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Kitzingen
Auswandern mit der Familie: Ein 45-Jähriger kämpft vor Gericht um seinen Führerschein
Er wollte nur schnell Zigaretten holen. Sein Pech, dass er sich dafür betrunken hinters Steuer setzte. Jetzt ringt der Handwerker nicht nur um seine Fahrerlaubnis.
Beim Atemalkoholtest überschritt ein Mann im Sommer vorigen Jahres die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit (Symbolbild). Damit ging der Stress für ihn los.
Foto: Heiko Becker  | Beim Atemalkoholtest überschritt ein Mann im Sommer vorigen Jahres die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit (Symbolbild). Damit ging der Stress für ihn los.
Sigfried Sebelka
Siegfried Sebelka
 |  aktualisiert: 01.02.2025 02:33 Uhr

Der Mann ist Handwerker und vor Jahren nach Deutschland gekommen. Jetzt will er – samt Familie und Hund – wieder zurück nach Russland. "Aus überwiegend politischen Gründen", wie er in der Verhandlung vor dem Amtsgericht Kitzingen sagte. Dass eine geplante Auswanderung in einem Verfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eine Rolle spielt, ist eher selten. Kommt aber auch mal vor.

In diesem Fall ging es um einen Strafbefehl, den der Mann wegen einer im Juli 2024 begangenen Trunkenheitsfahrt bekommen hatte. Neben einer satten Geldstrafe war auch der Entzug der Fahrerlaubnis für zehn Monate vorgesehen. Genau das aber könnte für den künftigen Auswanderer zum Problem werden.

Im Mai möchte der Mann mit der Familie nach Russland

Der Mann will im Mai zurück ins südliche Russland – und verhindern, dass seine Frau den weiten Weg alleine mit dem Auto zurücklegen muss. Das war dann auch der Hauptgrund für den Einspruch gegen den Strafbefehl. Ziel: Verkürzung der Führerschein-Sperrzeit.

Der Strafbefehl gegen den 45-Jährigen war für eine Alkoholfahrt im vergangenen Sommer ergangen. Die räumte er auch ein. Er habe an dem Tag Stress gehabt. Das Auto sei auf dem Weg in den Urlaub mit einer Panne liegen geblieben. Beim Auspacken habe er etwas getrunken. Dann habe er sich Zigaretten holen wollen. "Ich bin gefahren, weil der Automat in der Nähe mich schon öfter mal verarscht hatte", sagte er.

Wenig später hatte er die Fahrt schon bereut. Eine Polizeistreife kontrollierte ihn noch in seiner Hofeinfahrt. Festgestellt wurden 1,13 Promille. Damit war die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit von 1,1 Promille überschritten, wenn auch minimal.

Den Führerschein könnte der 45-Jährige zurückbekommen

Der Führerschein war weg, und das machte ihm nicht nur an seinem Arbeitsplatz Probleme. Auch seinem Nebenerwerb als Handwerker konnte er nicht mehr nachgehen. Probleme und Schulden nahmen zu. Dann kam die Entscheidung auszuwandern.

Diesen Plänen mochte das Gericht offenbar keine Steine in den Weg legen. Richterin Ilka Matthes verkürzte die ausstehende Sperrzeit von vier auf drei Monate. Damit hat der Mann die Chance, im April seinen Führerschein wiederzuerlangen und die Fahrt nach Russland anzutreten. Die Geldstrafe bleibt bei 40 Tagessätzen zu 55 Euro, insgesamt 2200 Euro.

 
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Kommentare
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  • Ulrike Schneider
    Mysteriös! Leider steht nicht im Artikel warum der Mann in der eigenen Hofeinfahrt überhaupt kontrolliert wurde. Da er noch nicht unterwegs war konnte er gar nicht negativ aufgefallen sein.
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  • Peter Koch
    Solche Reisende sollte man nicht aufhalten. Gutes Urteil!
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