden auf und traf dann den Jäger
Laut Staatsanwaltschaft stammte das tödliche Projektil aus der Waffe eines Jungjägers, der von einem Hochsitz aus auf ein Reh angelegt hatte. Das Tier wurde verfehlt, das Geschoss schlug auf dem gefrorenen Boden des Feldweges auf und traf den alten Mann, der sich in der benachbarten Jagdkanzel befand. Er starb noch an Ort und Stelle. Die Anklagebehörde wirft dem Beschuldigten vor, er hätte in Richtung des Opfers keinen Schuss abgeben dürfen. Der Jäger habe gewusst, dass der 78-Jährige gefährlich nahe war.
Drückjagden seien grundsätzlich sehr gut gesichert, hieß es nach dem Unfall seitens der bayerischen Jagdaufseher. Es gebe klare Vorgaben, die die Sicherheit aller Beteiligten gewährleisten sollen. Doch Querschläger könnten nie zu 100 Prozent ausgeschlossen werden. Das Geschoss könne beispielsweise auf einen Stein treffen. Ein Sprecher der Hegegemeinschaft, innerhalb deren Grenzen das Unglück geschah, sagte: "Dass so etwas passiert, ist mehr als unwahrscheinlich. Da kam eine ganze Kaskade von Zufällen zusammen."
War es das?
In anderen Medien heisst es, der Jäger hätte auf Grunde der Entfernung niemals abdrücken dürfen. Somit ist es doch kein tragischer Zufall mehr sondern Fahrlässigkeit und das Urteil viel zu milde!
https://www.bild.de/regional/nuernberg/nuernberg-news/jaeger-erschiesst-jaeger-in-kitzingen-bayern-10500-euro-geldstrafe-83386518.bild.html
Vielleicht will der Herr Jungjäger darauf hinaus, da als Jäger und in seinem Hauptberuf
eine Vorstrafe Probleme bringen könnte.
Da ist heute zum Beispiel der Bericht über den Überfall auf den "Drachenlord" am Würzburger HBF. Hier schreibt die MP ständig von "soll", obwohl das Fakten sind.
Hier nun .....wenn ich die Überschrift lese, gehe ich davon aus, dass wenn ich den Bericht gelesen habe, erfahre, was der Lehrer mit seinem Einspruch erreichen will.
Nun......Ich habe den Bericht gelesen und ....kein Wort darüber 😅
Frage: Lesen die Redakteure oder sonstige Verantwortliche eigentlich durch was sie da veröffentlichen oder wird nur noch darauf geschaut, dass richtig gegendert wird?
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Zimmermann, Main-Post Digitales Management
Geht es ihm nur darum, weniger Strafe zahlen zu müssen … ?
Oder ist der Einspruch nur ein Mittel zum Zweck, um eine gerichtliche Verhandlung zu erzwingen … um dort dann vielleicht ganz was anderes zu erreichen?
Bei so einer Überschrift erwartet man dann doch etwas mehr „Tiefgang“ als „hat Einspruch gegen Zahl und Höhe der Tagessätze erhoben”.
Das "warum" anzukündigen und dann aber nur das "was" zu liefern hat schon etwas von Clickbait ...
Wenn es Dich aber so brennend interessiert, glaube ich, dass die Verhandlung öffentlich ist. Da kannst du hingehen und alles live, in Farbe und direkt mitbekommen.
Und was will er jetzt erreichen, der Herr Jungjäger?