Das Leben meinte es zuletzt alles andere als gut mit der Geschäftsfrau: Ein unverschuldeter Unfall setzte sie lange Zeit außer Gefecht. Wobei das Unglück noch längst nicht ausgestanden ist: Weitere Operationen sind nötig, die Frau bleibt auch künftig gezeichnet. Dazu kam – weil ein Problem nicht reicht – eine Scheidung. Über all dem die immerwährende Frage, wie es beruflich weitergehen soll. Das Geschäft der 56-Jährigen ist mehr geschlossen als geöffnet. Was schon länger ein „Negativeinkommen“ nach sich zieht, wie es aus der entsprechenden Steuererklärung hervorgeht.
Es kommt noch dicker
Im August vergangenen Jahres kam alles noch dicker. Die Frau wurde erwischt, wie sie mit 1,44 Promille angetrunken mit dem Auto unterwegs war. Den Führerschein kassierten die Polizisten bei der Kontrolle an Ort und Stelle sofort ein. Mit dem Ergebnis, dass die Frau in den nächsten Tagen bei zwei Schwarzfahrten unangenehm auffiel. Das alles zusammen brachte ihr einen Strafbefehl über 2750 Euro (110 Tagessätze zu je 25 Euro) sowie eine zwölfmonatige Führerscheinsperre ein.
Erboster Zeuge
Eine Lehre war das alles der Frau nicht – sie fuhr weiterhin „schwarz“ durch die Gegend. Einen weiteren Strafbefehl gibt es dafür nicht – diesmal steht die Frau vor dem Kitzinger Strafrichter. Sowohl mit einem Kleinkraftrad, das es auf 40 Stundenkilometer brachte, als auch mit einem dreirädrigen Rollermobil war sie zwischen August und Weihnachten 2017 verbotenerweise unterwegs. Fünf Fahrten sind protokolliert und angeklagt – es scheint aber einige mehr gegeben zu haben, wie einige als Zeugen geladene Nachbarn aussagen.
Vorbildfunktion?
„Regelmäßig“ habe es die Schwarzfahrten gegeben, sagt beispielsweise ein Nachbar aus. Was ihn daran besonders erbost, wird schnell klar: Die Angeklagte hat ein öffentliches Amt inne. Da sollte man doch wohl „eine Vorbildfunktion haben“, betont der Mann. Und schiebt nach: „Ich hätte jede Woche Anzeigen machen können!“ Nicht nur diese Aussage zeigt: Das nachbarschaftliche Verhältnis ist alles andere als gut. Was sich nicht zuletzt auch darin zeigt, dass zur Beweissicherung sogar Videos von den Schwarzfahrten gemacht wurden. Dazu eine Diskussion, was rund um den Laden der Frau als Parkverbot gilt und was nicht – die Situation kann man durchaus als angespannt bezeichnen.
„Besondere Umstände“
Die Angeklagte führt die „besonderen Umstände“ ins Feld. Ihr Leben sei damals regelrecht aus den Fugen geraten. Sie habe in der Phase nach dem Führerscheinentzug alles „neu ordnen“ müssen. Es dauert ein bisschen, schließlich kommt sie dann aber doch noch, die Entschuldigung: „Es tut mir leid!“ Wobei inzwischen auch entsprechende Taten folgten: So wurde etwa der zu schnelle Roller gegen ein gedrosseltes Zweirad eingetauscht, das es nur noch auf 25 „Sachen“ bringt und auch ohne Führerschein gefahren werden darf.
Das Maß ist voll
Den Beteuerungen zum Trotz ist für die Staatsanwaltschaft das Maß voll: Die Angeklagte habe „eine enorme Gleichgültigkeit und Rückfallgeschwindigkeit“ gezeigt. Wegen der fünf angeklagten neuerlichen Schwarzfahrten sei es – neben Geldauflagen und Fahrverbot – Zeit für eine achtmonatige Freiheitsstrafe, die man aber zu drei Jahren Bewährung aussetzen könne.
Noch zwölf Monate „ohne“
Das Gericht gewichtet die schwierigen Lebensumstände der Geschäftsfrau stärker und belässt es bei einer Geldstrafe: Unter Einbeziehung des Strafbefehls aus dem vergangenen Jahr über 110 Tagessätze gibt es jetzt als Gesamtpaket 180 Tagessätze zu je 25 Euro. Neben den 4500 Euro darf die Frau einen Monat lang keinerlei Kraftfahrzeug nutzen. Außerdem wird die Führerschein-Sperrfrist verlängert: Mit Gültigkeit des Urteils muss die weitere zwölf Monate „ohne“ auskommen.
Frau D. hält sich ja gern allen anderen für moralisch Überlegen. Ich erinnere mich da auch an den gefälschten Leserbrief in der MP. Damals auch von reue keine Spur.
Wie ich die Dame einschätze läuft das auch so weiter u ich sollte mir keine Hoffnung machen das sie ihr Stadtratsmandat endlich niederlegt wie sie das von anderen erwarten würde.