Schwere Vorwürfe machte eine 46-jährige Zeugin am 5. Januar dieses Jahres am Amtsgericht: Sie gab an, ein vermeintlicher Schläger habe sie am späten Abend des 22. August vergangenen Jahres mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Außerdem behauptete sie vor Gericht, nicht betrunken gewesen zu sein und nur einmal den Polizeinotruf gewählt zu haben. Doch dies stellte sich als Falschaussage heraus. Denn nach Polizeiauskunft wählte die 46-Jährige mehrmals den Notruf und wirkte dabei stark angetrunken.
Am Mittwoch musste die 46-Jährige wieder im Gerichtssaal erscheinen. Diesmal musste sie auf der Anklagebank Platz nehmen. Der Vorwurf gegen sie lautete auf falsche Verdächtigung sowie falsche uneidliche Aussage. Der Pflichtverteidiger der Angeklagten sagte, dass weder seine Mandantin noch er selbst Angaben machen würden. Gleichzeitig stellte der Anwalt einen Antrag auf Aussetzung des Verfahrens, da ihm einige Seiten des Protokolls der Gerichtsverhandlung im Januar fehlten.
Der Vorsitzende Richter Patrick Keller gab diesem Antrag statt. Er begründete dies damit, dass der vorliegende Fall "kein Kindergeburtstag" sei und für die Angeklagte viel auf dem Spiel stehe. Daher wird ein neuer Termin bestimmt.