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Würzburg/Kitzingen
Eine Mofa-Fahrt zu viel: Geschäftsfrau muss ins Gefängnis
Würzburger Strafkammer des Landgerichts lehnt vorweihnachtliches Entgegenkommen ab: Es bleibt bei den „sechs Monaten ohne“ des Amtsgerichts Kitzingen für eine 60-Jährige.
Nach vielen Schwarz- und Trunkenheitsfahrten führte am Ende eine 300-Meter-Mofa-Fahrt eine Geschäftsfrau direkt ins Gefängnis.
Foto: Joern Pollex, dpa | Nach vielen Schwarz- und Trunkenheitsfahrten führte am Ende eine 300-Meter-Mofa-Fahrt eine Geschäftsfrau direkt ins Gefängnis.
Franz Barthel
 |  aktualisiert: 08.02.2024 12:41 Uhr

Es ging vor einer Strafkammer des Landgerichts Würzburg um eine besondere Mofa-Fahrt: Mit 1,16 Promille und trotz eines Fahrverbotes. Der vorweihnachtlichen Zeit angepasst, hat der Vorsitzende Richter Thomas Schuster die 60-jährige Geschäftsfrau aus dem Landkreis Kitzingen gefragt, was sie sich wünsche und erwarte. Die Antwort: Dass die sechsmonatige Freiheitsstrafe, die ihr das Amtsgericht Kitzingen im September 2020 zusammen mit einem Fahrverbot "aufgebrummt" hatte, in eine Geldstrafe umgewandelt werden möge.

Das Kopfschütteln kam prompt: "Besser wird es nicht", so das Gericht zu den Chancen der Berufung. Nach einem Blick ins Vorstrafenregister gab der Richter der Angeklagten einen Tipp, wie sie zum Beispiel ihre vorübergehende Abwesenheit vor Bekannten und Kunden verheimlichen könne: "Sagen sie denen doch einfach, dass sie für einige Monate nach Gran Canaria gehen." 

Mit Bewährung sei jedenfalls nichts drinnen, so Gericht und Staatsanwalt übereinstimmen. Schon deshalb, weil die Angeklagte zur Tatzeit bereits unter doppelter Bewährung stand - ebenfalls wegen Schwarz- und Alkoholfahrten auf dem Kleinkraftrad. Dafür hatte es einmal sechs und einmal zehn Monate gegeben.

Es geht um 300 Meter 

Vergebens versuchte die Geschäftsfrau zu erklären, dass sie letztlich ein Opfer ihrer Kundenfreundlichkeit geworden sei. Ein Kunde, der vor ihrem geschlossenen Geschäft stand, habe bei ihr zuhause angerufen, weil er dringend etwas kaufen wollte. In Corona-Zeiten müsse man für Umsätze dankbar sein, sagte die Angeklagte vor der 7. Strafkammer. Das sei der Grund gewesen, dass sie sich, trotz zwei oder drei Schoppen vorher und Fahrverbot, auf den Weg machte. Um den Kunden nicht zu lange warten zu lassen und wegen ihrer Gehbehinderung nach einem Unfall habe sie ihr Mofa benutzt. Und das, obwohl die Wohnung vom Geschäft höchstens 300 Meter entfernt ist. Auf der Rückfahrt sei sie dann von der Polizei angehalten worden.

Bewährung hielt die Frau für vertretbar. Erstens habe sie in einer Klinik für internationales Publikum mit Alkoholproblemen in der Rhön bereits die Anzahlung für eine Therapie geleistet. Auch sei sie schon bei der Suchtberatung der Caritas gewesen. Die Umstände, warum sie in der Vergangenheit zunehmend zum Schoppenglas griff, wollte die Frau im Detail schildern, aber die kannte das Gericht schon aus den Akten.

Wiederholt gab es Fahrverbote

Das Schicksal der Frau "lässt keinen kalt", hatte der Staatanwalt bei der Verhandlung in Kitzingen gesagt, von "Mitleid und Verständnis" in seinem Plädoyer gesprochen, aber: Beides sei längst aufgebraucht, immer wieder Schwarzfahrten, immer wieder Alkohol, die Frau wurde vom Amtsgericht Kitzingen zu hohen Geldstrafen verurteilt, wiederholt wurde ein Fahrverbot verhängt.

Das Gericht legte eine Pause ein, zum Lüften wegen der Corona-Viren und für ein Gespräch des Anwalts mit seiner Mandantin: Zur Wahl stand eine Therapie im Bezirkskrankenhaus Lohr wegen der Alkoholabhängigkeit mit einer möglichen Dauer von bis zu zwei Jahren. Davon hielt die Angeklagte überhaupt nichts und die psychiatrische Sachverständige musste ihr Gutachten erst gar nicht vortragen. So lange in Lohr - das kam für die Angeklagte nicht in Frage.

Weitere Bewährungen werden widerrufen

Daher entschied sie sich für die zweite Alternative: den Knast. So wisse sie auf den Tag genau, wann sie herauskommt. Allerdings wird die Verweildauer über den sechs Monaten liegen, weil für zwei weitere Verurteilungen zu sechs und zu zehn Monaten die Bewährung widerrufen wird.

Das Kitzinger Urteil , die sechs Monate Freiheitsstrafe für eine Promille-Fahrt von der Wohnung zum Geschäft und zurück, ist rechtskräftig geworden. Die Angeklagte und die Staatsanwaltschaft haben ihre Berufung zurückgenommen.

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  • Hollowman2000
    Ein Witz!
    Andere fahren stockbesoffen Menschen tot und bei denen wird ein Aufsehen gemacht ob schuldig oder nicht.....
    Armes Deutschland!
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  • woody
    Wenn unsere Richter nur immer so konsequent und hart handeln würden !
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  • Hollowman2000
    Vielleicht hätte Sie auch nur sehr viel mehr trinken " müssen " , um als nicht schuldfähig durchzugehen...
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  • kej0018@aol.com
    Vielleicht wäre in dem Fall doch etwas weihnachtliche Milde angesagt - 6 (+++?) Monate für 300m ohne Unfall scheint mir doch recht hart, gemessen im Vergleich zu Unfällen, die weitaus schlimmere Folgen für die Opfer hatten als diese Fahrt einer gehbehinderten Frau, auch wenn sie deutlich angeschickert war...
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  • Hery.Mennig@web.de
    Man hat ihr in der Vergangenheit genügend Chancen gegeben. Irgendwann geht`s halt einfach nicht mehr.
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  • letsgo101
    Es spielt keine Rolle wie weit man, Unfallfrei, gefahren ist. Es haben auch schon Personnen ihren Führerschein verloren die nur den Motor ihres Fahrzeuges angeworfen haben, ohne einen Meter gefahren zu sein !
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  • stefan.behringer@web.de
    Die Strafe ist nicht nur wegen des einen Verstoßes ohne Bewährung.
    Die Frau hat ein ernstes Problem...und scheint sich von Bewährung nicht von weiteren Straftaten abhalten zu lassen.
    Ob jetzt Advent ist, tut nichts zur Sache.
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  • baeckerei.mahler@t-online.de
    die gute Frau fährt immer noch mit ihrem roller umher und das ohne Führerschein.
    Aber unsere Polizei schaut einfach weg.
    wer zweimal auf Bewährung ist und es nicht kapiert der muss nun mal büßen!!!!
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