zurück
Kitzingen
Waren bestellt und nicht bezahlt: Nach dem Online-Betrug gibt es für die Angeklagte einen Gratis-Tipp der Richterin
Für ein Frühstück bestellte eine 44-Jährige Waren im Online-Shop, aber auch nach drei Mahnungen blieb sie das Geld dafür schuldig (Symbolbild).
Foto: Aileen Kapitza, dpa | Für ein Frühstück bestellte eine 44-Jährige Waren im Online-Shop, aber auch nach drei Mahnungen blieb sie das Geld dafür schuldig (Symbolbild).
Sigfried Sebelka
Siegfried Sebelka
 |  aktualisiert: 01.04.2024 02:40 Uhr

Die 44-Jährige lebt in schwierigen Verhältnissen. Sie ist Mutter zweier Kinder, vor ein paar Jahren war sie Dauergast bei der Polizei. Immer wieder ging es um Betrug, um online bestellte und nicht bezahlte Ware. Die Frau hat Geldstrafen bekommen und zwei Bewährungsstrafen. Auch den Knast hat sie von innen gesehen. Das schien gewirkt zu haben. Es war Ruhe. Bis zum Januar 2023. Da gab es wieder eine Bestellung. 31,95 Euro – sie hätten die Frau fast hinter Gitter gebracht.

Mit Blick auf die einschlägigen Vorstrafen der Frau sagte Richterin Ilka Matthes bei der Verhandlung vor dem Kitzinger Amtsgericht: "Für mich war klar, dass Sie mit einem Bein im Gefängnis stehen." Um was es diesmal ging, stand in der Anklage. Demnach hatte die Frau in einem Online-Shop Lebensmittel für ein Frühstück auf ihren Namen bestellt. Lieferadresse war die der Mutter. Das Paket kam, die Rechnung auch. Bezahlt wurde nicht, auch nicht nach drei Mahnungen. Das Unternehmen erstattete Anzeige, Folge: ein Betrugsverfahren.

Von den Mahnschreiben will die Frau nichts mitbekommen haben

Die Frau räumte ein, Waren auf Drängen ihrer Mutter und auf ihren Namen bestellt zu haben. Die Waren seien geliefert worden, von der Rechnung – wie von den Mahnschreiben – will sie nichts gesehen haben. "Ich habe mich darauf verlassen, dass meine Nichte das Geld überweist", sagte sie. Die kümmere sich um die Mutter und regle alles. Als die Anzeige wegen Betrugs kam, habe sie sofort reagiert und das Geld überwiesen.

Ihre letzte Bewährung sei erst wenige Tage vor der Bestellung abgelaufen. Sie habe seit den letzten Verurteilungen ihr Leben geändert, sei in Ausbildung und habe eine Perspektive: "Sie glauben doch nicht, dass ich das für ein paar Haferflocken aufs Spiel setze", sagte sie dem Gericht. Nachdem ein Polizist bestätigt hatte, dass tatsächlich schon lange nichts mehr passiert sei, schlug die Richterin die Einstellung des Verfahrens vor.

Alle Beteiligten machten mit, und damit ist aus dem drohenden Gang ins Gefängnis eine Geldauflage von 300 Euro geworden. Einen Rat der Richterin gab's gratis hinterher: "Nichts mehr bestellen. Gar nichts mehr. Kaufen Sie vor Ort."

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Kitzingen
Siegfried Sebelka
Amtsgericht Kitzingen
Angeklagte
Justizvollzugsanstalten
Mütter
Polizei
Richter (Beruf)
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top