
Der Verein Montessori Kitzingen setzt sich dafür ein, dass in der Kreisstadt eine Montessori-Grundschule gegründet wird. In Marktbreit gibt es bereits einen Kindergarten, der nach diesem Pädagogikkonzept arbeitet. Doch was sind die Grundzüge dieser Erziehung? Und wie gliedern sich Montessori-Schulen ins bayerische Bildungssystem ein? Johannes Hardenacke, Pressesprecher der Regierung von Unterfranken, und Wolfgang Albert, Pressesprecher der Arbeitsagentur Würzburg, klären auf.
Als wesentliche Grundlage der Montessori-Pädagogik steht die Eigeninitiative des Kindes. "Hilf mir, es selbst zu tun", lautet ein Grundsatz der Pädagogin Maria Montessori. Selbsttätigkeit, Eigenverantwortlichkeit, Selbstständigkeit und soziales Lernen stehen an erster Stelle. Diese Qualifikationen werden laut Hardenacke auch von der Berufs- und Wirtschaftswelt gefordert. Montessori-Schulen unterliegen, sofern sie staatlich genehmigt sind, dem bayerischen Lehrplan. Dieser Lehrplan ist nicht jahrgangs-, sondern kompetenzorientiert ausgerichtet. In diesem Sinne arbeitet auch die Montessori-Pädagogik.
Insgesamt zeichnet sich das bayerische Bildungssystem durch ein Nebeneinander von staatlichen, kommunalen und privaten Einrichtungen aus. Montessori-Schulen gehören seit circa 30 Jahren zur unterfränkischen Schullandschaft. Das Recht der Privatschulfreiheit umfasst die freie Entscheidung über Lehrziele, Lehrstoff und Lehrmethode. Es gibt dabei Ersatzschulen, die in ihren Bildungs- und Erziehungszielen öffentlichen Schulen entsprechen und Ergänzungsschulen. Eine private Montessori Grund- und Mittelschule als Ersatzschule darf nur mit staatlicher Genehmigung errichtet und betrieben werden.
An Ersatzschulen können alle gängigen Abschlüsse erlangt werden. Sie stellen also einen Ersatz für staatliche Schulen dar und werden vom Staat gefördert. Ergänzungsschulen hingegen sind lediglich eine Ergänzung des Schulsystems. Sie bereiten Schüler auf den angestrebten Abschluss vor, dürfen jedoch keine eigenen Abschlussprüfungen und Zeugnisse erstellen. Diese erhalten Schüler als externe Prüflinge einer öffentlichen Schule. Ergänzungsschulen werden im Gegensatz zu Ersatzschulen nicht vom Staat gefördert.
Die Leistungen entsprechen in der Regel denen in konventionellen Schulen. Das wird dadurch gewährleistet, dass die Abschlussprüfungen zum Beispiel an öffentlichen Schulen abgelegt werden. Für den Übergang an weiterführende Schulen nehmen die Schüler am Probeunterricht der entsprechenden Schule teil.
An Montessori-Schulen sind alle gängigen Abschlüsse möglich und mit denen, an Regelschulen gleich gestellt. Schulabgänger einer Montessori-Schule müssen deswegen keine zusätzlichen Leistungen für Ausbildungen erbringen, erklärt Wolfgang Albert.