
Die Frau ist 39 Jahre alt, alleinerziehende Mutter und einer der schwierigeren Fälle, mit denen sich das Amtsgericht in Kitzingen herumschlagen muss. Sie stand mehrfach vor Gericht, bekam Geldstrafen und wurde zuletzt zweimal wegen Betrugs zu Bewährungsstrafen verurteilt. In beiden Fällen hatte sie serienweise Spielsachen auf der Internetplattform Ebay angeboten, Geld kassiert und die Ware nicht geliefert.
2022 war sie zu drei Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Da sie die Auflagen nicht erfüllte, wanderte sie für zwei Monate hinter Gitter. Der letzte Monat war erneut zur Bewährung ausgesetzt. Die lief noch, als die Frau abermals zuschlug. Das erste war ein "Ebay-Ding", wie es Richterin Ingrid Johann nannte. Die Frau hatte Playmobil-Spielsachen angeboten, 120 Euro kassiert und nie geliefert. Dazu kam ein Arbeitsamtsbetrug. 168 Euro zu viel an Arbeitslosegeld hatte sie kassiert.
Die Angeklagte wurde mit Haftbefehl vorgeführt
Bis die Staatsanwältin die beiden Anklagen verlesen konnte, hatte es gedauert. Im Juli 2024 war ein erster Termin vor Gericht gescheitert, weil die Angeklagte fehlte. Es folgte ein Haftbefehl. Dieser wurde ausgesetzt, als die Frau bei einer Anhörung beteuerte, zum nächsten Termin zu erscheinen. Doch sie tauchte wieder nicht auf. Der Haftbefehl wurde wieder in Kraft gesetzt. Folge: Die Frau wurde verhaftet und zur Verhandlung vorgeführt.
Dort ließ sie über ihren Pflichtverteidiger die Vorwürfe einräumen. Der Anwalt versuchte das "schwierige Verhalten" seiner Mandantin zu erklären. Sie bekomme beim kleinsten Anlass Panik, vor allem wenn es um Polizei und Justiz gehe. Sie lebe in schwierigen finanziellen Verhältnissen. Dazu kämen ein schwieriges Beziehungsumfeld und psychische Probleme. Um die Dinge abzuklären, schlug der Verteidiger vor, in den Bewährungsauflagen den Besuch eines Facharztes festzuschreiben. Zudem sei ein Bewährungshelfer "extrem wichtig".
Warum es jetzt nicht mehr zu einer Bewährung reichte
"Sie braucht jemanden, der ihr die Leviten liest", sagte er. Unterm Strich beantragte er eine "kurze Freiheitsstrafe" mit Bewährung. Davon war die Staatsanwältin weit entfernt. Da waren die fünf, teils einschlägigen Vorstrafen. Zudem wurden die neuen Straftaten während einer laufenden Bewährung begangen. Und: Es gab keine Versuche, den Schaden wieder gutzumachen. Das Ergebnis: "Es bleibt nichts anderes übrig als eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung." Sieben Monate hielt sie für angemessen.
Am Ende wurden es sechs Monate. Eine weitere Chance auf Bewährung sah auch Amtsrichterin Ingrid Johann nicht. "Immer wieder haben wir das gleiche Delikt verhandelt", sagte sie. Auch acht Wochen hinter Gittern hätten offenbar keinen Eindruck gemacht. "Kleinvieh macht auch Mist", so die Richterin, irgendwann könne man sich das nicht mehr bieten lassen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, eine Berufung wahrscheinlich.