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Volkach
Amtsgericht erlässt Strafbefehl nach tödlichem Jagdunfall
Ein tödlicher Schuss am Dreikönigstag ist juristisch aufgearbeitet worden. Der beschuldigte Jäger könnte mit einer Geldstrafe davonkommen.
Bei einem Jagdunfall im Gemeindebereich Volkach wurde am Dreikönigstag 2022 auf diesem Hochsitz ein Jäger   tödlich verletzt.
Foto: Hanns Strecker | Bei einem Jagdunfall im Gemeindebereich Volkach wurde am Dreikönigstag 2022 auf diesem Hochsitz ein Jäger tödlich verletzt.
Bearbeitet von Andreas Brachs
 |  aktualisiert: 09.02.2024 02:16 Uhr

Zehn Monate nach einem tödlichen Jagdunfall in Volkach hat das Amtsgericht Kitzingen gegen einen 33-Jährigen einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung erlassen. Die Staatsanwaltschaft Würzburg hatte für den Jäger eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 70 Euro beantragt, berichtet dpa.

Der Mann soll am 6. Januar während einer Treibjagd von einem Hochsitz aus auf ein Reh geschossen haben. Das Tier wurde verfehlt. Das Projektil schlug laut Staatsanwaltschaft auf dem gefrorenen Boden des Feldweges auf und traf das Opfer, das in einer benachbarten Jagdkanzel war. Der 78-Jährige starb.

Die Anklagebehörde wirft dem Beschuldigten vor, er hätte in Richtung des Opfers keinen Schuss abgeben dürfen. Der Jäger habe gewusst, dass der 78-Jährige gefährlich nah war. Gegen den Strafbefehl kann noch Einspruch eingelegt werden. 

 
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  • A. K.
    10.500 € für ein Menschenleben. Die 150 Tagessätze scheinen der Standard bei derartigen Vorfällen zu sein. Ich erinnere mich an einen Fall, in dem ein Jäger nicht wie beabsichtigt ein Wildschwein, sondern einen Treiber erlegt hat. Da gabs ebenfalls 150 Tagessätze.
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  • A. H.
    Das würde der Logik folgen, das gleiche Sachverhalte gleich bestraft werden.
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