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Kitzingen
Kuriose Straßenschilder in Kitzingen: ultragenau, uralt, unnütz, unverständlich
Straßenschilder bieten Hilfe und Orientierung im Verkehr. Allein in Kitzingen gibt es tausende. Doch manche sind das Gegenteil von hilfreich. Vier Exoten aus dem Schilderwald.
Im Kreisbauhof im Kitzinger Ortsteil Hoheim stehen für jeden Bedarf neue Schilder bereit.
Foto: Ralf Weiskopf (Archivfoto) | Im Kreisbauhof im Kitzinger Ortsteil Hoheim stehen für jeden Bedarf neue Schilder bereit.
Marius Flegler
 |  aktualisiert: 02.03.2024 02:47 Uhr

Schätzungsweise sind rund 2000 bis 3000 Straßenschilder im Kitzinger Stadtgebiet angebracht, erklärt Ralf Dieter von der Pressestelle der Stadt Kitzingen. Eine Art Inventarisierung – durch welche die Stadt einen konkreten Überblick über ihre Straßenschilder hätte – gebe es nicht. Und so ist es auch nicht verwunderlich, dass von der Stadt hin und wieder einmal ein Schild übersehen wird, das seine Aktualität längst verloren hat. Eines sogar seit 25 Jahren. Die Redaktion hat vier kuriose Beispiele zusammengetragen. 

Entfernung bis zur Engstelle Landwehrstraße: penibel genau gemessen

Ecke Schrannenstraße/Landwehrstraße: Exakt 236 Meter sind es bis zur Engstelle unter der Konrad-Adenauer-Brücke, wenn man diesem Schild glauben darf.
Foto: Marius Flegler | Ecke Schrannenstraße/Landwehrstraße: Exakt 236 Meter sind es bis zur Engstelle unter der Konrad-Adenauer-Brücke, wenn man diesem Schild glauben darf.

Das Schild in der Schrannenstraße zeigt die Entfernung – mit 236 Metern – bis zur nächsten Höhengrenze in der Landwehrstraße penibel genau an. In der Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt es für Schilder, wie für jenes in der Schrannenstraße, Rundungsregeln, erklärt Dieter. Für gewöhnlich würden in solchen Fällen "glatte Entfernungen" angegeben: "Weshalb das Schild mit einer so ungeraden Zahl angebracht wurde, lässt sich nicht mehr nachvollziehen", sagt er. Ihre Berechtigung habe die Entfernungsangabe aber dennoch. 

Grundsätzlich, sagt Dieter, müssen Straßenschilder vom Bundesamt für Verkehr und digitale Infrastruktur zugelassen und in der StVO abgebildet sein. Die Kommune kann ihre Verkehrszeichen also nicht willkürlich selbst gestalten. 

Ecke Herrnstraße/Ritterstraße: seit 25 Jahren inaktuell

Ecke Herrnstraße/Ritterstraße: Zufahrt erlaubt für Kunden der Bürgerbräu. 
Foto: Marius Flegler | Ecke Herrnstraße/Ritterstraße: Zufahrt erlaubt für Kunden der Bürgerbräu. 

Ob und wo Straßenschilder angebracht werden, dafür ist die jeweilige Straßenverkehrsbehörde zuständig. Wird etwa eine neue Straße gebaut, so plane die Behörde die notwendigen Verkehrszeichen gleich mit, erklärt Dieter.

Die Brauerei Bürgerbräu gibt es seit rund 25 Jahren nicht mehr, gesteht er. Das Schild an der Ecke Herrnstraße/Ritterstraße zu verändern, sei schlicht übersehen worden: "Die Macht der Gewohnheit hat dafür gesorgt, dass dieses Schild noch in dieser Form dort hängt." 

Behinderten-WC beim Parkhaus Unterer Mainkai: wohin denn nun?

Tiefgarage beim Parkhaus Unterer Mainkai: Zwei Schilder widersprechen sich augenscheinlich.
Foto: Marius Flegler | Tiefgarage beim Parkhaus Unterer Mainkai: Zwei Schilder widersprechen sich augenscheinlich.

Im Fall der Behindertentoilette in der Tiefgarage am Unteren Mainkai ist die Beschilderung schlicht irreführend: Der Schluss liegt nahe, dass Menschen mit Behinderung die Rampe von der Landwehrstraße verwenden sollen. Schließlich zeigt der Pfeil auf dem Schild in diese Richtung.  Gleichzeitig wird jedoch mit einem zweiten Schild vor der Nutzung der Rampe gewarnt: Sie sei nicht behindertengerecht. 

Die Rampe zur Tiefgarage ist nicht behindertengerecht. 
Foto: Marius Flegler | Die Rampe zur Tiefgarage ist nicht behindertengerecht. 

Tatsächlich aber soll das WC-Schild Rollstuhlfahrer bis zur Einfahrt in die Parkgarage auf der anderen Seite führen, erklärt Dieter. Dort sei der Zugang barrierefrei: "Damit niemand auf den Gedanken kommt, doch die Rampe zu benutzen, ist das Zusatzschild angebracht worden. Nicht optimal, das weiß auch die Stadt. Eine geeignetere Platzierung des WC-Schildes an dieser Stelle werde geprüft, versichert Dieter. 

Besucherparkplatz des Amtsgericht Kitzingen: Was bedeutet das?

Die Beschilderung am Besucherparkplatz des Amtsgerichts Kitzingen dürfte bei manchem Betrachter Verwirrung auslösen. 
Foto: Marius Flegler | Die Beschilderung am Besucherparkplatz des Amtsgerichts Kitzingen dürfte bei manchem Betrachter Verwirrung auslösen. 

An der Einfahrt zum Parkplatz des Amtsgerichts Kitzingen schlägt Besucherinnen und Besuchern dieses Knäuel an Schildern entgegen. Eines davon ist mit auffällig langem Text beschriftet, der bei Personen ohne juristische Fachkenntnisse für Verwirrung sorgen dürfte. 

Prinzipiell handelt es sich bei dem Schild schlicht um einen Haftungsausschluss, erklärt Ilka Matthes, Pressesprecherin des Amtsgerichts Kitzingen. Sobald der Eigentümer einer Immobilie sein Gelände für den Verkehr Dritter freigibt, haftet er unter Umständen für Schäden. Etwa für solche, die durch herabfallende Äste von Bäumen entstehen, erklärt Matthes. Wie bei Supermärkten auch, erklärt sie, sei es im Interesse des Eigentümers, "die Haftung so weit als rechtlich möglich zu beschränken".

Beim Amtsgericht – dort mangelt es naturgemäß nicht an juristischer Expertise – dürfte man die Haftung damit gewiss so weit als rechtlich möglich beschränkt haben. 

 
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  • Erich Endrich
    Solche metergenaue Angaben auf Verkehrszeichen sind bei uns selten, in Östereich sieht man solche Angaben häufig. Da kommt es schon mal vor, dass eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 70 km/h auf einer Länge von 1244 m gilt.
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  • Norbert Meyer
    Wen wunderts, denn Kitzingen ist mit ALLEN verkehrtechnischen Angelegenheiten seit geschätzten 50 Jahren ÜBERFORDERT ! Sonst gäbe es z.B. schon lange eine
    Umgehungsstrasse um den illegalen LKW-Durchgangsverkehr umzuleiten.
    Es heisst ja auch "Grosse Weinstadt Kitzingen" ! Weil es ja noch nur zum Weinen ist !
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