
4500 Euro (90 Tagessätze zu 50 Euro) sollte ein Landwirt aus dem Raum Ebern als Strafe bezahlen, weil er angeblich einen Biberdamm im Albersdorfer Mühlbach beseitigt haben soll. Er legte Einspruch ein – mit Erfolg. Das Haßfurter Amtsgericht stellte das Verfahren am Mittwoch ohne Auflagen ein. Die Kosten für das Verfahren und den Anwalt des Landwirts zahlt die Staatskasse.
Landwirt habe nur die Böschung abgeschoben
Der Landwirt gab zu, die Böschung des Baches mit seinem Teleskoplader abgeschoben zu haben. Keinesfalls habe er jedoch den dortigen Biberdamm zerstört oder entfernt. Dies sei nur mit einem Bagger möglich, jedoch nicht mit seinem Teleskoplader. Ein Motiv, den Damm zu entfernen, hätte der Landwirt. Denn er gab selbst an, dass 2,3 Hektar seiner Ackerflächen am Albersdorfer Mühlbach bereits überflutet wurden, weil der Biber den Bach aufstaute und er deshalb über die Ufer trat. Früher habe sich der Bach durchs Tal geschlängelt. Im Zuge der Flurbereinigung sei er begradigt worden. Seitdem gebe es Probleme mit Hochwasser.
Ein ehrenamtlicher Naturschutzwächter sagte im Zeugenstand, er habe bemerkt, dass der 50 bis 60 Zentimeter hohe Hauptdamm entfernt worden sei. Er habe ein Foto gemacht und den Vorfall der Unteren Naturschutzbehörde gemeldet, die Anzeige erstattete. Die Tat sei im April dieses Jahres passiert. Damals hatte der Biber keinen Nachwuchs.
Biber baute den Damm selbst wieder auf
Dem Tier sei nichts passiert und es habe den Damm selbst wieder aufgebaut. Seine Burg sei nicht beschädigt worden. Es passiere öfters, dass Biberdämme oder -burgen entfernt werden oder Giftköder ausgelegt werden. Der Albersdorfer Mühlbach sei ein flaches Gewässer. Durch das Aufstauen würden gleich mehrere Äcker überschwemmt.
Auf die Schliche kam die Polizei dem Angeklagten durch einen Zeugen, der den Landwirt mit dessen Teleskoplader in der Nähe des Tatorts gesehen hatte. Der Zeuge gab an, er sei selbst ein Geschädigter des Bibers, da ihm dessen Christbaumplantage gut mundete.
Einige Fragen bleiben offen
Verteidiger Horst Soutschek forderte Freispruch für seinen unschuldigen und nicht vorbestraften Mandanten. Richter Patrick Keller verwies darauf, dass Baggerspuren in der Nähe des entfernten Biberdamms gefunden wurden. Der Angeklagte beteuerte zwar keinen Bagger zu besitzen. Dennoch blieben Fragen offen. Das Gericht einigte sich daher auf eine Einstellung des Verfahrens.