
Rund 59,2 Millionen Menschen in Deutschland sind wahlberechtigt und dürfen bei der Bundestagswahl 2025 mit ihrer Stimme entscheiden, wer in den kommenden vier Jahren im Land regiert. Hinzu kommen deutsche Wahlberechtigte, die ganz oder überwiegend im Ausland leben.
Um das Wahlergebnis besser zu verstehen, hilft es, einen Blick auf die einzelnen Orte zu werfen und wie die Menschen dort wählen. Bei welchen Direktkandidatinnen und -kandidaten und Parteien setzten sie ihr Kreuz? Hier erfahren Sie nach der Auszählung die Ergebnisse für Kitzingen.
Ergebnis der Bundestagswahl 2025: Erststimmenanteil in Kitzingen
Wahlberechtigte dürfen bei der Bundestagswahl zwei Kreuze setzen. Mit der Erststimme wird ein Direktkandidat oder eine Direktkandidatin aus dem jeweiligen Wahlkreis direkt gewählt. Insgesamt gibt es in Deutschland 299 Wahlkreise, in denen jeweils etwa 250.000 Menschen leben.
Mit der Zweitstimme wird die Landesliste einer Partei gewählt. Diese Liste führt die Kandidatinnen und Kandidaten, die eine Partei für das jeweilige Bundesland in den Bundestag schicken möchte. Die Zweitstimme bestimmt also, wie viele Sitze eine Partei im Bundestag bekommt, beeinflusst die Mehrheitsverhältnisse und ist somit wichtiger als die Erststimme.
Ergebnis der Bundestagswahl 2025: Zweitstimmenanteil in Kitzingen
Auch bei früheren Wahlen entschied die Zweitstimme, wie viele Sitze eine Partei im Bundestag bekam. Gleichzeitig zogen aber auch alle Direktkandidatinnen und -kandidaten ins Parlament ein, wenn sie sich in ihrem Wahlkreis durchsetzen konnten. So konnte es vorkommen, dass eine Partei mehr erfolgreiche Direktkandidatinnen und -kandidaten hatte, als ihr laut Zweitstimmenanteil eigentlich Sitze zustanden. In diesem Fall bekam diese Partei zusätzliche Sitze und es entstanden Überhangmandate. Weil dadurch die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag wieder angepasst werden mussten, bekamen auch die anderen Parteien zusätzliche Sitze - die Ausgleichsmandate.
Weil der Bundestag dadurch jedoch immer größer wurde, schaffte die Wahlrechtsreform aus dem Jahr 2023 die Überhang- und Ausgleichsmandate ab und begrenzte die Zahl der Abgeordneten auf 630. Jetzt werden die Parlamentssitze einer Partei erst einmal mit den erfolgreichen Direktkandidatinnen und -kandidaten besetzt.
Wenn einer Partei in einem Bundesland noch weitere Sitze zustehen, gehen die an die Kandidatinnen und Kandidaten der jeweiligen Landesliste. Es kann aber auch passieren, dass es nicht genug Sitze für alle Direktkandidatinnen und -kandidaten gibt. Diejenigen mit dem schwächsten Erststimmen-Ergebnis ziehen dann nicht in den Bundestag ein. So kann es passieren, dass aus einem Wahlkreis nun kein Abgeordneter oder Abgeordnete mehr im Parlament vertreten ist.
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