zurück
GEISELWIND
Alte "Horrorhaus"-Grabsteine und die Moral
Weil im Eingangsbereich des „Horrorhauses“ im Geiselwinder Freizeitpark neben viel blutrünstiger Dekoration auch echte Grabsteine (nicht im Bild) aufgestellt sind, beschäftigt sich jetzt die Justiz mit dem Fall.
Foto: Frank Weichhan | Weil im Eingangsbereich des „Horrorhauses“ im Geiselwinder Freizeitpark neben viel blutrünstiger Dekoration auch echte Grabsteine (nicht im Bild) aufgestellt sind, beschäftigt sich jetzt die Justiz mit ...
Frank Weichhan
 |  aktualisiert: 11.12.2019 21:39 Uhr

„Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener“ – diesem Vorwurf sieht sich Matthias Mölter, der Betreiber des Freizeit-Landes Geiselwind (Lkr. Kitzingen), ausgesetzt. Vor dem Kitzinger Strafrichter wurde der Fall am Dienstagnachmittag aufgerollt, allerdings ohne ein Ende zu finden. In einer Fortsetzungsverhandlung am 12. Oktober sollen weitere Zeugen gehört werden.

Die Geschichte hatte deutschlandweit für Schlagzeilen gesorgt, entsprechend groß war das Medieninteresse im Kitzinger Amtsgericht. Wie berichtet, war im Frühjahr 2017 auf dem 400 000 Quadratmeter großen Spaßpark ein Gruselhaus unter dem Namen „Dr. Lehmanns Horror-Lazarett“ als weitere Attraktion von dem neuen Besitzer aufgebaut worden. Ein paar Monate später – im August – war eine 13-Jährige aus dem oberfränkischen Landkreis Lichtenfels auf Ministrantenausflug in dem Park. Als das Mädchen vor dem Horrorhaus den Grabstein ihres 1996 verstorbenen Opas sah, traute sie ihren Augen nicht. „Erschrocken, traurig und wütend“ sei sie deshalb gewesen, erzählt sie bei ihrer Zeugenvernehmung dem Kitzinger Strafrichter Peter Weiß.

Die Witwe des Toten hatte nach der Grabauflösung den Gedenkstein zur Entsorgung an einen Steinmetz, den Onkel des Parkbetreibers, übergeben. Dieser verkaufte den Stein sowie sieben weitere an den Freizeitpark. Dort landeten die echten Grabsteine als gruselige Dekoration vor dem „Horrorhaus“.

Erboste Witwe

Das Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen, nachdem die erboste Witwe Anzeige erstattet hatte, mündete hinter den Kulissen in einen Strafbefehl: 4000 Euro sollten an eine gemeinnützige Organisation gehen, 1000 Euro hätte die Familie der 13-Jährigen bekommen sollen, so das Angebot der Staatsanwaltschaft. Was allerdings der Parkbetreiber nicht wollte: Dass die Familie derart in die Öffentlichkeit gegangen war, hatte Matthias Mölter mal so richtig sauer gemacht und er war nicht bereit, dieses Verhalten finanziell – sagen wir mal: zu belohnen.

Während der Verhandlung zeigte sich allerdings: Die Grabstein-Geschichte war eher durch Zufall in die Öffentlichkeit geraten. Und: An den von der Staatsanwaltschaft ins Auge gefassten 1000 Euro hatte die betroffene Familie gar kein Interesse.

Einigung greifbar

Damit war eine Einigung greifbar nahe: Die inzwischen im Raum stehenden 5000 Euro gehen an eine gemeinnützige Organisation und das Verfahren gegen den nicht vorbestraften Angeklagten kann ohne ein Urteil eingestellt werden. Wenn nicht plötzlich die Moral-Frage aufgetaucht wäre: Wie sich bei der Verhandlung herausstellte, befinden sich immer noch echte Grabsteine vor dem Horrorhaus. Die meisten davon sind inzwischen ohne Schrift. Drei Steine allerdings sind weiterhin mit Namen und Daten versehen – weil das die Angehörigen ausdrücklich so wollten, wie der Verteidiger ausführte.

Das wiederum brachte den Staatsanwalt auf die Palme: Eine mögliche Verfahrenseinstellung machte er davon abhängig, dass vor dem Horrorhaus keine Grabsteine mehr mit Inschrift stehen dürften. Echte Grabsteine mit allen dazugehörigen Daten seien an dieser Stelle „geschmacklos“ und würden „jegliche Grenze des Anstandes überschreiten“.

Steine nur Deko?

Die Verteidigung blieb dabei: Die Steine sind einfach nur Deko. Und es sei der ausdrückliche Wunsch der Angehörigen, dass die Steine genau dort stehen bleiben, wo sie jetzt stehen. Damit hatte es sich denn auch mit der möglichen Einigung – es wird ein Urteil geben. Vorher aber will das Gericht noch weitere Zeugen – zum Beispiel den Steinmetz – hören. Dann soll geklärt werden, ob dem Freizeitland-Betreiber im Frühjahr 2017 klar war, dass das Aufstellen alter Grabsteine, die eigentlich entsorgt gehört hätten, zu Problemen führen kann.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Geiselwind
Frank Weichhan
Ethik und Moral
Gemeinnützige Organisationen
Grabsteine
Peter Weiß
Strafrichterinnen und Strafrichter
Witwen
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top
  • hansi07
    Wenn es wahr ist, dass die Angehörigen zu den noch kenntlichen Steinen wollen, dass diese so stehen bleiben, kann ich nur hoffen, dass meine Angehörigen einmal nicht so mit mir umgehen.
    Wenn die Namen nicht mehr lesbar und durch Phantansienamen, bei denen auch keine Verwechslung mit echten Name möglich ist, ersetzt sind, habe ich nichts gegen die Weiterverwendung des Steines. Auch wenn gerade mal gute 20 Jahre, die er als Andenken gedient hat, nicht gerade lange sind. Früher hatte man Familiengräber, an denen Name für Name auf dem Stein ergänzt wurde. Bei den heutigen Grabkosten und möglicherweise auch nach dem Wegzug der Angehörigen wird man in unserer schnellebigen Zeit wohl viel schneller vergessen.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • stahl01@t-online.de
    Vielleicht bräuchte der Besitzer des Parks auch einen Stein wo draufsteht: Respekt, Achtung vor Verstorbenen
    Den er sich dann täglich anschaut - vielleicht würde sich sein Verhalten dann ändern.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • roswitha.oehrlein@aol.com
    Man kann an allem einen "Stein des Anstoßes finden", man muss nur lange genug suchen!
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten