Für einen gelungenen Gruseleffekt hat ein fränkischer Freizeitpark-Betreiber im vergangenen Sommer echte Grabsteine vor sein "Horrorhaus" gestellt. Weil er allerdings zuvor die Inschriften nicht entfernt hatte, wurde gegen den Mann wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener ermittelt. Nun hat die Staatsanwaltschaft diese Ermittlungen abgeschlossen. "Der Fall ist zur Prüfung an das zuständige Amtsgericht übergeben worden", sagte Sprecher Thorsten Seebach der Deutschen Presse-Agentur dpa.
Die Ermittlungen wurden ausgelöst, nachdem eine 13-jährige aus dem oberfränkischen Landkreis Lichtenfels den Grabstein ihres 1996 verstorbenen Opas im Freizeit-Land Geiselwind (Landkreis Kitzingen) entdeckt hatte. Ursprünglich hatte dessen Witwe den Grabstein zur fachgerechten Entsorgung an einen Steinmetz übergeben.
Dieser hatte den Stein und sieben andere stattdessen an den Freizeitpark-Betreiber verkauft. Dieses Verhalten sei sicherlich nicht korrekt gewesen, aber nicht strafrechtlich relevant. "So einen Fall haben wir selten", sagte Seebach dazu.
Grabsteine stehen noch im Freizeit-Land
Die acht echten Grabsteine stehen nach wie vor in dem Freizeitpark - auf Anordnung der Staatsanwaltschaft mittlerweile aber mit unkenntlich gemachten Inschriften. In einem zweiten Fall konnten die Ermittler die Angehörigen ebenfalls ausfindig machen; diese stellten der Staatsanwaltschaft zufolge jedoch keinen Strafantrag.
Für die Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener ist eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe möglich.
Und na ja nicht umsonst nennt man Juristen auch Rechtsverdreher und was da alles an Urteilen heraus kommen kann ist ab und schon fast Absurd. Und richtig heftig kann es werden je nach dem was für ein Richter da oben sitzt. Die haben einen ganz großen "Spielraum" was das Strafmaß angeht. Der eine verdonnert dich zur Höchststrafe.Beim anderen kann ein lauhes Lüftchen wehen.....
Dem Freizeitparkbesitzer hier was ans Bein pinkeln zu wollen, ist verwerflich. Er will mit seinem Horrorhaus für das entsprechende Klientel darstellungsgerechte Visionen anbieten. Ob mit und ohne Inschrift sei dahingestellt und liegt im Auge des Betrachters. ich brauchs nicht. Andere schon.