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GEISELWIND
Original-Grabsteine vor Gruselhaus könnten teuer werden
Das Freizeitland in Geiselwind konnte vergangene Saison mit einem neuen „Horrorhaus“ punkten. Zwei echte Grabsteine sorgten jedoch für Ärger und könnten dem Betreiber demnächst teuer zu stehen kommen. Archivfoto: Frank Weichhan
Foto: Frank Weichhan | Das Freizeitland in Geiselwind konnte vergangene Saison mit einem neuen „Horrorhaus“ punkten. Zwei echte Grabsteine sorgten jedoch für Ärger und könnten dem Betreiber demnächst teuer zu stehen kommen.
Frank Weichhan
 |  aktualisiert: 03.12.2019 10:14 Uhr

Es war vergangenen August, als eine Gruppe Ministranten aus dem Landkreis Lichtenfels das Freizeit-Land in Geiselwind (Lkr. Kitzingen) besuchte. Natürlich ging es auch zu der neuen Attraktion des Parkes: ein Gruselhaus. Für eine 13-Jährige entwickelte sich der Horror anders als gedacht: Auf einem der Grabsteine an dem Haus entdeckte sie den Namen ihres 1996 gestorbenen Großvaters – samt der Lebensdaten (wir berichteten).

Ebenso wie die Enkelin, die ihren Opa zwar nicht mehr persönlich kannte, konnte es auch die Witwe des Verstorbenen nicht fassen: Für sie war es schlichtweg pietätlos, dass der Grabstein in der Öffentlichkeit zur Schau gestellt wurde. Nachdem die Ruhezeit für das Urnengrab ihres vor 21 Jahren verstorbenen Mannes auf einem Friedhof im Landkreis Lichtenfels abgelaufen war, hatte die Witwe im Dezember 2016 einen Steinmetz mit der Räumung samt entsprechender Entsorgung beauftragt. Rund 130 Euro zahlte sie dafür. Nur hat der Handwerker den Stein nicht, wie vereinbart, entsorgt, sondern verkauft.

Steinmetz kommt ungeschoren davon

Als der Fall Anfang Dezember vergangenen Jahres an die Öffentlichkeit gelangte, hatte das vor allem für den Betreiber des Parkes schwerwiegende Folgen: Während gegen den Steinmetz, der die 130 Euro umgehend zurückzahlte, strafrechtlich nichts weiter unternommen wurde, starteten Ermittlungen gegen den Parkbetreiber wegen des Verdachts auf Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener.

Sechs Sattelfahrzeuge Material

Parkbetreiber Matthias Mölter, der den Park Anfang 2017 übernahm, hatte im Frühjahr das Geisterhaus von einem anderen Schausteller gekauft. Damals seien „sechs Sattelfahrzeuge“ mit Material angerückt – darunter auch mehrere Original-Grabsteine. Offiziell heißt das Horrorhaus „Dr. Lehmanns Horror-Lazarett“, vor dessen Tür ein „Friedhof“ mit mehreren Grabsteinen inszeniert worden war.

Nach der Anzeige der Witwe wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener begannen die Polizeiinspektionen in Lichtenfels und Kitzingen gegen den Betreiber des Freizeit-Landes zu ermitteln. Diese Ermittlungen sind abgeschlossen, wie der Würzburger Staatsanwalt und Gruppenleiter Thorsten Seebach auf Anfrage dieser Redaktion betonte. Der Vorgang liege aktuell dem zuständigen Sachbearbeiter der Staatsanwaltschaft zur Prüfung vor.

Grabsteine nicht beschlagnahmt

An „insgesamt acht Grabsteinen wurden die Namen entfernt“, so Seebach weiter. Die unkenntlich gemachten Grabsteine habe man deshalb nicht beschlagnahmen müssen. Zuordnen ließen sich lediglich zwei Grabsteine. Die Prüfung der Strafbarkeit beschränkt sich somit auf einen Grabstein, da bei dem zweiten Grabstein, der zugeordnet werden konnte, der erforderliche Strafantrag nicht gestellt wurde.

Welche Strafe der Freizeitland-Chef zu erwarten hat, steht noch nicht fest. Laut Seebach ist die Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bedroht.

 
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  • cimb24
    Es ist traurig,wie pietätlos und empathiefrei der Steinmetz den abgeräumten,bereits verwendeten Grabstein weiter veräusserte.

    Geld,Geld regiert die Welt.

    Wohl zu wenig Zeit,Namen und Daten herauszufräsen vor dem Weiterverkauf,obwohl die Entsorgung zu einem üblichen Preis bezahlt wurde-und das nicht wenig,wer schon Trauerfälle hatte,weiss was Grabsteine etc.kosten-

    Der Steinmetz sollte sich schriftlich entschuldigen bei den Hinterbliebenen und das nächste Mal den Verstand vorher einschalten bei Weiterveräusserungen von "second Hand Grabsteinen mit Inschriften".
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