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Volkach
250 unbebaute Grundstücke in Volkach: Ist die Lösung, dort ein Tiny House auf Zeit hinzustellen?
Leerstände in der Wohnbebauung nutzen und sogenannte Enkelgrundstücke über ein paar Jahrzehnte an Bauwillige von Tiny Houses verpachten: Diese Idee verfolgt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Volkacher Stadttrat schon seit längerem.
Ob aus Holz, Stein oder Metall: Tiny-Häuser sind gerade gefragt. In Volkach könnten bald diese modernen und mobilen Gebäude nach Einzelfallprüfung entstehen.
Foto: Peter Pfannes | Ob aus Holz, Stein oder Metall: Tiny-Häuser sind gerade gefragt. In Volkach könnten bald diese modernen und mobilen Gebäude nach Einzelfallprüfung entstehen.
Peter Pfannes
 |  aktualisiert: 28.07.2024 02:42 Uhr

Leerstände in der Wohnbebauung nutzen und sogenannte Enkelgrundstücke über ein paar Jahrzehnte an Bauwillige von Tiny Houses verpachten: Diese Idee verfolgt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Volkacher Stadttrat schon seit längerem.

Um zu klären, ob das möglich ist, hat die Volkacher Bauverwaltung das Landratsamt Kitzingen zu Rate gezogen. Die Antwort der Behörde wurde am Montag im Stadtrat präsentiert: "Im Ergebnis läuft es darauf hinaus, jeden Einzelfall zu betrachten und eine maßgeschneiderte Lösung zu finden. Allgemeingültige Lösungen können wir leider nicht immer anbieten."

Laut Bürgermeister Heiko Bäuerlein gibt es aktuell 250 Leerstände in Volkach und den Ortsteilen. Für die Grünen könnte eine Lösung darin bestehen, diese Grundstücke zeitlich befristet zu verpachten. So sei es möglich, für bestimmte Zeit auf dem Areal in einem Tiny House zu wohnen. Durch die Modulbauweise könnten diese Gebäude mit wenig Aufwand auf- und abgebaut und an anderer Stelle wieder errichtet werden. Der Idee stünden allerdings "unsere Bebauungspläne im Weg, die eine solche Bebauung nicht erlauben".

Wie das Landratsamt ein Tiny House beurteilt

Die Antragsteller schlugen vor, dass die Verwaltung gemeinsam mit dem Landratsamt prüft, ob Tiny-Häuser grundsätzlich als temporäre Bauten einzustufen sind, die somit nicht den Bebauungsplänen unterliegen. Die Antwort der Kreisbehörde: "Eine Befreiung kann dann zugelassen werden, wenn Grundzüge der Planung nicht berührt werden und Gründe des Wohls der Allgemeinheit eine Befreiung erfordern oder wenn die Abweichung städtebauliche vertretbar ist oder die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde." Alles sehr dehnbar und wenig konkret also. 

Die nachbarlichen Interessen müssten geschützt bleiben. Besonders die Grundzüge der Planung dürfen nicht berührt werden, sofern Befreiungen von diesen Grundkonzeptionen erteilt werden sollen: "Dann ist aus unserer Sicht auch der Bebauungsplan anzupassen", hieß es. Jede Maßnahme sei im Einzelfall baurechtlich einzuschätzen. Liege ein rechtskräftiger Bebauungsplan vor, müssten dessen Festsetzungen auch beachtet und eingehalten werden.

Eine Befristung des Bauvorhabens entbinde nicht von der Einhaltung der entsprechenden Regelungen. Marlies Dumbsky (Grüne) dankte der Bauverwaltung, die sich viel Arbeit gemacht habe. Die Antworten aus Kitzingen würden der künftigen "Leerstandsmanagerin" der Stadt bei der Arbeit helfen, so Dumbsky.

 
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