
Einem 29 Jahre alten Mann aus dem Landkreis Kitzingen droht lebenslange Haft: Er soll Brennholz aus dem Wald in Wiesentheid geklaut haben. Die Staatsanwaltschaft Würzburg hat Anklage erhoben - wegen versuchten Mordes.
Der Beschuldigte soll am 5. Januar im Wald fremdes Holz in seinen Kofferraum geschichtet haben: Nach Polizeiangaben hatte der Besitzer den Holzstapel mit einer Wildkamera überwacht. Als er in der Mittagszeit den Diebstahl bemerkte, machte er sich sofort auf den Weg zu seinem Holzlager, um sich den Dieben in den Weg zu stellen.
Sprung auf die Motorhaube: Holzbesitzer will Männer aufhalten
Als der 44-Jährige im Wald an der Kreisstraße von Wiesentheid nach Reupelsdorf ankam, seien die beiden mutmaßlichen Diebe geflüchtet, hieß es damals in der Mitteilung der Polizei. Der 29-jährige Tatverdächtige und sein 34 Jahre alter Beifahrer seien "mit ihrem Pkw in Schrittgeschwindigkeit auf den 44-Jährigen zugefahren, der sich ihnen in den Weg stellte".
Laut Polizei warf sich der Holzbesitzer auf die Motorhaube und klammerte sich fest. Einem Gutachter zufolge wurde er nach etwa 50 Metern durch Lenkbewegungen des Fahrers von der Motorhaube geworfen und dabei leicht verletzt.
Verdächtigte zunächst schnell festgenommen - und schnell wieder entlassen
Der 44-Jährige meldete den Vorfall der Polizei. Die beiden Verdächtigen wurden schnell festgenommen - und am Ende der Untersuchungen zunächst wieder entlassen.
Bei der weiteren Ermittlungen kamen die Strafverfolger dann aber offenbar zu einer anderen Bewertung des Falles: In Absprache mit der Staatsanwaltschaft Würzburg wurde "das Verhalten des 29-jährigen Tatverdächtigen als versuchtes Tötungsdelikt eingestuft", teilte das Polizeipräsidium Unterfranken im Januar mit. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft den Mann des versuchten Mordes angeklagt, wie ein Sprecher der Behörde auf Anfrage bestätigt.
Holzwert 80 Euro: Anwalt des Beschuldigten hält Anklage für überzogen
Der Anwalt des Beschuldigten glaubt indes nicht, dass dieser Vorwurf im Prozess hält. Sein Mandant sei so langsam gefahren, dass keine Lebensgefahr für den Holzbesitzer bestanden habe, meint Christian Mulzer. Ein Gutachten zur gefahrenen Geschwindigkeit zeige deutlich, dass die Anklage überzogen sei.
Bei einem "Holzwert von etwa 80 Euro und der langsamen Geschwindigkeit" habe der 29-Jährige "sicher nicht tödliche Verletzungen des Geschädigten billigend in Kauf genommen". Mulzer hält allenfalls eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung und räuberischem Diebstahl für angemessen.
Der 34-jährige Beifahrer soll sich ebenfalls in einem Strafverfahren wegen räuberischen Diebstahls verantworten. Die Anklage ist noch nicht zugelassen, ein Prozess könnte frühestens im August beginnen.
Ah - jetzt bin ich durcheinander gekommen.
Das war ja eine ganz andere Meldung vom vorigen Jahr. Hier geht es ja schließlich um einen höheren Betrag.
Aber da hat der Verteidiger schon Recht. Es geht zwar um immerhin 80 Euro, aber durch das nur langsame Überfahren ist das natürlich was ganz anderes, da kann man selbstverständlich keine böse Absicht unterstellen. Der Holzbesitzer wurde zwar verletzt, aber wer soll denn - mitten im Wald - mit sowas rechnen, das kann doch keiner wissen, das der Holzbesitzer so wenig Erfahrung mit professionellem Abrollen und proffesionellen Sturzverhalten hat. Wahrscheinlich hat er noch nicht mal einen Schutzhelm getragen.
Also eigentlich Selbstverschulden. Klarer Fall für Freispruch.
Frage: Ist dieser Diebstahl ,wie er abgelaufen ist „ GUT“? oder BÖSE“?
NEIN er ist „BÖSE“ d.h. jeder der etwas macht ist selbst dafür VERANTWORTLICH, und hat mit spürbaren Konsequenzen zu rechnen. (Wenn der Rechtsstaat funktioniert)
Herzlichen Glückwunsch zum Mut dieser Staatsanwaltschaft mit dieser Klage. Der Wert ist absolut nichtig. Der Vorsatz nicht entdeckt zu werden war vordergründig auf Kosten einer Person die wo möglich sterben könnte. (Applaus, Applaus zur Staatsanwaltschaft) Jedes Weichspülen kotzt mich an.
Ich wünsche nicht, von den Richtern ,ein Karriere Urteil umsetzen zu wollen, was deren Strategie ist,
Das zeigt doch die UNGERECHTIGKEIT in unserem Land ,auf allen Ebenen!!
(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.