Das Verhalten des Mannes: "hirnrissig" oder zumindest "sonderbar". So beurteilt es der Pflichtverteidiger. An einem Tag im November 2023 hatte sein 44-jähriger Mandant die von der Lebensgefährtin gerufenen Rettungskräfte der Wohnung verwiesen und ihnen Schläge angedroht. Dafür gab es einen Strafbefehl über 1050 Euro (70 Tagessätze zu 15 Euro). Und weil er dagegen Einspruch einlegte, landete die Sache vor dem Kitzinger Amtsgericht.
"Sonderbar" verhält sich der mehrfach vorbestrafte Mann mit einer Alkohol- und Drogenkarriere auch während der Verhandlung. Sämtliche Vorwürfe weist er erst einmal von sich. Er sei vielleicht ein bisschen laut geworden, aber: "Ich habe niemanden bedroht." Das wiederholt er wortreich und mehrfach. Nachdem die Sanitäter als Zeugen aufgetreten sind, kommt die Kehrtwende. Er räumt die Tat ein.
Weil er nicht in die Wohnung darf, rastet der Mann aus
Der Frührentner hatte Ende November 2023 Stress mit seiner Lebensgefährtin und übernachtete bei seiner Mutter. Am nächsten Tag hatte die Freundin wegen gesundheitlicher Probleme den Notarzt gerufen. Als der 44-Jährige nach Hause kam, durfte er zunächst nicht in die Wohnung. Dann wurde es laut: "Verpisst euch, sonst braucht ihr gleich selbst einen Krankenwagen", rief er ihnen entgegen.
Dann zählte er bis drei und drohte den Rettungskräften Schläge an. Als die mit der Frau auf der Treppe nach unten zum Rettungswagen waren, legte der Mann nach: "Ich schwöre dir, ich schlag dich zusammen", bekam einer der beiden Helfer hören. Dieser schaltete über den Notruf die Polizei ein. Damit war die Geschichte gelaufen.
Vor Gericht kratzt der Mann gerade noch rechtzeitig die Kurve: Er nimmt seinen Einspruch gegen den Strafbefehl zurück: "Da steht genau das Richtige drin", hatte Richterin Ingrid Johann gleich zu Beginn betont. Somit muss der Mann wegen Bedrohung 1050 Euro zahlen. "Irgendwie", sagt sein Verteidiger, "war das hier alles sinnlos."
Samthandschuhe einpacken ist zu wenig.
Aussage seines Verteidigers: ´´ Irgendwie war das hier alles sinnlos ´´.
Diese Strafe ist ja lächerlich - Einsatzkräfte angreifen geht gar nicht.
Strafbefehl ist viel zu niedrig (Kuschelurteil) - hier wäre ein fünfstelliger Betrag angemessen.
Wenn er nicht zahlen kann muß er halt eingekastelt werden und
hier minderwertige Tätigkeiten - wie z.B. Kloputzen verrichten.
Gruß Klaus Habermann, Estenfeld ! ! !
Packt endlich die Samthandschuhe ein. Das doppelte wäre gut. Das muss richtig weh tun. Krein Verständnis für solche Menschen.