Es stimmt, dass Kitzingen Haus- und Grundbesitzer bislang mit Maß zur Kasse gebeten hat. Im Vergleich zu anderen Landkreis-Kommunen oder mit Städten in Unterfranken und Bayern rangiert die Große Kreisstadt bei den Grundsteuer-Hebesätzen im günstigen unteren Drittel.
Dass Oberbürgermeister Stefan Güntner deshalb und angesichts kommender Aufgaben der Stadt auch an eine Steuererhöhung denkt, kann ihm niemand verübeln, zumal die letzte bei der Grundsteuer 20 Jahre her ist.
Dennoch ist es zumindest unglücklich, die Steuererhöhung mit der Einführung der neuen Berechnungsgrundlage zu verbinden. Den Haus- und Grundbesitzern sollte nämlich klar sein, welcher Anteil der Steueranhebung auf die Stadt als Ursache zurückzuführen ist und welcher auf den Freistaat.
Zwischen der Steuererhöhung durch die Stadt und den Freistaat trennen
Absehbar ist nämlich, dass das bayerische Flächenmodell zunächst einmal alle Besitzer auf dem Lande deutlich stärker abkassiert. Das ist politisch so gewollt. Die bayerische Regierung hätte sich auch anders entscheiden können.
Nun liegt es an jeder einzelnen Kommune, ob sie sich auf dieser Grundlage die Taschen füllt oder – wie vom Gesetzgeber empfohlen – die Steuer aufkommensneutral erhebt. Die vom Bundesverfassungsgericht angestoßene Reform war jedenfalls nicht darauf ausgelegt, sie für Steuererhöhungen durch die Hintertür zu nutzen. Genau das aber passiert jetzt in Kitzingen.
Besser wäre gewesen, die Reform der Steuer zeitlich von der durchaus begründbaren Steuererhöhung zu trennen, auch wenn das ein Auf und Ab beim Hebesatz bedeutet hätte. Die Bürgerinnen und Bürger hätten das Gleiche gezahlt, aber genauer gewusst warum.