Im September beginnt wieder ein neues Ausbildungsjahr. In Kitzingen werden viele junge Menschen ihre Lehre antreten, und das nicht unbedingt nur im eigenen Landkreis. Da stellt sich die Frage, wie der Weg zur Berufsschule oder zum Betrieb bewältigt werden soll. Oft sind die Azubis noch minderjährig, und weitere Strecken sind teilweise nur schwer mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückzulegen. Eine mögliche Lösung ist der Führerschein mit 17. Beim Landratsamt Kitzingen gibt es jährlich ungefähr 10 bis 15 solcher Anträge. Was mit der Ausnahmegenehmigung erlaubt ist und wie man sie bekommt, erklärt Corinna Petzold-Mühl, Pressesprecherin des Landratsamts.
Der vorzeitige Führerschein erlaubt es jungen Menschen mit 17 Jahren und bestandener Fahrerlaubnis zum begleitenden Fahren, Strecken ohne Aufsicht mit dem Auto zurückzulegen. Diese Ausnahmegenehmigung ist nur zum Erreichen der Ausbildungsstelle und der Berufsschule vorgesehen. Die Mitnahme anderer Personen ist im Rahmen des vorzeitigen Führerscheins nicht gestattet. Kollegen oder andere Azubis dürfen also beispielsweise nicht mitfahren.
Ein Kriterium ist die Unerreichbarkeit der Ausbildungsstelle oder Berufsschule mit öffentlichen Verkehrsmitteln (ÖPNV). Hierbei wird von den Behörden auch geprüft, ob der Weg zur nächsten Haltestelle zu Fuß zumutbar ist. Als Kriterium zählt auch ein zeitlicher Mehraufwand von über zwei Stunden im Vergleich zur Autofahrt.
Es muss nachgewiesen werden, dass zum Beispiel Eltern oder andere im Haushalt lebende Personen den Jugendlichen nicht fahren können. Dafür ist eine Arbeitszeitbescheinigung notwendig. Auch eine Mitfahrgelegenheit bei Kollegen, Mitschülern oder Nachbarn muss ausgeschlossen sein.
Die Fahrt mit dem Mofa oder anderen erlaubten Fahrzeugen fließt ebenfalls in die Entscheidung ein. Strecken von bis zu 20 Kilometern sind damit laut Rechtsprechung zumutbar. Persönliche Gründe können Ausnahmen darstellen, etwa wenn sperriges Gepäck zur Arbeitsstelle transportiert werden muss. Dieser Fall muss durch die Ausbildungsstelle bestätigt werden.
Zunächst müssen Standardunterlagen wie die Fahrerlaubnis vorliegen. Außerdem muss der Jugendliche eine medizinische-psychologische Untersuchung (MPU) absolvieren und ein Gutachten vorlegen. Dies bestätigt im besten Fall die erforderliche Reife für das eigenständige Fahren. Auch notwendig sind: ein Ausbildungsvertrag mit Arbeitszeitbestätigung, Bestätigung der Berufsschulzeiten, Arbeitszeitbestätigungen der Eltern und ÖPNV-Fahrpläne.
Grundsätzlich fallen die Kosten für die Fahrerlaubnis an. Für die Ausnahmegenehmigung vom Landratsamt sind dann noch einmal 100 Euro zu zahlen. Neben diesen Ausgaben muss der Antragsteller auch für die MPU aufkommen. Die Höhe der Gebühr unterscheiden sich und können bei den jeweiligen Begutachtungsstellen erfragt werden. Laut ADAC fallen je nach Begutachtungsanlass zwischen 350 und 750 Euro an.
Die Genehmigung kann frühestens mit Vollendung des 17. Lebensjahres ausgestellt werden. Das Landratsamt empfiehlt, den Antrag ungefähr drei Monate vorher zu stellen. Die Bearbeitung dauert zwei bis drei Monate inklusive Begutachtungsverfahren. Wie schnell der Antrag genehmigt wird, hängt auch davon ab, wie schnell die Antragsunterlagen vollständig vorliegen und wann die MPU stattfindet. Selbstverständlich muss der Jugendliche vor der Erteilung die theoretische und praktische Fahrprüfung bestanden haben. Wenn beim Antragsverfahren oder beim Gutachten Zweifel an der grundsätzlichen Fahrtauglichkeit auftauchen, zum Beispiel durch Krankheiten, kann sich der Prozess verlängern.