
Manche Geschichten wiederholen sich. Auch vor dem Amtsgericht. Im Juli 2022 war ein heute 36-Jähriger zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der Mann hatte bei einer Festnahme Widerstand geleistet und Polizisten beleidigt. Gut zwei Jahre später ein weiteres Verfahren: Die Anklage las sich wie die von 2022. Widerstand, Beleidigung, ergänzt durch tätlichen Angriff und Körperverletzung. Auch diesmal kamen acht Monate Freiheitsstrafe und eine Bewährung heraus.
Der Mann auf der Anklagebank hat ein massives Problem mit dem Alkohol. Seit er zwölf Jahre alt ist, trinkt er. Weitere Drogen kamen dazu. Vor zwei Jahren war er betrunken und im April 2023 wieder.
Der Mann hatte Gäste einer Shisha-Bar belästigt und war rausgeflogen. Zwei Polizeistreifen rückten an. Der "massiv angetrunkene" Mann wurde in Gewahrsam genommen. Dagegen wehrte er sich, trat und beleidigte die Beamten. "Die inzwischen leider übliche Palette von A bis Z war dabei", sagte einer als Zeuge. Bis der Mann in der Ausnüchterungszelle landete, hatten sich auf seinem Konto Straftaten wie tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Widerstand, Körperverletzung und Beleidigung in insgesamt neun Fällen angesammelt.
Der Grund für den Auftritt lieferte eine Blutprobe. 2,61 Promille hatte der Mann im Blut, dazu noch "eine Kleinigkeit Marihuana". "Ich kann mich an nichts mehr erinnern, totaler Filmriss", sagte er dem Gericht. Nach den Aussagen von vier Polizisten und dem Betrachten eines Videos aus einer Bodycam eines Beamten war klar, was passiert ist. Der Angeklagte räumte alles ein. "Es wird schon so gewesen sein", sagte er dem Gericht.
Alkoholkranker begab sich selbst in Therapie
Wegen seiner Alkoholprobleme sei er damals kurz vor einer Langzeittherapie gestanden. Zum "Abschied" habe er es noch einmal richtig krachen lassen wollen. "Eigentlich habe er sich Zuhause zusaufen wollen", sagte sein Pflichtverteidiger. Warum er dann in der Bar landete und die "Abschiedsvorstellung aus dem Ruder lief", konnte der Angeklagte nicht erklären.
Deutlich machte er: "Ich will meine Probleme in den Griff kriegen." Dafür hat er nicht nur die Langzeittherapie absolviert, sondern sich nach einem Rückfall erneut selbst in eine Klinik begeben. Inzwischen habe er den Wohnort und damit den Bekanntenkreis gewechselt.
Dass er alkoholkrank ist, hat ein in der Verhandlung anwesender Sachverständiger bestätigt. Der schloss auch eine "verminderte Schuldfähigkeit" nicht aus. Die hat dann auch das Gericht berücksichtigt.
Gericht verhängt noch einmal eine Bewährungsstrafe
Am Ende kam erneut eine Bewährungsstrafe von acht Monaten heraus. Damit hat sich nicht nur der Staatsanwalt schwergetan. Immerhin stand der Mann zur Tatzeit wegen der praktisch identischen Tat unter offener Bewährung. Dennoch bekam der "Bewährungsversager" noch eine "allerletzte Chance". "Er hat sein Problem erkannt und geht es an", sagte der Staatsanwalt. Und auch die Richterin hatte den "Hauch einer Idee, dass es gut gehen könnte" und er sein Problem in den Griff bekommen könnte.
Dabei sollen die Bewährungsauflagen helfen. Die Bewährung dauert drei Jahre. Der seit kurzem arbeitslose Mann bekommt einen Bewährungshelfer, muss sich bei der Agentur für Arbeit melden. Und er muss eine Suchtambulanz aufsuchen, die Hilfs- und Therapieangebote annehmen, durchziehen und das nachweisen.
Mit dem Urteil konnten alle leben. Es ist rechtskräftig. Der Angeklagte versicherte: "Ich werde meine Sucht angehen, will für meine Kinder da sein und abstinent leben." Ähnliche Worte hatte es auch im letzten Verfahren gegeben. Manche Geschichten wiederholen sich.