10.500 Euro muss ein 33-Jähriger aus dem Landkreis Kitzingen nach einem tragischen Jagdunfall zahlen. Der Jäger hatte Januar 2022 bei einer Treibjagd in Volkach einen Schuss abgegeben, bei dem ein Jagdkollege tödlich verletzt wurde. Weil er dabei seine Sorgfaltspflicht beim Ausüben der Jagd massiv verletzt hat, hatte er einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung von 150 Tagessätzen zu je 70 Euro bekommen. Er legte Einspruch ein. Ohne Erfolg, wie die Verhandlung in Kitzingen zeigte.
Richterin Ilka Matthes sprach von "keinem einfachen Fall", blieb am Ende aber bei den 150 Tagessätzen. Wird das Urteil rechtskräftig, ist der Mann vorbestraft. Er wird seinen Jagdschein abgeben müssen. Die Jagdwaffe ist bereits beschlagnahmt. Damit verliert der von einer chronischen Krankheit gezeichnete Angeklagte, der sich mehrfach in der Verhandlung entschuldigt hat, nicht nur den für ihn wichtigen Kontakt in die Jägerschaft. Er muss auch auf seine wichtigste Beschäftigung verzichten: "Die Jagd war für mich wie ein Medikament gegen meine Krebserkrankung", erklärte er dem Gericht.
Geschoss aus 140 Meter Entfernung
Mit der Beschränkung auf die Anzahl der Tagessätze hatte der Mann, der sich in der Verhandlung zur Sache nicht mehr äußerte, den Vorwurf der fahrlässigen Tötung eingeräumt. Danach haben sich 6. Januar 2022 Jäger im Volkacher Revier Strehlhof zur Treibjagd auf Wildschweine getroffen. Gegen 10.45 Uhr fiel der Schuss. Laut Staatsanwaltschaft schoss der Angeklagte von einem Hochsitz aus auf ein Reh. Das Tier wurde verfehlt. Das Geschoss schlug auf dem gefrorenen Boden des Feldweges auf. Es traf den 78-Jährigen, der sich auf einer 140 Meter entfernten Jagdkanzel befand, durch das offene Fenster. Der Mann wurde am Mund getroffen, Jagdkollegen fanden ihn nur noch tot.
Nach den Ermittlungen war klar: Der 33-Jährige hätte unter keinen Umständen schießen dürfen. "Der Tod wäre vermeidbar gewesen. Das ist fahrlässige Tötung", fasste der Staatsanwalt in seinem Plädoyer noch einmal zusammen. Das hohe Maß der Pflichtverletzung rechtfertige die 150 Tagessätze im Strafbefehl.
"Bei einer Million Schuss passiert so etwas einmal"
Der Verteidiger verwies auf die von Schicksalsschlägen geprägte Entwicklung seines Mandanten. Der leide schwer unter den Folgen des tragischen Schusses. Der 33-Jährige habe seine Sorgfaltspflicht verletzt, sagte er, betonte aber auch die besondere Tragik des Vorfalls: "Bei einer Million Schuss passiert so etwas einmal." 90 Tagessätze hielt er für ausreichend.
Damit lag er am Ende daneben. Recht hatte er allerdings mit der Aussage: "Bei einer Verhandlung wegen fahrlässiger Tötung gibt es immer nur Verlierer." Das wurde in der Verhandlung durch die beiden Nebenkläger deutlich, die nicht nur den Verlust für die Familie des Opfers betonten. Klar wurde auch, dass ausgerechnet der Mann von der Kugel getroffen wurde, der sich seit Jahren um die Integrierung des Angeklagten in die Jägerschaft bemüht hatte. Ob das Urteil rechtskräftig wird, ist offen.
den Wald nutzen.
Den Kontakt zu seinen Jagdfreunden weiter suchen und pflegen.
Vielleicht liegt der Anwalt damit sogar in der richtigen Größenordnung – aber nach Schätzungen werden jedes Jahr allein in Deutschland zwischen 6 und 7 Mio (!) Tiere erlegt. Die Zahl der abgegebenen Schüsse dürfte nochmal erheblich darüber liegen.
Dazu benutzt man Waffen, die nur einem einzigen Zweck dienen: Säugetiere auf Distanz möglichst effektiv zu töten.
Es ist also nicht die Frage, ob so etwas wieder passieren wird – sondern nur, wann es passiert und wen es beim nächsten Mal erwischt.
Es hat einen guten Grund, weshalb wir in Deutschland so strenge Waffengesetze haben. Weil die Dinger so saugefährlich sind …
Aber Jäger dürfen (buchstäblich) millionenfach durch den Wald ballern …
Da sieht man mal wieder, was eine gute Lobby so alles bewirken kann … 😉