Ein fröhlicher Ministrantenausflug ins Freizeit-Land Geiselwind (Lkr. Kitzingen) hätte es werden sollen. Doch für eine 13-Jährige aus dem Landkreis Lichtenfels endete er mit Tränen, als sie an einem Tag im August die Inschrift eines Grabsteins las, der vor dem „Horrorhaus“ in dem Freizeitpark aufgestellt war. Dort stand der Name ihres 1996 gestorbenen Großvaters samt der Lebensdaten. Wegen des Verdachts auf Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener wird deshalb gegen den Betreiber des Freizeitparks ermittelt.
„War das eine Schlamperei oder Vorsatz?“, fragt sich die Witwe des Verstorbenen, dessen Grabstein so pietätlos in der Öffentlichkeit zur Schau gestellt wurde. Als ihre Tochter am Abend des Tags im August anrief und ihr das Erlebnis der Enkelin berichtete, war sie fassungslos. „Ich konnte es nicht glauben, bis mir meine Tochter ein Bild des Grabsteins geschickt hat“, sagt sie. Die Enkelin sei völlig außer sich gewesen.
Die Witwe hatte schlaflose Nächte
Sie habe den Opa zwar nicht persönlich gekannt, sich ihm aber durch die Erzählungen der Familie sehr verbunden gefühlt und auch regelmäßig das Grab gepflegt. Auch der Witwe bereitete diese Nachricht schlaflose Nächte. „Es hat lange gedauert, bis ich den Tod meines Manns vor über 21 Jahren verarbeitet hatte und jetzt kommt alles wieder hoch – und noch dazu auf so grausame Art und Weise“, ärgert die 62-Jährige sich.
Nachdem die Ruhezeit für das Urnengrab ihres verstorbenen Mannes auf einem Friedhof im Landkreis Lichtenfels abgelaufen war, hatte die Witwe im Dezember 2016 einen Steinmetz mit der Räumung und „fachgerechten Entsorgung“ beauftragt. Rund 130 Euro zahlte sie dafür. Nun stehe der Verdacht im Raum, dass der Handwerker den Stein nicht, wie vereinbart, entsorgt, sondern an den Freizeitpark verkauft habe, berichtet sie. Der Ärger über dieses Vorgehen lässt der Witwe keine Ruhe. Sie fühlt sich betrogen und das Andenken ihres Manns durch die öffentliche Zurschaustellung in den Schmutz gezogen. „Warum hat er nicht wenigstens die Metallbuchstaben abgeschlagen, das wäre doch keine große Mühe gewesen?“, fragt sie. Und vielleicht hätte dann niemand etwas von der makabren Inszenierung mitbekommen.
Im Frühjahr kamen sechs Sattelfahrzeuge mit Material
Der Steinmetz hat ihr inzwischen das Geld für die Entsorgung zurückgezahlt. Der Betreiber des Freizeit-Lands habe ihm damals zugesichert, die Inschriften der Steine unkenntlich zu machen. Dem widerspricht Matthias Mölter, der den Park Anfang dieses Jahres übernommen hatte. Im Frühjahr übernahm er dann das zum Verkauf stehende Geisterhaus und ließ es in dem Park wieder aufbauen. Damals seien „sechs Sattelfahrzeuge“ mit Material angerückt – was die Frage nach der Herkunft der Steine erschwere: „Ich weiß nicht, ob die mitgeliefert wurden oder schon da waren“, betont Matthias Mölter auf Anfrage. Und er sagt auch, dass sich vergangenen Sommer niemand beschwert habe: „Ein Anruf hätte genüg“, deutet er an, dass der Stein oder zumindest die Inschrift dann wohl umgehend entfernt worden wäre.
Der Steinmetz hat das Geld inzwischen zurückgezahlt
„Ein solcher Fall ist mir noch nicht untergekommen, das ist ja mehr als pietätlos und makaber“, staunt Thorsten Seebach, Sprecher der Staatsanwaltschaft Würzburg. Nach der Anzeige der Witwe ermitteln die Polizeiinspektionen in Lichtenfels und in Kitzingen in der Sache. Ermittelt werde gegen den Betreiber des Freizeit–Lands als Verantwortlichem.
Dem Steinmetz sei wohl kein Betrug anzulasten, da er das Geld ja zurückgezahlt habe. Wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener könnte der Betreiber aber zu einer höheren Geldstrafe im vierstelligen Bereich verurteilt werden, sagte der Staatsanwalt.
Auswirkungen auf das Strafmaß dürfte auch die Anzahl der Delikte haben. Denn vor dem Horrorhaus „Dr. Lehmanns Horror-Lazarett“ war offenbar ein scheinbarer „Friedhof“ mit mehreren Grabsteinen inszeniert worden. Die Ermittlungen zu den Besitzern der übrigen Grabsteine dauern noch an, da die Klärung der Herkunft der Steine und der Angehörigen erheblichen Aufwand verursache. Zumindest ein weiterer soll ebenfalls von einem Friedhof aus dem Landkreis Lichtenfels stammen.
Die Inschriften sind inzwischen entfernt
Die Inschriften der Grabsteine seien auf Weisung der Staatsanwaltschaft inzwischen entfernt worden, erklärte Seebach. Allerdings stünden die Steine wohl noch vor dem Horrorhaus. Ohne die Inschriften handele es sich um eine „Allerweltssache“, die nicht zu beanstanden sei. Denkbar wären allerdings Auflagen zur Entfernung im Zuge des Verfahrens. „Ich finde, der Betreiber müsste die Grabsteine abbauen, schließlich hat er ja etwas wieder gutzumachen“, appelliert die Witwe. „Für mich wäre es selbstverständlich gewesen, die Steine längst zu entfernen.“
Mir tut die Witwe und die Enkelin leid. Ehrlich. Das ist Stoff für einen Horrorfilm.
Sorry, es ist nur ein Grabstein. Wichtig ist das Gedenken an den Toten. Das ist nicht an einen gekauften Stein gebunden.
Es gäbe nicht diese todernste Traurigkeit vor einem Grab, sondern etwas von mir, der Name, wäre in ein fröhliches Leben eingebunden.
Das ist einfach kulturlos.
Basta!
Ich will Ihnen mal was sagen: Ein Urnengrab können Sie teilweise 10 Jahre, manchmal auch 15 Jahre behalten, länger nicht. Das ist so. Bei einem Erdgrab ist es anders. Da kommt es auch auf den Boden an.
Außerdem sind 20 Jahre, wie im vorliegenden Fall, schon lange. Leider dürfen wir hier in Deutschland unsere Urne nicht ins Wohnzimmer stellen wie in Nachbarländern.
Sorgen Sie doch mal dafür, dass das geändert wird. Dann hätte man keinen Grabstein gebraucht und die Steinmetze verdienen nichts mehr.
Mal gespannt wie die Geschichte weitergeht und ob da jemand noch Schmerzensgeld fordert. Mainpost bitte dranbleiben.