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Kitzingen/Nürnberg
Spitzel-Affäre: Jetzt ist das letzte Urteil gegen belastete LKA-Beamte gefallen
Vor fünf Jahren belastete ein V-Mann, gegen den in Würzburg ein Prozess lief, seine Betreuer beim LKA schwer als Mitwisser seiner Straftaten. Was vom Skandal übrig bleibt.
Ein Bild aus dem Prozess in Nürnberg im Jahr 2018. Jetzt ist auch das Urteil gegen den letzten der sechs wegen Strafvereitelung im Amt und uneidlicher Falschaussage angeklagten LKA-Beamten gesprochen.
Foto: Archivbild Daniel Karmann, dpa | Ein Bild aus dem Prozess in Nürnberg im Jahr 2018. Jetzt ist auch das Urteil gegen den letzten der sechs wegen Strafvereitelung im Amt und uneidlicher Falschaussage angeklagten LKA-Beamten gesprochen.
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 11.02.2024 16:20 Uhr

Dieser Fall begann spektakulär - und er endete, zehn Jahre später, an diesem Montag völlig bescheiden: Auch beim letzten von zunächst sechs Beamten des Landeskriminalamts (LKA), die organisierte Kriminalität bekämpfen, blieb nach jahrelanger Prüfung so gut wie nichts von den Vorwürfen des V-Mannes "Mario" übrig. Von Förderung und Duldung schwerer Straftaten des zeitweise in Unterfranken lebenden Straftäters und Spitzels durch das LKA war im letzten Verfahren gar nicht mehr die Rede.

Geldstrafe statt sieben Monate Haft mit Bewährung

Zwei Vorwürfe gegen einen LKA-Beamten aus dem Raum Kitzingen waren noch geblieben, einer wurde am Montag nun vom Landgericht Nürnberg eingestellt. Für den zweiten Punkt - falsche uneidliche Falschaussage - wurde die Strafe von sieben Monaten mit Bewährung auf eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 130 Euro reduziert, teilt der Sprecher des Nürnberger Oberlandesgerichts, Friedrich Weitner, mit.

Der V-Mann im Rocker-Milieu namens "Mario" hatte offenbar aus Rache über seinen "Rauswurf" beim LKA die Polizisten aus der Nürnberger LKA-Dienststelle während seines Prozesses in Würzburg beschuldigt, seine anderen Straftaten zugelassen zu haben. Sie hätten ihren eigenen Erfolg bei Ermittlungen gegen die Rockerbande "Bandidos" nicht gefährden wollen.

Hatten Ermittler bei Straftaten weggeschaut?

Beim Diebstahl teurer Bagger in Dänemark hätten die Ermittler "weggeschaut", obwohl er sie zeitnah informiert habe, behauptete der V-Mann damals auch im Gespräch mit dieser Redaktion. Seine Schilderungen ließen vermuten, dass die LKA-Beamten auch Ermittlungen gegen ihn bremsten, als er seiner Tochter in Kitzingen Drogen zum Weiterverkauf besorgte. Und, so "Mario", sie hätten dann vertuscht, rechtliche Grenzen überschritten zu haben, Akten gefälscht und vor Gericht gelogen.

Dem LKA drohte ein Skandal, die Richter kündigten an, zur Aufklärung selbst den Innenstaatssekretär Gerhard Eck (CSU) in den Zeugenstand holen zu wollen. Die stärksten Vorwürfe hatten sich gegen den Beamten aus dem Raum Kitzingen gerichtet, der als Spezialist für die Betreuung heikler Einsätze von V-Leuten galt. 

Genehmigung zur Aussage vor Gericht eingeschränkt 

Er hatte 2013 und 2016 als Zeuge im Prozess gegen seinen ehemaligen Spitzel in Würzburg ausgesagt, allerdings nur mit einer eingeschränkten Aussage-Erlaubnis seiner Behörde, um andere Ermittlungen und die Arbeitsweise des LKA nicht zu verraten. So entstand in mehreren Fällen der Eindruck, der Beamte habe vor Gericht gelogen, um sich und seine Dienststelle zu schützen.   

Im November 2017 hatte die Staatsanwaltschaft in Nürnberg Anklage gegen den Beamten sowie fünf Kollegen und Vorgesetzte erhoben. Mit massiven Beschuldigungen: Hatte "Mario" seine Betreuer getäuscht und war der Einsatz des staatlich bezahlten Spitzels im Rocker-Milieu völlig aus dem Ruder gelaufen?

Revision gegen vergleichsweise milde Bestrafung eingelegt

Nach 38 Verhandlungstagen blieb jetzt von den Vorwürfen fast nichts übrig: Vier Beamte waren bereits 2018 freigesprochen worden. Die beiden Kommissare, die den V-Mann "geführt" standen, erhielten damals Bewährungsstrafen, weil sie im Prozess gegen "Mario" am Landgericht Würzburg falsch ausgesagt hatten. Das LKA habe gegen Richtlinien verstoßen, aber keine Straftaten begangen, befand das Gericht. 

Der Hauptkommissar aus Unterfranken wollte sich selbst mit der vergleichsweise milden Bestrafung nicht abfinden. Der Bundesgerichtshof gab ihm recht und ließ über das Strafmaß in Nürnberg erneut verhandeln. Dabei blieb nun von den zwei restlichen Vorwürfen am Montag nur einer übrig. Deshalb wurde die Strafe erheblich reduziert - auf eine Geldstrafe von 11 700 Euro.  

 
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