Das Geschäft ist weg. Die Frau hat 40.000 Euro Schulden. Die 45-Jährige hat zwei Kinder, derzeit kein Einkommen, bemüht sich mit einem Praktikum um einen Neueinstieg. Mitten in dieser schwierigen Phase hat sie die jüngere Vergangenheit eingeholt. Weil die ehemalige Inhaberin eines Lebensmittelmarktes in Kitzingen eine gefälschte Schädlingsbekämpfungsbescheinigung an die Lebensmittelüberwachung geschickt hat, wurde sie jetzt wegen Betrugs zu einer Geldstrafe verurteilt.
Richterin Patricia Finkenberger hat die Höhe an die aktuellen und eher mageren Einkommensverhältnisse angepasst. 600 Euro (60 Tagessätze zu zehn Euro) in Raten von zehn Euro im Monat muss die Frau zahlen. Ein Strafbefehl, den sie wegen Betrugs erhalten hatte, war noch von 3600 Euro (60 Tagessätze zu 60 Euro) ausgegangen. Dagegen hatte sie Einspruch eingelegt. Es folgte die Verhandlung vor dem Amtsgericht.
Die Angeklagte bekennt sich nicht schuldig.
Dort bestritt sie zunächst alle Vorwürfe. "Ich habe nichts zu verbergen, ich bin unschuldig", sagte sie mehrfach. Mit mehreren Belegen versuchte die ehemalige Geschäftsinhaberin, die den Laden inzwischen aufgegeben hat, den Vorwurf des Betrugs zu widerlegen. Sie habe überhaupt kein Faxgerät, von dem sie die Bescheinigung hätte verschicken können, sagte sie. Woher das "aus heiterem Himmel" dann komme, konnte sie nicht erklären, verwies auf viele Feinde, die sie habe.
Es dauerte ein bisschen, bis Finkenberger und der Staatsanwalt der Frau die eindeutige Beweislage klar gemacht hatten. Dann kam die Wende. Die Frau beschränkte den Einspruch auf die Höhe der Tagessätze. Damit hatte sie den Betrug eingeräumt.
Kontrolleur stellt Schädlinge im Keller fest
Zum dem war es im Februar 2021 gekommen. Die Frau betrieb einen kleineren Lebensmittelmarkt in Kitzingen. Am 25. Februar war die Lebensmittelüberwachung vor Ort und wurde fündig. Hygienemängel und Schädlingsbefall in den Kellerräumen stellte der Kontrolleur fest. "Es ging alles in Richtung Ratten", sagte er als Zeuge. Die Frau bekam einen entsprechenden Bericht und die Auflage, die Mängel zu beseitigen.
Wenig später traf im Landratsamt zunächst ein Fax ein, dann noch eine E-Mail. Inhalt: Eine Schädlingsbekämpfungsbescheinigung durch eine Fachfirma. Der Lebensmittelkontrolleur wurde stutzig, überprüfte die Angaben und stellte fest: Die angegebene Firma war seit Jahren nicht mehr in dem Geschäft. Und der auf dem Fax angegebene Mitarbeiter arbeitete schon lange nicht mehr bei der Firma.
Die Folge war eine Anzeige wegen Betrugs, der Strafbefehl, jetzt die Verhandlung vor dem Amtsgericht und das Urteil – das berücksichtigt, dass die Frau vor den Trümmern ihrer Existenz steht.