Um zwei völlig verschiedene Tatkomplexe ging es bei der jüngsten Verhandlung vor dem Amtsgericht der Kreisstadt. Zudem saßen auch gleich zwei junge Männer mit ihren Anwälten auf der Anklagebank. Ein 26-jähriger ehemaliger Zeitsoldat der Bundeswehr war sozusagen der Haupttäter: Die Staatsanwältin warf ihm uneidliche Falschaussage, Strafvereitelung und Körperverletzung vor. Der zweite Beschuldigte, ein 23-Jähriger, war wegen Körperverletzung angeklagt. Die Urteile fielen sehr unterschiedlich aus: Der Soldat wurde zu einer elfmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt, der 23-Jährige zu einer Geldstrafe von 4950 Euro.
Falschaussagen sind strafbar
Als Angeklagter darf man nach deutschem Recht ungestraft lügen – als Zeuge aber gehört das zum Schlimmsten, was man vor Gericht machen kann. Wer sich auf diese Weise zu einer Falschaussage trotz Belehrung durch den Richter hinreißen lässt, riskiert seine Freiheit – denn für diese Straftat hat der Gesetzgeber einen Strafrahmen von drei Monaten bis zu fünf Jahren vorgesehen.
Was genau war geschehen? Am 5. Mai letzten Jahres fand eine Verhandlung gegen einen Freund des Bundeswehrsoldaten wegen einer Straßenverkehrsgefährdung statt. Gemeinsam waren die beiden im Frühjahr 2021 mit dem Auto unterwegs. Bei dem Prozess ging es vor allem darum, wer mit einem Handy im Innenraum des Wagens telefoniert hatte. Um seinen Gefährten zu entlasten, log der Soldat. Erst mal konnten die beiden das damals tagende Gericht täuschen und der Freund wurde freigesprochen. Ein Fehlurteil, wie sich etwas später herausstellte.
Die Lügengeschichte flog auf
Denn: Der Staatsanwalt ging in Berufung und am Landgericht in Bamberg fand eine neue Verhandlung statt. Bei diesem neuerlichen Gerichtsverfahren legte der in Haßfurt freigesprochene Freund ein Geständnis ab. Damit war klar, dass sein Entlastungszeuge – also der Soldat – im Zeugenstand gelogen hatte. Und mit dieser Lüge hatte er ein falsches Urteil bewirkt und sich neben der Falschaussage auch der Strafvereitelung schuldig gemacht. Damit, erklärte der Vorsitzende, habe er "ein extrem geschütztes Rechtsgut" verletzt.
Weil der Lügner nur zwei Tage später bei einem Marktplatzfest in Hofheim gemeinsam mit dem zweiten Angeklagten einen 25-Jährigen verprügelt hatte, wurde auch der Fall der Körperverletzung gleich mitverhandelt. Bei der tätlichen Auseinandersetzung in Hofheim hielt einer der Männer das Opfer im Schwitzkasten fest, während der andere ihn mit Kniestößen in den Bauch traktierte. Für das Gericht und die Öffentlichkeit war es – vor allem aufgrund der Erinnerungslücken infolge erheblicher Alkoholisierungen – sehr schwer nachzuvollziehen, was damals bei der Feier wirklich geschehen war.
Selbstjustiz ist nicht erlaubt
Anlass für die Übergriffe in Hofheim war seinerzeit die nicht gesicherte Information, dass ein Mädchen von eben diesem 25-Jährigen vergewaltigt worden wäre. Der Vorsitzende führte zu diesem Punkt aus, dass niemand das Recht habe, "Dorfpolizist" zu spielen und Selbstjustiz zu verüben. Vielmehr müsse man, wenn man von einer Straftat erfahre, sofort die Polizei alarmieren.
Belastend werteten die Juristen die Vorstrafen der beiden Angeschuldigten. Beide hatten sich bereits zweimal wegen Körperverletzung schuldig gemacht. Nach einem fünfstündigen Verhandlungsmarathon verkündete das Gericht die Urteile.
Urteil ist bereits rechtskräftig
Der Kumpel des "Hauptangeklagten" muss für die Kniestöße eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 55 Euro, also insgesamt 4950 Euro bezahlen. Der 26-Jährige erhielt eine Bewährungsstrafe. Zusätzlich muss er sich bei einem Bewährungshelfer melden, zur Suchtberatung gehen und 2500 Euro bezahlen. Der Richterspruch wurde gleich nach der Verkündigung rechtskräftig.