In der Nacht zum 4. Februar wurde auf das Auto des Kitzinger Stadt- und Kreisrat Uwe Hartmann ein Brandanschlag verübt. Wenig später nahm die Polizei den mutmaßlichen Täter fest. Ein Untersuchungsrichter in Würzburg erließ gegen den 27-Jährigen zwar wegen schwerer Brandstiftung einen Untersuchungshaftbefehl. Dieser wurde jedoch - gegen Auflagen – außer Vollzug gesetzt.
Was ist der aktuelle Stand in dem Fall und wie geht es dem Bayernpartei-Politiker knapp acht Wochen nach dem Anschlag? Antworten im Überblick.
Sind die materiellen Schäden inzwischen behoben?
Die Versicherungen haben gezahlt, teilt Uwe Hartmann mit. Für das verbrannte Auto habe er den nicht mehr allzu großen Restwert ersetzt bekommen. Ein Sachverständiger habe zudem die Schäden am Haus taxiert, Handwerker richteten danach Schritt für Schritt alles soweit wieder her. "Rein äußerlich ist alles gut", sagt der Stadtrat. Er schätzt, dass er auf Kosten von bis zu 5000 Euro sitzenblieb. Beispielsweise seien Utensilien, die im Auto lagen, nicht ersetzt worden. Der entstandene Brandfleck auf der Straße direkt vor seinem Haus soll der Stadt Kitzingen zufolge in den nächsten Tagen behoben werden.
Wie geht es der Familie Hartmann?
Der 58-jährige Angestellte ist bis heute krank geschrieben. Wie es weitergeht, soll sich jetzt Anfang April entscheiden. Seine Frau arbeitet inzwischen wieder. Das Ehepaar hat professionelle Hilfe in Anspruch genommen und sei in einer Psychotherapie, sagt Hartmann. Es gehe inzwischen zwar "spürbar besser", es sei jetzt "tagsüber okay". Eines aber sei geblieben: "Nachts wächst die Unsicherheit." Das Wohnhaus sei inzwischen mit Technik gesichert. Die elektronische Überwachung soll dabei helfen, das Haus wieder als Rückzugsort sehen zu können.
Was macht den Opfern am meisten zu schaffen?
Die Frage nach Motiv und Ziel des mutmaßlichen Täters - darüber würden sie sich ständig den Kopf zermartern, sagt Hartmann: "Es ist einfach nicht klar, welche Beweggründe der Mensch gehabt hat." Das sei das Hauptproblem. Unklar ist: Galt der Anschlag tatsächlich dem Auto oder doch den Bewohnern des Hauses? Der Stadtrat ist sich fast sicher: "Ziel dürfte ich gewesen sein!"
Was ist mit dem Auto des Bayernpartei-Politikers?
Für Uwe Hartmann war klar: Er wollte seinen Smart unbedingt wieder in "bayerischer" Sonderedition haben. 1500 Stück gebe es davon nur in Deutschland. Entsprechend groß sei der Aufwand gewesen, das Wunschfahrzeug zu finden. Nach 1500 Kilometern Suche sei er bei Stuttgart fündig geworden. Wie beim verbrannten Fahrzeug klebt an der Seite jetzt auch wieder das Bayernpartei-Wappen mit der Aufschrift "Ich moch Kitzi!". Neu ist auf der Heckscheibe die Aufschrift "Jetzt erst recht!"
Was weiß man über den mutmaßlichen Täter?
Er ist 27 Jahre alt und wohnt in einem Kitzinger Stadtteil. Er war von Februar 2020 bis Juni 2021 Mitglied der Bayernpartei, die in der Stadt Kitzingen 28 und im Landkreis Kitzingen 42 Mitglieder hat. Die Mitgliedschaft hatte der 27-Jährige laut Hartmann im Juni 2021 bereits gekündigt. Der Mann steht laut Polizei und Staatsanwaltschaft unter Betreuung.
Der mutmaßliche Brandstifter war im Februar nach einer Nacht im Gefängnis wieder frei. Der Untersuchungshaftbefehl wegen schwerer Brandstiftung war – gegen Auflagen – außer Vollzug gesetzt worden. Es besteht derzeit kein Kontakt zwischen Täter und Opfer, sagt Hartmann. Eine Entschuldigung habe er nicht bekommen. Dass man sich in Kitzingen über den Weg laufe, sei wohl eher eine Frage der Zeit.
Bleibt der Bayernpartei-Stadtrat in der Politik?
Ja. In einem ersten Reflex hatte Uwe Hartmann alles "hinschmeißen" wollen. Aber schnell war für ihn klar: "Meine Wähler haben ein Recht darauf, dass ich zumindest diese Legislaturperiode mit Anstand zu Ende bringe." Auch der Gedanke, eventuell aus Kitzingen wegzuziehen, habe er gleich wieder verworfen. Es gelte das Motto von der Auto-Heckscheibe: "Jetzt erst recht...".
Welche rechtlichen Schritte unternimmt Uwe Hartmann?
Dass der Täter nur eine Nacht in Haft war, ließ bei Uwe Hartmann "Zweifel am Rechtssystem" aufkommen. Der 58-Jährige hat sich einen Anwalt genommen, auch um als Nebenkläger auftreten zu können. Denkbar ist ein Zivilprozess, bei dem es um den entstandenen Schaden und ein mögliches Schmerzensgeld geht. In einem Strafprozess würde es um den eigentlichen Anschlag gehen - und darum, wie die Tat zu ahnden ist.