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Kitzingen
Tödlicher Jagdunfall vor Gericht: Was der beschuldigte Jungjäger mit seinem Einspruch erreichen will
Der tragische Tod eines 78-jährigen Jägers während einer Drückjagd bei Volkach beschäftigt weiter die Justiz. Warum der Fall jetzt vor dem Kitzinger Amtsgericht verhandelt wird.
Bei einer Drückjagd in einem Revier bei Volkach kam im Januar 2022 ein 78-jähriger Jäger auf tragische Weise ums Leben.
Foto: Thomas Obermeier | Bei einer Drückjagd in einem Revier bei Volkach kam im Januar 2022 ein 78-jähriger Jäger auf tragische Weise ums Leben.
Eike Lenz
 |  aktualisiert: 08.02.2024 15:41 Uhr

Es war ein tragischer Zufall, der im Januar 2022 einen 78-Jährigen das Leben kostete. Der Mann war während einer Treibjagd bei Volkach vom Projektil aus der Waffe eines 33-Jährigen getroffen worden. Für Polizei und Staatsanwaltschaft stand schnell fest, dass es sich um einen Querschläger und somit um einen Unfall handelte. Wegen fahrlässiger Tötung erließ das Kitzinger Amtsgericht einen Strafbefehl von 150 Tagessätzen zu je 70 Euro. Dagegen hat der Beschuldigte über seinen Anwalt Einspruch eingelegt – ihm geht es darum, Zahl und Höhe der Tagessätze zu reduzieren. Deshalb wird die Sache an diesem Donnerstag (30. März) um 9 Uhr vor dem Amtsgericht verhandelt. 

Der Fall an sich ist unstrittig. Nach den Ermittlungen trafen sich  am 6. Januar 2022 etwa zehn Jäger im Volkacher Revier Strehlhof (Lkr. Kitzingen) zur Drückjagd. Wildschweine sollten im Wald zwischen Volkach und Eichfeld geschossen werden. Als der 78-Jährige nach Ende der Drückjagd nicht am Treffpunkt erschien, machten sich die Kollegen auf die Suche und fanden ihn zusammengesackt in einem Hochsitz.

Das Projektil schlug auf dem Boden auf und traf dann den Jäger

Laut Staatsanwaltschaft stammte das tödliche Projektil aus der Waffe eines Jungjägers, der von einem Hochsitz aus auf ein Reh angelegt hatte. Das Tier wurde verfehlt, das Geschoss schlug auf dem gefrorenen Boden des Feldweges auf und traf den alten Mann, der sich in der benachbarten Jagdkanzel befand. Er starb noch an Ort und Stelle. Die Anklagebehörde wirft dem Beschuldigten vor, er hätte in Richtung des Opfers keinen Schuss abgeben dürfen. Der Jäger habe gewusst, dass der 78-Jährige gefährlich nahe war.

Drückjagden seien grundsätzlich sehr gut gesichert, hieß es nach dem Unfall seitens der bayerischen Jagdaufseher. Es gebe klare Vorgaben, die die Sicherheit aller Beteiligten gewährleisten sollen. Doch Querschläger könnten nie zu 100 Prozent ausgeschlossen werden. Das Geschoss könne beispielsweise auf einen Stein treffen. Ein Sprecher der Hegegemeinschaft, innerhalb deren Grenzen das Unglück geschah, sagte: "Dass so etwas passiert, ist mehr als unwahrscheinlich. Da kam eine ganze Kaskade von Zufällen zusammen."

 
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  • jebusara@web.de
    Zitat aus dem Artikel: Es war ein tragischer Zufall.

    War es das?

    In anderen Medien heisst es, der Jäger hätte auf Grunde der Entfernung niemals abdrücken dürfen. Somit ist es doch kein tragischer Zufall mehr sondern Fahrlässigkeit und das Urteil viel zu milde!

    https://www.bild.de/regional/nuernberg/nuernberg-news/jaeger-erschiesst-jaeger-in-kitzingen-bayern-10500-euro-geldstrafe-83386518.bild.html
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  • engkajo
    Bei einer Geldstrafe von über 90 Tagessätzen gilt man in Deutschland als vorbestraft.
    Vielleicht will der Herr Jungjäger darauf hinaus, da als Jäger und in seinem Hauptberuf
    eine Vorstrafe Probleme bringen könnte.
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  • bernhard.mott@arcor.de
    Ist leider in der letzten Zeit kein Einzelfall.
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  • thomashemmerich@web.de
    Also so langsam werden Berichte in der Mainpost immer seltsamer.
    Da ist heute zum Beispiel der Bericht über den Überfall auf den "Drachenlord" am Würzburger HBF. Hier schreibt die MP ständig von "soll", obwohl das Fakten sind.

    Hier nun .....wenn ich die Überschrift lese, gehe ich davon aus, dass wenn ich den Bericht gelesen habe, erfahre, was der Lehrer mit seinem Einspruch erreichen will.
    Nun......Ich habe den Bericht gelesen und ....kein Wort darüber 😅

    Frage: Lesen die Redakteure oder sonstige Verantwortliche eigentlich durch was sie da veröffentlichen oder wird nur noch darauf geschaut, dass richtig gegendert wird?
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  • ralf.zimmermann@mainpost.de
    Die Frage wird im ersten Absatz beantwortet: Der Beschuldigte hat über seinen Anwalt einen Einspruch gegen Zahl und Höhe der Tagessätze erhoben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ralf Zimmermann, Main-Post Digitales Management
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  • FischersFritz
    Sorry, aber damit ist die Frage aus der Überschrift nicht wirklich beantwortet …

    Geht es ihm nur darum, weniger Strafe zahlen zu müssen … ?

    Oder ist der Einspruch nur ein Mittel zum Zweck, um eine gerichtliche Verhandlung zu erzwingen … um dort dann vielleicht ganz was anderes zu erreichen?

    Bei so einer Überschrift erwartet man dann doch etwas mehr „Tiefgang“ als „hat Einspruch gegen Zahl und Höhe der Tagessätze erhoben”.

    Das "warum" anzukündigen und dann aber nur das "was" zu liefern hat schon etwas von Clickbait ... zwinkern
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  • manfred-englert@hotmail.de
    Entschuldigung, Herr Zimmermann, die Erklärung aus der Überschrift liegt hier nicht vor. Es mag sein, daß Sie sich hier vor den jungen Journalisten stellen wollen. Wenn das so richtig ist, hoffe ich jedoch, daß Herr Lenz Fortbildung betreiben wird. Auch fallen mir immer häufiger Rechtschreibfehler in den verschiedensten Artikeln auf. Können Sie erklären, welche Ursache diese Feststellung hat? Danke
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  • r.kerber@web.de
    Ja, das Leseverständnis, das ist so eine Sache. Wenn da stehet, dass jemand Einspruch gegen Höhe und Anzahl der Tagessätze aus einem Strafbefehl eingelegt hat, dann reicht das manchen noch nicht aus, um zu implizieren, dass damit höchstwahrscheinlich eine Reduzierung selbiger erreicht werden soll. Es ist nicht anzunehmen, dass es um eine Erhöhung der Strafe geht.
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  • holle4es
    Na gehts um Höhe der Tagessätze, weil er sie als zu hoch für sein Einkommen ansieht? Oder geht es um die Reduzierung der Anzahl der Tagessätze und wenn ja, warum? Oder beides? Diese "Wer, wie, was, warum"-Überschriften in dieser Zeitung sind sehr nervig geworden. Vor allem wenn es dann im Artikel gar nicht richtig beantwortet wird.
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  • r.kerber@web.de
    Ich glaube nicht, dass die Mainpost diese detaillierten Angaben hat. Der Widerspruch dürfte an die Staatsanwaltschaft gegangen sein und nicht an die Mainpost.
    Wenn es Dich aber so brennend interessiert, glaube ich, dass die Verhandlung öffentlich ist. Da kannst du hingehen und alles live, in Farbe und direkt mitbekommen.
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  • manfred-englert@hotmail.de
    Leider verstößt Ihr Kommentar gegen die Kommentarregeln auf mainpost.de. Wir haben den Kommentar deshalb gesperrt.
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  • robert-finster@t-online.de
    Was will der Jäger erreichen? Ganz einfach. Von der Anzahl der Tagessätze hängt es ab, ob er seinen Jagdschein nach einer angemessenen Sperre wieder bekommt oder ob er lebenslang nicht mehr Jäger sein darf.
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  • FischersFritz
    Irgendwie passt der Artikel nicht zur Überschrift - oder umgekehrt ... zwinkern

    Und was will er jetzt erreichen, der Herr Jungjäger?
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