Nur rote Ziegel, oder auch schwarze? Wie hoch dürfen die Mauern werden? Und wie groß sollte so ein Bauplatz überhaupt sein? Astheim bekommt ein neues Baugebiet und der Volkacher Stadtrat beriet in seiner jüngsten Sitzung über Details wie Straßenführung, Grundstücksgrößen und die Pflicht, eine Hecke zu pflanzen. Recht zäh gestaltete sich diese Ausarbeitung. Über allem schwebte die Frage: Wer kontrolliert, ob die Vorschriften eingehalten werden?
Doch der Reihe nach: Martina Wieland vom Ingenieurbüro Röschert hatte einen Vorschlag dabei, wie das neue Baugebiet "Am Escherndorfer Weg 2" in Astheim aussehen könnte. Es liegt südlich der Escherndorfer Straße und wird laut ihrem Plan acht Bauplätze haben, die zwischen 512 und 681 Quadratmeter groß sind. Zu diesen führt eine geschwungene, sechs Meter breite Straße.
Doch schon diese Punkte führten zu Diskussionen. Manchem Stadtrat waren die Bauplätze zu groß, anderen die Straße zu geschwungen. Und dann war da noch die Sache mit den Kiesgärten, mittlerweile gerne als "Gärten des Grauens" bezeichnet. Hässlich und schlecht für die Umwelt seien diese Ungetüme aus Schotter, Kiesel und Steinen, da war man sich einig. Dieter Söllner (SPD) fragte: "Warum können wir die nicht grundsätzlich verbieten?" Holger Scheidig warf immer wieder ein: "Warum stellen wir Regeln auf, wenn sie doch keiner überprüft?" Und Heiko Bäuerlein (CSU) versuchte abzukürzen: "Ich glaube, wir verzetteln uns da."
Doch Planerin Wieland hielt dagegen: "Die Grünordnung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplans." Also mussten die Stadtratsmitglieder um die Zweite Bürgermeisterin Gerlinde Martin (CSU) sich durch die Details kämpfen. Heraus kam unter anderem: Kies- und Steingärten mit weniger als 30 Prozent Grün sind verboten, pro angefangene 200 Quadratmeter Grundstücksfläche muss mindestens ein Baum mit Hochstamm gepflanzt werden.
Insgesamt soll den Bauherren in Astheim jedoch relativ freie Hand gelassen werden. Die Einzel- und Doppelhäuser dürfen zwei Vollgeschosse haben und alle möglichen Dachformen, Reihenhäuser sind nicht erlaubt. Flachdächer müssen begrünt werden, Ziegel in Rot sein. Zwei Stellplätze für Fahrzeuge pro Grundstück sind Pflicht.
Erschließung ab Frühjahr 2020?
Nachdem das geklärt war, stimmte der Stadtrat geschlossen dem leicht veränderten Vorschlag der Planerin zu. Diese soll im September eine zusätzliche Variante des Bebauungsplans mit gerader Straße und eventuell einem Bauplatz mehr vorstellen. Ist sich der Stadtrat dann einig, könnte der endgültige Beschluss im November gefasst werden und die Erschließung im Frühjahr 2020 beginnen.
Denn immerhin eines war unstrittig: Die neuen Bauplätze in Astheim dürften begehrt sein. Ganz egal, ob "Gärten des Grauens" aus Schotter und Steinen dort verboten sind.