Der ehemalige Iphöfer Bürgermeister und Freie-Wähler-Kreisrat Josef Mend war bemüht, bei den Haushaltsberatungen des Landkreises – es ging gerade um das Thema Verkehr – zwei Dinge klarzustellen. Erstens: An der Politik liegt es nicht. Zweitens: Am guten Willen liegt es ebenfalls nicht. Es gibt sogar noch ein Drittens: Am Geld liegt es ebenfalls nicht. Das Problem hat vielmehr etwas mit Grund und Boden zu tun, den der Landkreis benötigt, um ein Stück der Kreisstraße 18 auszubauen. Daran liegt's also.
Das Geld, es geht um 2,8 Millionen Euro, ist tatsächlich nicht das Problem. In diesem Jahr sollten 850.000 Euro angespart werden, im kommenden Jahr wären 1,9 Millionen Euro dazugekommen. Dann hätte man 2025 loslegen können. So weit der Plan. Dass nun bei den Haushaltsberatungen zurückgerudert und das Projekt gestoppt werden musste, hat mit einem leidigen Problem zu tun. Der Landkreis kommt bei derlei Maßnahmen immer schlechter an den benötigten Grund und Boden heran.
Die Gespräche über den Ausbau laufen seit 2020
In diesem Fall gab es bereits 2020 entsprechende Gespräche über den erforderlichen Grunderwerb, um die Straße verbreitern zu können. Der Versuch scheiterte, weshalb man das Projekt um fünf Jahre verschob – in der Hoffnung, dass es im zweiten Anlauf besser laufen möge. Daraus wurde nichts: Es sei "kein einvernehmlicher Grunderwerb möglich", so die Mitteilung aus dem Tiefbauamt.
Damit ist der schöne Vier-Jahres-Plan, der für das Ausbauprogramm der Kreisstraßen fortgeschrieben wird, nur noch Makulatur. Und: Einen weiteren Anlauf wird es nicht geben. Die Sache scheint so aussichtslos, dass man nunmehr gänzlich auf den geplanten Ausbau verzichtet. Die Planungen hatten vorgesehen, auf einer Länge von 1,2 Kilometern zwischen der B 13 und Gnodstadt auszubauen.
Zu schmal für den Verkehr mit der Landwirtschaft
Das Stück entspreche "hinsichtlich Aufbau und Zusammensetzung nicht den Anforderungen an eine Kreisstraße". Vor allem für den landwirtschaftlichen Verkehr sei die Straße zu schmal. Verbessert werden sollten auch die Sicherverhältnisse, was die Grundlage einer entsprechenden Förderung ist. Um eine Kuppe dort zu vergrößern, braucht es jedoch den Grunderwerb – der nunmehr gescheitert ist.
Eine alternative Verlegung der Trasse kommt ebenfalls nicht in Frage: Der Natur- und Artenschutz lässt das nicht zu. Entlang der KT 18 gibt es einen Böschungsbereich, der es der Zauneidechse angetan hat. Auch etwas, gegen das weder Politik noch der gute Wille ankommen.
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