Es ist ein Dauerkonflikt zwischen Stadt und Bauherrn, und er bricht oft dann aus, wenn es um den Bau von Solar- oder Photovoltaikanlagen geht. In Iphofen gibt es dafür Satzungen und Regeln, nicht nur in der historischen Altstadt, wo der Installation solcher Anlagen enge Grenzen gesetzt sind, sondern auch in Neubaugebieten. Dort ist der Einbau der ökologisch nützlichen und vom Staat geförderten Solaranlagen zwar grundsätzlich erlaubt, aber nur unter Beachtung von Auflagen. Ein Fall im Iphöfer Baugebiet Hündlein zeigt nun, was das für Betroffene bedeuten kann.
Stadt setzt Frist, der Bauherr lässt sie verstreichen
Wie aus dem Rathaus verlautete, hat ein Bauherr eine Solaranlage nicht nur ohne Genehmigung errichtet, sondern auf seinem Grundstück auch noch aufgeständert. Als die Stadt Anfang des Jahres darauf aufmerksam wurde, teilte sie dem Bauherrn sein Versäumnis mit und setzte ihm eine Frist bis Ende Februar, die Sache in Ordnung zu bringen. Doch dieser habe nicht auf das Schreiben reagiert. Die Stadt spricht offen von einem „Schwarzbau“ und beschloss Mitte März, das Landratsamt als Bauaufsichtsbehörde einzuschalten. Die wiederum forderte den Bauherrn auf, die Anlage bis Ende April zu entfernen.
Daraufhin bat der Bauherr um ein Gespräch im Rathaus. Bürgermeister Dieter Lenzer, der die Sache von seinem Vorgänger Josef Mend übernommen hatte, machte dabei klar, dass die Anlage entweder auf das Flachdach aufzulegen sei oder an das bestehende Satteldach angelehnt werden müsse. Nach diesem Termin Anfang Juni vergingen wieder mehrere Wochen, in denen nichts geschah. Anfang August kam es schließlich zu einem weiteren Gespräch im Rathaus. Der Bauherr erläuterte, dass die Statik seines Satteldaches nicht für das Gewicht einer Solaranlage ausgelegt sei und der Wirkungsgrad bei flacher Ausrichtung derart sinke, dass die Anlage für ihn nicht mehr wirtschaftlich sei.
Der Bauausschuss verfolgt eine klare Linie
Vor diesem Hintergrund war der Bau- und Umweltausschuss des Stadtrats am Montagabend dazu aufgerufen, eine Entscheidung zu treffen – und die fiel unmissverständlich aus: Der Bauherr wird aufgefordert, die Anlage den Festsetzungen des Bebauungsplans anzupassen oder – sollte dies nicht möglich sein – abzubauen. Für Bürgermeister Lenzer war klar, dass hier „Fakten geschaffen“ wurden, ohne die Stadt zu beteiligen. „Die Anlage war im Plan nicht eingezeichnet und nicht beantragt.“
Schon aus Gründen der Gleichbehandlung komme eine Duldung nicht in Frage, denn erst kürzlich war in einem ähnlichen Fall der Bauherr in einem benachbarten Baugebiet aufgefordert worden, seine Anlage abzubauen. Im Ausschuss gab es zu dem neuen Fall keine abweichende Meinung. Einstimmig und ohne Diskussion folgte das Gremium der Linie des Bürgermeisters. Die Frage blieb, ob die Geschichte damit schon zu Ende ist.
Ich finde es beschämend, den Abbau einer klimafreundlichen Maßnahme zu fordern. Hat man denn noch nichts vom Klimawandel mitbekommen????