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Geiselwind
Chef von Freizeit-Land Geiselwind in Untersuchungshaft: Vorwurf von Steuerhinterziehung und Betrug
Der Geschäftsführer des Freizeit-Lands Geiselwind steht bald vor Gericht. Es geht um womöglich unterschlagene Löhne und angeblich unrechtmäßig ausgezahltes Kurzarbeitergeld.
In Würzburg steht demnächst der Chef des Freizeit-Lands Geiselwind vor Gericht. Ihm wirft die Staatsanwaltschaft Betrug und Steuerhinterziehung vor. 
Foto: Daniel Peter | In Würzburg steht demnächst der Chef des Freizeit-Lands Geiselwind vor Gericht. Ihm wirft die Staatsanwaltschaft Betrug und Steuerhinterziehung vor. 
Julia Lucia
 |  aktualisiert: 25.10.2023 02:48 Uhr

Wegen des Vorwurfs von Steuerhinterziehung und Betrug in mehreren Fällen sitzt seit kurzem der Geschäftsführer des Freizeit-Lands Geiselwind (Landkreis Kitzingen) in Untersuchungshaft. Es geht nach Angaben des Würzburger Staatsanwalts Thorsten Seebach um insgesamt etwa 374.000 Euro, die dem Staat entgangen sind.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 39 Jahre alten Geschäftsführer vor, dass er in 21 Fällen rumänischen Mitarbeitenden auf dem Papier weniger Gehalt ausgezahlt haben soll, als vereinbart war. Durch die unterschlagenen Löhne habe er Steuern und Abgaben gespart. Die Differenz soll der Freizeit-Land-Chef laut Staatsanwaltschaft schwarz ausgezahlt haben. Der entstandene Schaden für den Staat beläuft sich demnach auf etwa 130.000 Euro.

Kurzarbeitergeld soll im Freizeit-Land Geiselwind für Vollzeit-Arbeit genutzt worden sein

Der zweite Vorwurf: Betrug in 20 Fällen. Staatsanwalt Seebach erklärt, dass es sich dabei um nicht rechtmäßig ausgezahltes Kurzarbeitergeld während der Corona-Pandemie handeln soll.

So habe der Geschäftsführer des Freizeitparks in Geiselwind für 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Kurzarbeitergeld in Höhe von 244.000 Euro vom Staat erhalten. Das Geld habe er aber laut Seebach "in Vollzeit für Renovierungsarbeiten im Freizeit-Land eingesetzt". 

Der Nürnberger Rechtsanwalt Alexander Seifert vertritt den Geschäftsführer vor Gericht. Er geht davon aus, dass der Prozess keinerlei Auswirkungen auf den Betrieb des Freizeit-Lands Geiselwind hat. "Wir werden die Sache klären", sagt der Verteidiger für Steuerstrafrecht auf Nachfrage dieser Redaktion.

Die Verhandlung findet am Donnerstag, 26. Oktober, 9 Uhr, am Würzburger Landgericht statt.

 
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Kommentare
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  • Christa Bullmann
    Untersuchungshaft finde ich für die Höhe des Schadens allerdings recht happig. Da gibt es genug prominente, wo es um Millionen geht und die sind immer noch draußen frei rum gelaufen.

    Ich fühle mich manchmal im deutschen Justizsystem wie bei Animal Farm, alle sind gleich, aber manche sind gleicher als die anderen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Johannes Bullmann, MPA
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  • Peter Koch
    Dass es nur dafür schon Untersuchungshaft gibt ist schon erstaunlich.
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  • Daniel Kleinhenz
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  • Friedrich Angene
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  • Manfred Englert
    Zu solch einer Freiheitsentziehung müssen genau definierte Haftgründe vorliegen. Und die werden vorliegen, sonst würde kein Richter diese U Haft angeordnet haben.

    Möglich, daß bei vermuteten schwereren Taten keiner dieser geforderten Gründe vorliegen, dann wird diese Haft auch nicht angeordnet.

    Und das alles in einem so schlimmen "Polizeistaat Bayern"; Satire Ende!
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