zurück
Kitzingen
Gestohlener Alkohol-Nachschub für Geburtstagsfeier: Eine Schnapsidee führt ins Gefängnis
Weil bei einer Geburtstagsfeier die Getränke ausgegangen waren, klaute ein 25-Jähriger zwei Schnapsflaschen und eine Whiskeyflasche – das brachte ihn jetzt hinter Gitter. 
Foto: Patrick Pleul, dpa (Symbolbild) | Weil bei einer Geburtstagsfeier die Getränke ausgegangen waren, klaute ein 25-Jähriger zwei Schnapsflaschen und eine Whiskeyflasche – das brachte ihn jetzt hinter Gitter. 
Frank Weichhan
 |  aktualisiert: 17.04.2025 02:39 Uhr

Bei dem nachgefeierten Geburtstag gab es schon bald ein Problem: Bereits am Nachmittag waren die Getränke geleert. Um weiter bechern zu können, machte sich die vierköpfige Gesellschaft auf den Weg. Ein 25-Jähriger wurde auserkoren, in einem Supermarkt den ersehnten Nachschub zu holen. Mit 20 Euro im Geldbeutel war aber nicht viel zu holen – und so kam der Getränke-Besorger auf eine fatale Idee. Er steckte zwei Schnapsflaschen und eine Whiskeyflasche in den Rucksack. Diesen versuchte er dann an der Kasse vorbeizuschieben, während er zeitgleich als Ablenkungsmanöver zwei Bier bezahlte.

Was der Dieb, nach eigenen Angaben damals "total betrunken", nicht wusste: Ein Ladendetektiv hatte über eine Kameraanlage alles mit angesehen. Und als der 25-Jährige die Kasse passiert hatte, stand der Detektiv auch schon bereit, um den Dieb in Empfang zu nehmen. Wobei sich der Detektiv jetzt als Zeuge vor Gericht in Kitzingen daran erinnerte, dass der Dieb "gar nicht so besoffen" und überraschenderweise "sehr nett" gewesen war.

Alkohol aus Langeweile

Ein Alkoholproblem hat der Angeklagte dennoch. Er sei im vergangenen Herbst lange krankgeschrieben gewesen, habe viel Zeit gehabt – und aus Langeweile getrunken. "Ich hatte da so meine Phase", erzählt er Strafrichterin Ingrid Johann. Da sei dann eben "öfter unter der Woche viel Alkohol geflossen". Neben dem Alkohol- gibt es auch ein weiteres handfestes Drogenproblem. Aber auch das nimmt der Mann – der aktuell nach einem Arbeitsunfall erneut krankgeschrieben ist und wieder viel Freizeit hat – nicht wirklich ernst. Denn, so seine Begründung: "Jetzt ist Cannabis ja legal!"

Immerhin eines hat der Angeklagte dann aber doch realisiert: Mit seinen 25 Jahren habe er sich "noch nicht viele Gedanken" über sein Leben gemacht. Und wohl auch nicht darüber, dass er bereits neunmal vorbestraft ist und am Tag des jetzt angeklagten Diebstahls unter Bewährung stand.

Vorstrafe Nummer neun bringt eine Bewährungsstrafe

Nach vielen Auffälligkeiten und Verurteilungen ab dem Jahr 2019 – von Trunkenheitsfahrten bis hin zu Betäubungsmittelkonsum – war es dann 2022 soweit: Wegen Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Führerschein und Betäubungsmittelbesitz setzte es eine neunmonatige Freiheitsstrafe, ausgesetzt zu drei Jahren Bewährung.   

Während der Verteidiger auf eine weitere Bewährung hoffte und sowohl von einer "Schnapsidee im wahrsten Sinne des Wortes" als auch "einer alkoholbedingten Dummheit" sprach, wollte die Staatsanwaltschaft den 25-Jährigen sechs Monate weggesperrt sehen. Das Gericht entschied sich für drei Monate, eine Bewährung in der Bewährung gab es nicht mehr.

Ins Gewissen wurde dem Angeklagten auch noch geredet: Seine "gewisse Unbekümmertheit" müsse der Mann schleunigst ablegen und sich "besser aufstellen". Ohne sich über das eigene Leben Gedanken zu machen, gehe es ebenso wenig wie ohne professionelle Hilfe, um die Drogenabhängigkeit in den Griff zu bekommen.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Kitzingen
Frank Weichhan
Diebe
Staatsanwaltschaft Würzburg
Trunkenheit im Verkehr
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top
  • Fritz Heißwolf
    Das ist generell unser Problem in Deutschland. Die ausufernde Bewährerei. 9 x bereits vorbestraft bis es zu einer Kurzzeit Haft kommt. Man kann nur den Kopf schütteln.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten