
Der Mann ist Handwerker und vor Jahren nach Deutschland gekommen. Jetzt will er – samt Familie und Hund – wieder zurück nach Russland. "Aus überwiegend politischen Gründen", wie er in der Verhandlung vor dem Amtsgericht Kitzingen sagte. Dass eine geplante Auswanderung in einem Verfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eine Rolle spielt, ist eher selten. Kommt aber auch mal vor.
In diesem Fall ging es um einen Strafbefehl, den der Mann wegen einer im Juli 2024 begangenen Trunkenheitsfahrt bekommen hatte. Neben einer satten Geldstrafe war auch der Entzug der Fahrerlaubnis für zehn Monate vorgesehen. Genau das aber könnte für den künftigen Auswanderer zum Problem werden.
Im Mai möchte der Mann mit der Familie nach Russland
Der Mann will im Mai zurück ins südliche Russland – und verhindern, dass seine Frau den weiten Weg alleine mit dem Auto zurücklegen muss. Das war dann auch der Hauptgrund für den Einspruch gegen den Strafbefehl. Ziel: Verkürzung der Führerschein-Sperrzeit.
Der Strafbefehl gegen den 45-Jährigen war für eine Alkoholfahrt im vergangenen Sommer ergangen. Die räumte er auch ein. Er habe an dem Tag Stress gehabt. Das Auto sei auf dem Weg in den Urlaub mit einer Panne liegen geblieben. Beim Auspacken habe er etwas getrunken. Dann habe er sich Zigaretten holen wollen. "Ich bin gefahren, weil der Automat in der Nähe mich schon öfter mal verarscht hatte", sagte er.
Wenig später hatte er die Fahrt schon bereut. Eine Polizeistreife kontrollierte ihn noch in seiner Hofeinfahrt. Festgestellt wurden 1,13 Promille. Damit war die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit von 1,1 Promille überschritten, wenn auch minimal.
Den Führerschein könnte der 45-Jährige zurückbekommen
Der Führerschein war weg, und das machte ihm nicht nur an seinem Arbeitsplatz Probleme. Auch seinem Nebenerwerb als Handwerker konnte er nicht mehr nachgehen. Probleme und Schulden nahmen zu. Dann kam die Entscheidung auszuwandern.
Diesen Plänen mochte das Gericht offenbar keine Steine in den Weg legen. Richterin Ilka Matthes verkürzte die ausstehende Sperrzeit von vier auf drei Monate. Damit hat der Mann die Chance, im April seinen Führerschein wiederzuerlangen und die Fahrt nach Russland anzutreten. Die Geldstrafe bleibt bei 40 Tagessätzen zu 55 Euro, insgesamt 2200 Euro.