Weil in seinem Freizeitpark vor dem sogenannten Horrorhaus echte Grabsteine standen, muss sich der Betreiber am Dienstag (13.30 Uhr) vor dem Amtsgericht in Kitzingen verantworten. Dem 34-Jährigen wird Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener vorgeworfen. Der Mann hatte der Staatsanwaltschaft zufolge die echten Grabsteine zu Dekorationszwecken bei einem Steinmetz gekauft. Dabei habe er zugesichert, die Inschriften unkenntlich zu machen. Das sei allerdings nicht geschehen. Stattdessen standen im Sommer 2017 vor dem „Horrorhaus“ acht Grabsteine mit vollständig lesbaren Inschriften der Gestorbenen. Ein Mädchen hatte im Freizeit-Land Geiselwind (Landkreis Kitzingen) den Grabstein ihres 1996 gestorbenen Opas wiedererkannt und so die Ermittlungen ausgelöst.
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe möglich
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, jegliche Grenzen des Anstands verletzt zu haben. Ihm sei es nur um die Vermarktung der Freizeitpark-Attraktion gegangen.
Im Falle einer Verurteilung droht dem Mann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. Gegen einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe im mittleren vierstelligen Bereich hatte der Beschuldigte Einspruch eingelegt.